Vektornetzwerkanalysator (VNA) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.16 - 0699/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]520
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vektornetzwerkanalysator (VNA)
Vektorieller Netzwerk Analysator (VNA)
53177 Bonn
Es handelt es sich um die Lieferung eines Viertor-Netzwerkanalysators mit einem Frequenzbereich von 40 GHz
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Aufgaben des Bedarfsträgers, die mit dem Liefergegenstand erfüllt werden sollen, werden mit bereits selbst angefertigten Prüfmitteln (Hardware und deren Softwareroutinen) nur passend zur bereits vorhandenen Technik und zu dem vergebenen Messgerät durchgeführt und können nur mit der hier beschafften Technik effektiv und wirtschaftlich fortgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vektornetzwerkanalysator (VNA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Korrektur:
Unter Punkt V.2.2) in der Zeile "Anzahl der elektronisch eingegangenen Gebote"
muss der Wert 1 stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.