Erfassung von Bäumen sowie Regelkontrolle 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0956
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung von Bäumen sowie Regelkontrolle 2023-2026
Zeitvertrag zur Ersterfassung von Bäumen sowie Regelkontrolle 2023 - 2026 in 9 Losen
KITAS, Schulen und KSP
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 500 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 17 035 Bäume
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Friedhöfe
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 500 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 17 300 Bäume
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bäume Pflegebezirk 3103
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 10 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 2000 Einzelbäume, 4115 Bäume im flächigen Bestand
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bäume Pflegebezirk 31063
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 10 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 2670 Einzelbäume, 2830 Bäume im flächigen Bestand
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bäume Pflegebezirk 3205
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 10 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 1890 Einzelbäume, 1250 Bäume im flächigen Bestand
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bäume Pflegebezirk 3207
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 10 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 3030 Einzelbäume, 2015 Bäume im flächigen Bestand
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Kleingärten
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 850 Einzelbäume, 4500 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle ergibt sich aus der Ersterfassung in 2023
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bäume des Amtes 66
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 280 Einzelbäume, 5720 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle ergibt sich aus der Ersterfassung in 2023
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Bäume des Amtes 67 - Gewässer
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ersterfassung: 10 Einzelbäume,10 Bäume flächige Bestände, Regelkontrolle 5000 Einzelbäume, 10 Bäume im flächigen Bestand
Der Auftrag kann maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (s. Vordruck)
1. Qualifikation der Bauleiter Der Bauleiter ist namentlich mit seiner Qualifikation zu benennen. Der Nachweis der Qualifikation ist beizufügen
Sofern ein aktuelles Vertragsverhältnis im Bereich Garten‐ und Landschaftsbau mit der Stadt Düsseldorf besteht, ist auf die Einreichung der Nachweise ab Punkt 2.1. zu verzichten. Bitte geben Sie hier an, welche Leistung Sie derzeit für die LH Düsseldorf erbringen. Dies gilt auch für Firmen, die präqualifiziert sind.
2. Referenzobjekte Angabe von mind. 3 Referenzobjekten mit vergleichbaren Arbeiten der letzten 3 Jahre
3. Erklärungen:
3.1. Der Betrieb wurde gegründet im Jahr:
3.2.Der Betrieb ist in folgender Kammer eingetragen
3.3. Der Betrieb ist Mitglied der □ Gartenbaugenossenschaft oder □ Berufsgenossenschaft
3.4. Haftpflichtversicherung / Deckungssumme 3.5. Sonstige Mitgliedschaft / Fachorganisationen
4. In den letzten 3 Jahren wurden durchschnittlich pro Jahr beschäftigt: Ingenieur / Techniker, Meister / Baustellenleiter, Gärtner / Landschaftsgärtner Auszubildende, Sonstige Mitarbeiter, Baumkontrolleur / FLL zertifiziert, Fachagrarwirt Baumpflege, European Tree Worker oder gleichwertig, European Tree Technican oder gleichwertig
5. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren wurde im Bereich Baumkontrolle (mit vergleichbaren Projekten) folgender Umsatz erzielt, (auf‐/abgerundet auf 10.000 EUR)
6. Die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Mitarbeiter sind wie folgt qualifiziert (der Nachweis über die Qualifikation ist dem Angebot beizufügen!)
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.