Vergabeverfahren Knappschaft MT Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-Knappschaft-MT-2019-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-bochum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Knappschaft MT
Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten der Kliniken einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik.
Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten der Kliniken einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies beinhaltet unter anderem die gesetzeskonforme Bewirtschaftung, Wartung, Instandhaltung, Prüfung und teilweise Ersatzgestellung von medizintechnischen Geräte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vergabeverfahren Knappschaft MT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Neben dem öffentlichen Auftraggeber nach Abschn. I.1 sind die folgenden weiteren Auftraggeber mit einem Vertrag über die Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten der Kliniken, einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik beteiligt:
(1) Name und Adressen: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH, Osterfelder Str. 157, Bottrop 46242, Deutschland; Kontaktstelle(n):[gelöscht]https://www.kk-bottrop.de/
(2) Name und Adressen: Knappschaftsklinikum Saar GmbH, In der Humes 35, Püttlingen 66346, Deutschland; Kontaktstelle(n):[gelöscht]https://kksaar.de/
(3) Name und Adressen: KLINIKUM VEST GmbH, Dorstener Straße 151, Recklinghausen 45657, Deutschland; Kontaktstelle(n):[gelöscht]https://www.klinikum-vest.de/
(4) Name und Adressen: Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Schernerweg 4, Gelsenkirchen 45894, Deutschland; Kontaktstelle(n):[gelöscht]https://www.bergmannsheil-buer.de/
(5) Name und Adressen: KLINIKUM WESTFALEN GmbH, Am Knappschaftskrankenhaus 1, Dortmund 44309, Deutschland; Kontaktstelle(n):[gelöscht]https://www.klinikum-westfalen.de/
(6) Name und Adressen: Rhein-Maas Klinikum GmbH, Mauerfeldchen 25, Würselen 52146, Deutschland; Kontaktstelle(n):[gelöscht]https://www.rheinmaasklinikum.de/
B. Der unter Abschn. V.2.4 angegebene Wert ist wegen Geschäftsgeheimnissen fiktiv erfolgt.
C. Ebenfalls fiktiv wegen Geschäftsgeheimnissen sind die Werte unter Abschn. VII.1.6 und VII.2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser ex post Bekanntmachung gemäß § 132 Abs. 5 GWB erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bewirtschaftung der gesamten medizintechnischen Geräten der, Klinikum Vest GmbH und der KlinikumWestfalen GmbH einschließlich einer teilweisen Ersatzgestellung von Medizintechnik. Dies beinhaltetunter anderem mindestens die gesetzeskonforme Bewirtschaftung, Wartung, Instandhaltung, Prüfung undErsatzgestellung von medizintechnischen Geräten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
(1) Frühere Auftragsänderung: Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie wurde der Vertrag in Bezug auf den Leistungsteil Bewirtschaftung Instrumentarium um zwei Jahre bis 31.12.2022 verlängert. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung von COVID-19 waren die Ressourcen der Auftraggeber, derart durch die Bewältigung der Krise gebunden, dass die Anpassung der Laufzeit für die Bewirtschaftung Instrumentarium erforderlich wurde, um einen geordneten Krankenhausbetrieb aufrecht zu erhalten.
(2) Der Vertrag über die Bewirtschaftung der Medizintechnik und Instrumentarien wird bis zum 31.12.2026 verlängert, die Bewirtschaftung durch den Auftragnehmer endet für den Bereich Medizintechnik am 31.12.2026 und für den Bereich Instrumentarien bereits am 31.12.2025. Wesentliche Leistung ist die Übernahme der Betreiberpflichten für sämtliche Medizingeräte und Instrumente der Auftraggeber. Der ursprüngliche Leistungsbeginn fiel in die Zeit der Corona Pandemie. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung von COVID-19 waren die Ressourcen bei den Auftraggebern derart durch die Bewältigung der Krise gebunden, dass die Leistungsübergabe nur verzögert erfolgen konnte. Z.B. konnte die vom Dienstleister benötigte Zuarbeit durch die Mitarbeiter der Auftraggeber nur ganz eingeschränkt und verzögert erfolgen. Die Einarbeitung und Abstimmung zwischen den Vertragspartnern verlief coronabedingt deutlich aufwendiger. Die Änderung ist erforderlich geworden, weil neben den übernommenen Betreiberpflichten wesentliche von den Auftraggebern erwartete und vom Auftragnehmer kalkulierte Leistungen nicht nach Zuschlag aufgenommen werden konnten, weil aufgrund der nicht vorhersehbaren Corona Pandemie das an den notwendigen Schnittstellen tätige Personal andere Aufgaben erfüllen musste. Die Verlängerung soll auch dazu dienen, die angestauten Aufgaben zu erledigen um den Vertrag so erfolgreich durchzuführen, wie die Vertragsparteien das geplant hatten. Die Erkenntnis hat sich verspätet konkretisiert, weil sich die mit der Abstimmung der Arbeiten befassten Mitarbeiter coronabedingt anderen Themen widmen mussten. Außer der verlängerten Laufzeit werden der Charakter des Vertrages nicht geändert.
Die unter VII.2.1 beschriebene Auftragsänderung ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Die Änderung ist erforderlich geworden, weil wesentliche Teile der Leistungserbringung nicht nach Zuschlag aufgenommen werden konnte, weil aufgrund der nicht vorhersehbaren Corona Pandemie das an den notwendigen Schnittstellen der Auftraggeber tätige Personal andere Aufgaben erfüllen musste und sich dadurch von den Auftraggebern erwartete und vom Auftragnehmer in der Kalkulation vorgesehenen Arbeiten angestaut haben, welche nun während der Verlängerung erledigt werden sollen. Die Corona Pandemie und die damit einhergehenden Herausforderungen stellen unvorhersehbare Umstände (externe Faktoren, die auf den Auftrag einwirken) dar. Die Umstände haben die Änderung erforderlich gemacht. Außer der verlängerten Laufzeit wurden Charakter des Vertrages nicht geändert. Die Wertgrenze von 50 % ist bzgl. d. Gesamtauftragswerts nicht überchritten