Errichtung eines NGA-Netzes, Hausanschlussmanagement, Hausanschlüsse Knittlingen und Wurmberg Referenznummer der Bekanntmachung: 656/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://breitband-enzkreis.de/zweckverband/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.iuscomm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes, Hausanschlussmanagement, Hausanschlüsse Knittlingen und Wurmberg
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen in Knittlingen und Wurmberg
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes:
- Gemarkung Gemeinde Knittlingen
- Backbone von Ölbronn nach Knittlingen
- Gemarkung Gemeinde Wurmberg
Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers durch Errichtung des landkreisweiten Backbones. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll für Los 1 und Los 3 nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ sowie für Los 2 nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)“ vom 30. Januar 2019 gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Landes zum vorzeitigen Vorhabenbeginn sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten zwei kreisangehörigen Städte und Gemeinden nebst Backbone-Zuleitung erstellt werden (Cluster 1c).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen):
Los 1: Knittlingen
- ca. 73,8 km Trassenlänge als Neubau bis zum jeweiligen Hauseintrittspunkt
- ca. 2,1 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme
- ca. 1.769 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Vermessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen Folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten
(z.B. Schächte, GF KVz etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse
inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(Anschlusspunkt Netzbetreiber zu PoP-Standort)
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(PoP-Standort zu GF KVz)
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,
Spleißarbeiten etc.)
- Vermessung, Messung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, die mit den Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabeportal bereitgestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 Backbone-Trasse Ölbronn nach Knittlingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes:
- Gemarkung Gemeinde Knittlingen
- Backbone von Ölbronn nach Knittlingen
- Gemarkung Gemeinde Wurmberg
Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers durch Errichtung des landkreisweiten Backbones. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll für Los 1 und Los 3 nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ sowie für Los 2 nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)“ vom 30. Januar 2019 gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Landes zum vorzeitigen Vorhabenbeginn sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten zwei kreisangehörigen Städte und Gemeinden nebst Backbone-Zuleitung erstellt werden (Cluster 1c).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen):
Los 2 Backbone-Trasse Ölbronn nach Knittlingen
- ca. 4,8 km Trassenlänge als Neubau
- ca. 3,4 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Vermessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen Folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten
(z.B. Schächte, GF KVz etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse
inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(Anschlusspunkt Netzbetreiber zu PoP-Standort)
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(PoP-Standort zu GF KVz)
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,
Spleißarbeiten etc.)
- Vermessung, Messung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, die mit den Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabeportal bereitgestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 Wurmberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis umfasst den Landkreis Enzkreis selbst und 25 kreisangehörige Städte und Gemeinden.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung die Vodafone GmbH als Betreiber für den Netzbetrieb des landkreisweiten NGA-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes:
- Gemarkung Gemeinde Knittlingen
- Backbone von Ölbronn nach Knittlingen
- Gemarkung Gemeinde Wurmberg
Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers durch Errichtung des landkreisweiten Backbones. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll für Los 1 und Los 3 nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ sowie für Los 2 nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung)“ vom 30. Januar 2019 gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes und die Förderbescheide des Landes auf Mitfinanzierung für das Projekt sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Landes zum vorzeitigen Vorhabenbeginn sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten zwei kreisangehörigen Städte und Gemeinden nebst Backbone-Zuleitung erstellt werden (Cluster 1c).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen der Kalkulation zu überprüfen):
Los 3 Wurmberg GWG Dachstein
- ca. 1,9 km Trassenlänge als Neubau bis zum jeweiligen Hauseintrittspunkt
- ca. 1,5 km Einzug von LWL in bestehende Rohrsysteme
- ca. 24 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken
Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung
- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)
- Ausführungsplanung
- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen
- Leitungsträgerabstimmungen
- Bauleitung und Bauüberwachung
- Vermessung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen Folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze):
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen
- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenze
der anzuschließenden Grundstücke
- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen
- Verlegung von Rohrsystemen
- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten
(z.B. Schächte, GF KVz etc.)
- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)
- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse
inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(Anschlusspunkt Netzbetreiber zu PoP-Standort)
- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich der Zuleitung
(PoP-Standort zu GF KVz)
- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten,
Spleißarbeiten etc.)
- Vermessung, Messung und Dokumentation
- Übergabe an den Auftraggeber
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, die mit den Ausschreibungsunterlagen auf dem Vergabeportal bereitgestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tarif-treue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tarif-treue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-riftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlnder Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Los 1 und jeweils [Betrag gelöscht] Euro für die Lose 2 und 3 je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 ab-geschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Knittlingen [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2: Backbone-Trasse Ölbronn nach Knittlingen [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3: Wurmberg [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Tele-kommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistun-gen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.