Rahmenvereinbarung zum Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städtischen Straßenbäumen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städtischen Straßenbäumen der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zum Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städtischen Straßenbäumen in drei Losen europaweit aus.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städt. Straßenbäumen in den Bezirken Mitte und Uentrop
Stadtgebiet Hamm 59065 Hamm Die Leistung wird in den Bezirken Mitte und Uentrop der Stadt Hamm erbracht.
An den 4.011 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Stamm- und Stockaustriebe an Stammfuß und Stamm bis zu einer Höhe von 4,5m über GOK (Lichtraumprofil) vollständig (100%) zu entfernen.
Die Bäume sind einstämmig.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm entlang von Straßen, Geh- und oder Radwegen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städt. Straßenbäumen in den Bezirken Rhynern, Pelkum und Herringen
Stadtgebiet Hamm 59065 Hamm Die Leistung wird in den Bezirken Rhynern, Pelkum und Herringen der Stadt Hamm erbracht.
An den 4.011 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Stamm- und Stockaustriebe an Stammfuß und Stamm bis zu einer Höhe von 4,5m über GOK (Lichtraumprofil) vollständig (100%) zu entfernen.
Die Bäume sind einstämmig.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm entlang von Straßen, Geh- und oder Radwegen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städt. Straßenbäumen in den Bezirken Bockum-Hövel und Heessen
Stadtgebiet Hamm 59065 Hamm Die Leistung wird in den Bezirken Bockum-Hövel und Heessen der Stadt Hamm erbracht.
An den 4.011 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Stamm- und Stockaustriebe an Stammfuß und Stamm bis zu einer Höhe von 4,5m über GOK (Lichtraumprofil) vollständig (100%) zu entfernen.
Die Bäume sind einstämmig.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm entlang von Straßen, Geh- und oder Radwegen.
Der Auftraggeber kann Optionen ausüben und die Rahmenvereinbarung zu unveränderten Konditionen nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 2 Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Die voraussichtlichen Stückzahlen für die Optionszeiträume ergeben sich, aus den geschätzten Stückzahlen für die Vertragslaufzeit.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch nach Ablauf von vollen 48 Kalendermonaten. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2.2) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 3.000.000 EUR
Sachschäden: 3.000.000 EUR
Vermögensschäden: 3.000.000 EUR
(1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Eigenerklärung, dass der Verantwortliche für die Sicherung von Arbeitsstellen MVAS99 über die Qualifikation verfügt im Bieterfragebogen
(1.3) nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besonderen Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
(2.1) Nachweis, dass der Verantwortliche für die Sicherung von Arbeitsstellen MVAS99 über die Qualifikation verfügt
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
01.05.2025
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 - 12 sowie der Zusammenfassung der Lose
(1.8) Eigenerklärung des Bieters im Bieterfragebogen zur Ausbildung der von ihm eingesetzten Mitarbeiter in Bezug auf:
- Lehrgang AS Baum 1 der SVLFG bzw. über die Module A und B der Unfallkasse NRW
- Lehrgang AS Baum 2 der SVLFG bzw. das Modul C der Unfallkasse NRW
im Leistungsverzeichnis
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind einzureichen:
(2.1) Bei Eignungsleihe: Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen
(2.2) Name des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewerbungsbedingungen
(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCCT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html