Neubau technische + bauliche Einrichtung von industrieller Abwärmenutzung/Fernwärme-Einspeisung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-047-EU - Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau technische + bauliche Einrichtung von industrieller Abwärmenutzung/Fernwärme-Einspeisung
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) betreiben am Standort Garath ein Biomassekraftwerk, mit dem u.a. auch das Netz Benrath, über eine bestehende Fernwärme-Transportleitung, versorgt wird. Zukünftig plant die SWD die Inselnetze Benrath und Garath auch über den Industriestandort der Henkel AG in Düsseldorf-Holthausen mit Ab- und KWK-Wärme versorgen zu können.
Die Ab- und KWK-Wärme wird hierbei aus den folgenden zwei Quellen entnommen:
- KWK-Wärme aus einer 4,8 bar Prozessdampfschiene mittels Heizkondensatoren (2 x 15 MWth)
- Abwärme aus einem Abgaswärme-Übertrager (AWÜ, 4,5 MWth), der die Restwärme der Erzeugerschiene Kessel 2 und Gasturbine nutzt und somit die Energieeffizienz des Kraftwerks verbessert.
Gegenstand des Auftrags ist der Bau eines Gebäudes und der Bau sowie die Inbetriebnahme der Anlagen- und EMSR-Technik für die Energiezentrale, der Schornstein inkl. Abgaswärme-Übertrager sowie die verbindenden Rohrleitungssysteme.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien der SWD dem hier beschriebenen Auftrag zustimmen. Der Auftragnehmer kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.
Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Der Bewerber kann sich für ein oder beide Lose bewerben. Der AG behält sich die Möglichkeit vor, in Fällen, in denen ein einziger Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten kann, an diesen Bieter Aufträge über alle Lose zu vergeben.
Energiezentrale (Gebäude inkl. Anlagen- und EMSR-Technik sowie Schornstein mit Abgas-Wärmeüberträger)
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Im Rahmen der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen in Los 1 soll ein neues Gebäude (Energiezentale) errichtet und die folgenden Anlagenkomponenten installiert werden:
- Gebäude Energiezentrale (ca. 25 m x 27,5 m x 11,96 m (L x B x H))
o Brutto-Grundfläche ca. 690 m²;
o Umbauter Raum ca. 6.500 m³
o Erd- und Entwässerungsarbeiten
o Gründung + Sohle u.a.
o Tragkonstruktion aus Stahlbetonfertigteilen
o Stahlbauarbeiten
o Dach- und Fassadenarbeiten
o Fenster + Tore + Türen
o Estrich- und Fliesenarbeiten
o Malerarbeiten
- 2 x Heizkondensatoren (Dampf/Heißwasser) mit je 15 MWth
- 2 x Wärmeübertrager (Heißwasser/Heißwasser) mit in Summe 4,5 MWth
- Netzpumpen (3 x 50%) zur Auskopplung der Wärme in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Düsseldorf
- Erzeugerpumpen (8 Stück)
- 2 Druckhaltungen für Heizwasser und Koppelkreis
- Kondensat-System (Kondensatbehälter und Pumpen)
- Dampf-System (DN 500 und kleiner)
- Rohrleitungstechnik (DN 350 und kleiner)
- Stahlbau
- EMSR-Technik (Transformatoren. Mittelspannungsschaltanlage, Niederspannungshauptverteilung)
- Bedienwarte für Wartungseinsätze (kein ständiger Arbeitsplatz)
- Wärmespeicher mit 50 m³ (Ausbauoption)
- Lüftungsanlagen
Darüber hinaus bildet der Abgas-Wärmeübertrager in Kombination mit einem neuen Schornstein einen wesentlichen Bestandteil dieses Loses. Mit diesem wird die bisher ungenutzte Abgaswärme ganzjährig für die Wärmversorgung der SW Düsseldorf nutzbar gemacht. Folgende Anlagenkomponenten müssen installiert werden:
- Neuer Stahlschornstein mit einer Höhe von 48,7 m und einem Durchmesser von 3,0 m
- Abgas-Wärmeübertrager mit 4,5 MWth (Einbau in Abgasleitung)
- Abgasleitung
- Rohrleitungstechnik
- EMSR-Technik (Stromversorgung, Steuerungstechnik, Sicherheitseinrichtungen, Montage)
- Fundament Schornstein und Wärmeübertrager
Siehe Punkt II.2.4)
Wärmespeicher mit 50 m³ (Ausbauoption)
Rohrleitungstrassen
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Die Anbindung der Wärmequellen erfolgt über Rohrleitungen, die auf Rohrbrücken verlegt werden. Diese dienen "lediglich" dem Wärmetransport. Regelungstechnische Vorgänge finden in diesem Abschnitt nicht statt.
Liefer- und Leistungsumfang:
- Dampfleitung DN 500 (ca. 100 m) inkl. Einbindung in den Bestand über T-Stück und Doppelabsperrung (Option)
- HW-Leitung Koppelkreis DN 250 (ca. 1.000m)
- Kondensatleitung DN 125 (ca. 500 m)
Siehe II.2.4) Doppelabsperrung DN 500
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
7a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
8a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
9) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
10) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
11) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
12) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
13) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber je Los zwei Referenzen über die Abwicklung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Hierfür verwendet der Bewerber im Los 1 die Anlage "Eignungskriterien-Referenzen-Los1" und im Los 2 die Anlage "Eignungskriterien-Referenzen-Los2". Jede Referenz muss dabei die in der jeweiligen Anlage benannten Mindestanforderungen erfüllen. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden; jedoch werden nur zwei Referenzen je Los zur Bewertung herangezogen. Für den Fall, dass Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, ist anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Aufraggeber die ersten zwei eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggf. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Die Vergabestelle behält es sich vor, auf den jeweiligen Erstangeboten den Zuschlag zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6BBA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.