TGA-Planung Neubau Kita "Villa Kunterbunt" in Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5349/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Neubau Kita "Villa Kunterbunt" in Hamm
Die Auftraggeberin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm und führt für diese kommunale Bauvorhaben durch. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenraum für den Neubau eines Kita-Gebäudes für die Kita "Villa Kunterbunt" im Stadtteil Hamm-Werries. Die Kita wird von einer Elterninitiative derzeit noch als 3-gruppige Einrichtung für Kinder im Alter ab 2 Jahren betrieben. Mit dem Neubau soll sie auf 4 Gruppen erweitert werden und künftig eine Betreuung von Kindern in der gesamten Altersspanne von 4 Monaten bis zur Einschulung ermöglichen.
Die Kita ist derzeit in einer denkmalgeschützten Zechenvilla untergebracht, die den heutigen Anforderungen an ein Kita-Gebäude nicht mehr genügt. Der Neubau soll auf dem Gelände der heutigen Kita in einem gewissen Abstand vom denkmalgeschützten Bestandsgebäude und unter Rücksichtnahme auf den vorhandenen alten Baumbestand entstehen. Das Grundstück und das Bestandsgebäude stehen im Eigentum der Stadt Hamm. Eigentümerin des neu zu errichtenden Kita-Gebäudes soll die Auftraggeberin werden, die mit Ratsbeschluss vom 29.03.2022 mit der Durchführung des Neubauvorhabens für die Stadt Hamm beauftragt wurde.
Gegenstand des Auftrags sind die für das Vorhaben erforderlichen Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung.
Hamm 59065 Hamm
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Bauvorhaben zum Neubau eines Gebäudes für die Kita "Villa Kunterbunt". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Der Auftraggeber behält sich vor, auf Basis der abgestimmten Entwurfsplanung einen Generalunternehmer (GU) mit der weiteren Planung und anschließenden Ausführung des Vorhabens zu beauftragen. In diesem Fall wird er dem Auftraggeber keine weiteren Architektenleistungen beauftragen (auch nicht zur Vorbereitung und Begleitung der dann erforderlichen GU-Ausschreibung). Die Entscheidung für oder gegen eine solche GU-Vergabe wird der Auftraggeber unter anderem von der zwischenzeitlichen Marktentwicklung für schlüsselfertige Bauaufträge abhängig machen.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 25%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes mit (zumindest deutlich überwiegender) Verwendung treibhausgasneutraler Energieträger (nicht Fernwärme) zur Wärmeerzeugung.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 zu den Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und auch bereits abgeschlossen.
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die genannten Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine KiTa oder eine vergleichbare Betreuungs-/Bildungseinrichtung für Kinder, z. B. Grundschule mit OGS (Gewicht 5%);
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang bearbeiteter und abgeschlossener weiterer Leistungsphasen (Gewicht 10 %);
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A oder vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes, das über eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mind. 50 kWp verfügt.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 zu den Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und auch bereits abgeschlossen.
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die genannten Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet.
2.2) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war eine KiTa oder eine vergleichbare Betreuungs-/Bildungseinrichtung für Kinder, z. B. Grundschule mit OGS (Gewicht 5%);
2.3) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang bearbeiteter und abgeschlossener weiterer Leistungsphasen (Gewicht 10 %);
2.4) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A oder vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
3.2) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2 %);
3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2 %).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf Basis der abgestimmten Entwurfsplanung einen Generalunternehmer (GU) mit der weiteren Planung und anschließenden Ausführung des Vorhabens zu beauftragen. In diesem Fall wird er dem Auftraggeber keine weiteren Ingenieurleistungen beauftragen (auch nicht zur Vorbereitung und Begleitung der dann erforderlichen GU-Ausschreibung). Die Entscheidung für oder gegen eine solche GU-Vergabe wird der Auftraggeber unter anderem von der zwischenzeitlichen Marktentwicklung für schlüsselfertige Bauaufträge abhängig machen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8 im Falle einer stufenweisen Weiterbeauftragung. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Der Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird bis zum 31.08.2023 erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes mit (zumindest deutlich überwiegender) Verwendung treibhausgasneutraler Energieträger (nicht Fernwärme) zur Wärmeerzeugung.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 zu den Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und auch bereits abgeschlossen.
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die genannten Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet.
2. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Neubau eines Gebäudes, das über eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mind. 50 kWp verfügt.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 3 zu den Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und auch bereits abgeschlossen.
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 100.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die genannten Anlagengruppen wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt für folgende Berufsgruppen:
3.1) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.2) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.3) Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.4) Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Sowohl zu Ziffer 1 als auch zu Ziffer 2 muss jeweils mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die sämtliche unter der jeweiligen Ziffer genannten Anforderungen erfüllt, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Die Anzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Anzahl aller festen Mitarbeiter:innen mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6BGH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland