2022-0538 Lieferung von CO2-Messgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0538
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0538 Lieferung von CO2-Messgeräten
Lieferung von 8.074 Messgeräten zur Erfassung des CO2-Gehaltes in der Raumluft von Betreuungsräumen in Kindertagesstätten und Großtagespflegen sowie Klassenräumen in Schulen inkl. Versand
Duisburg verschiedene Lieferadressen in Duisburg
Lieferung von 8.074 Messgeräten zur Erfassung des CO2-Gehaltes in der Raumluft von Betreuungsräumen in Kindertagesstätten und Großtagespflegen sowie Klassenräumen in Schulen inkl. Versand
Abschnitt IV: Verfahren
Mit Bescheid vom 05.09.2022 wurden der Stadt Duisburg insgesamt 1.450.895,00 EUR Fördermittel zur Beschaffung von CO2-Messgeräten bewilligt. Die Beschaffung ist grundsätzlich in Form einer
Ausschreibung durchzuführen.
Aufgrund der aktuellen energiepolitischen Lage ergibt sich eine besondere Dringlichkeit der CO2-
Messgeräte.
Die Vergabe soll daher in mit einer verkürzten Angebotsfrist durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe bemondis GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunburg vorm Wald
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bemondis.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW8YGXVGX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.