Logistik- und Hausmeisterleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistik- und Hausmeisterleistungen
Der AN führt auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers (s. Anlage 2) folgende Arbeiten aus:
a) Durchführung von Trageumzügen innerhalb und zwischen den Dienstgebäuden des AG und der nachgeordneten Behörden. Die Projektleitung obliegt dem AG. Für größere Umzüge kann gegen Entgelt ein Mitarbeiter des AN zur Unterstützung des AG (Projektleiter) gestellt werden. Die Dienstgebäude können auch innerhalb des Stadtgebietes oder mehrerer Städte verteilt sein. Die Gestellung eines LKW 7,5 t wird nach Aufforderung gemäß Punkt 2.1 des Bezugsvertrages berechnet. Die Berechnung eines LKW ohne Aufforderung und Einsatz vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Transport von Archivwannen, EDV-Wannen und sonstigen Transporthilfsmitteln zum Einsatzort erfolgt durch den AN ohne Berechnung. Aufträge können vom AG unterbrochen und an anderer Stelle fortgeführt werden, wenn dies besondere Umstände des Dienstbetriebes erfordern.
b) Weisungsbefugt während der Ausführung von Arbeiten ist auf Seiten des AG lediglich die beauftragende Person, deren Vorgesetzte bzw. zu benennende Personen. Bei Unstimmigkeiten mit anderen Mitarbeitern des AG sind diese Personen zu informieren.
c) Demontage, Montage und ggf. Reinigung der zu transportierenden Möbel und Ausstattungsgegenstände.
d) Einfache Reparaturen am Mobiliar sind im Rahmen der Umzugsmaßnahme durchzuführen. Das Entgelt richtet sich nach Punkt 2.1 des Bezugsvertrages. Das dazu notwendige Werkzeug ist bei jeder Beauftragung mitzuführen.
e) Ein- und Auspacken von Akten in vorhandene Kartons oder vom AN zu stellende Akten-/Archiv-/EDV-Wannen, einschließlich Transport. Dabei ist die Reihenfolge der Akten beim Einpacken vom AN zwingend einzuhalten d.h. in umgekehrter Reihenfolge wieder auszupacken. Der AN hat die entsprechenden Akten-/ Archiv-/ EDV-Wannen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wannen, die über Nacht beim AG verbleiben müssen, sind ebenfalls kostenlos zu stellen.
f) Außen- und Innenreinigung (abwaschen) des Umzugsmobiliars im unmittelbaren Anschluss an einem Umzug. Zeitliche Verzögerungen sind nicht erlaubt, z.B. durch Personalwechsel zu Reinigungspersonen. Entsprechende Reinigungsmittel sind vorrätig zu halten, beziehungsweise mitzuführen.
g) Bei Bedarf Reinigung der ausgeräumten Räumlichkeiten (besenrein).
Optional sollen zudem die folgenden Leistungen abrufbar sein, ohne dass der Abruf über den AN für den AG verpflichtend ist. Eventuell bestehende rechtliche Beziehungen gegenüber anderen AN (z.B. aus anderen Ausschreibungen) gehen diesem Bezugsvertrag vor. Die folgenden Leistungen kommen daher nicht für alle AG gemäß Anlage in Betracht:
h) Transport und Entsorgung von Altmöbeln und Haushaltsgeräten. Die Vergütung der Entsorgungskosten erfolgt ausschließlich nach Wiegeschein und Quittung des Entsorgungsunternehmens. Der AN wird dem AG den Wiegeschein und die Quittung mit der Gesamtrechnung zur jeweiligen Einzelbeauftragung vorlegen und die Entsorgungskosten als separate Einzelposition ausweisen. Sollten die Altmöbel mit Inventarnummern versehen sein, hat der AN diese vor dem Abtransport in einer Liste zu dokumentieren und dem AG auszuhändigen. Die Vergütung der Arbeitsstunden des AN erfolgt wie unter Punkt 2.1 des Bezugsvertrages.
i) Möglichkeit des käuflichen Erwerbs von Umzugskartons mit Lieferung innerhalb einer Frist nach 3.2 des Bezugsvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der AN führt auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers (s. Anlage 2) folgende Arbeiten aus:
a) Durchführung von Trageumzügen innerhalb und zwischen den Dienstgebäuden des AG und der nachgeordneten Behörden. Die Projektleitung obliegt dem AG. Für größere Umzüge kann gegen Entgelt ein Mitarbeiter des AN zur Unterstützung des AG (Projektleiter) gestellt werden. Die Dienstgebäude können auch innerhalb des Stadtgebietes oder mehrerer Städte verteilt sein. Die Gestellung eines LKW 7,5 t wird nach Aufforderung gemäß Punkt 2.1 des Bezugsvertrages berechnet. Die Berechnung eines LKW ohne Aufforderung und Einsatz vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Transport von Archivwannen, EDV-Wannen und sonstigen Transporthilfsmitteln zum Einsatzort erfolgt durch den AN ohne Berechnung. Aufträge können vom AG unterbrochen und an anderer Stelle fortgeführt werden, wenn dies besondere Umstände des Dienstbetriebes erfordern.
b) Weisungsbefugt während der Ausführung von Arbeiten ist auf Seiten des AG lediglich die beauftragende Person, deren Vorgesetzte bzw. zu benennende Personen. Bei Unstimmigkeiten mit anderen Mitarbeitern des AG sind diese Personen zu informieren.
c) Demontage, Montage und ggf. Reinigung der zu transportierenden Möbel und Ausstattungsgegenstände.
d) Einfache Reparaturen am Mobiliar sind im Rahmen der Umzugsmaßnahme durchzuführen. Das Entgelt richtet sich nach Punkt 2.1 des Bezugsvertrages. Das dazu notwendige Werkzeug ist bei jeder Beauftragung mitzuführen.
e) Ein- und Auspacken von Akten in vorhandene Kartons oder vom AN zu stellende Akten-/Archiv-/EDV-Wannen, einschließlich Transport. Dabei ist die Reihenfolge der Akten beim Einpacken vom AN zwingend einzuhalten d.h. in umgekehrter Reihenfolge wieder auszupacken. Der AN hat die entsprechenden Akten-/ Archiv-/ EDV-Wannen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wannen, die über Nacht beim AG verbleiben müssen, sind ebenfalls kostenlos zu stellen.
f) Außen- und Innenreinigung (abwaschen) des Umzugsmobiliars im unmittelbaren Anschluss an einem Umzug. Zeitliche Verzögerungen sind nicht erlaubt, z.B. durch Personalwechsel zu Reinigungspersonen. Entsprechende Reinigungsmittel sind vorrätig zu halten, beziehungsweise mitzuführen.
g) Bei Bedarf Reinigung der ausgeräumten Räumlichkeiten (besenrein).
Optional sollen zudem die folgenden Leistungen abrufbar sein, ohne dass der Abruf über den AN für den AG verpflichtend ist. Eventuell bestehende rechtliche Beziehungen gegenüber anderen AN (z.B. aus anderen Ausschreibungen) gehen diesem Bezugsvertrag vor. Die folgenden Leistungen kommen daher nicht für alle AG gemäß Anlage in Betracht:
h) Transport und Entsorgung von Altmöbeln und Haushaltsgeräten. Die Vergütung der Entsorgungskosten erfolgt ausschließlich nach Wiegeschein und Quittung des Entsorgungsunternehmens. Der AN wird dem AG den Wiegeschein und die Quittung mit der Gesamtrechnung zur jeweiligen Einzelbeauftragung vorlegen und die Entsorgungskosten als separate Einzelposition ausweisen. Sollten die Altmöbel mit Inventarnummern versehen sein, hat der AN diese vor dem Abtransport in einer Liste zu dokumentieren und dem AG auszuhändigen. Die Vergütung der Arbeitsstunden des AN erfolgt wie unter Punkt 2.1 des Bezugsvertrages.
i) Möglichkeit des käuflichen Erwerbs von Umzugskartons mit Lieferung innerhalb einer Frist nach 3.2 des Bezugsvertrages.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
Preisanpassungen bei einigen Leistungspositionen.
Unvorhergesehene Kostensteigerungen und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.