MEDIUS KLINIKEN - Vergabe Patientenportal Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2947
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medius-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
MEDIUS KLINIKEN - Vergabe Patientenportal
Die medius KLINIKEN gGmbH ist ein Klinikverbund mit rund 3.000 Beschäftigten an drei Standorten in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit. In unseren Häusern behandeln wir jährlich mehr als 46.000 Patienten stationär und über 125.000 Patienten ambulant. Gemeinsam verfügen wir über 1.050 Betten. Mit unseren 23 medizinischen Fachkliniken und 21 zertifizierten Zentren bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Patientenportals.
Die medius KLINIKEN gGmbH umfasst die Klinikstandorte in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit und ist eine gemeinnützige Gesellschaft des Landkreises Esslingen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Patienten-portals.
Die medius KLINIKEN beabsichtigen die Einführung eines Patientenportals. Dieses soll zur Verbesserung der internen sowie intersektoralen Kommunikation dienen. Zusätzlich soll der Patient, unter Berücksichtigung der EU-DSGVO, sowie der Informationssicherheit nach dem Branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S), im Kommunikationsprozess involviert werden. Dadurch soll der Austausch von Informationen zwischen den Leistungserbringern und -empfängern effizienter abgebildet werden. Resultierend daraus ist das langfristige Ziel den Aufnahmeprozess zu verschlanken und die Patientenadministration zu entlasten. Außerdem sollen die internen Res-sourcen durch die Lösung sowohl in administrativen wie auch versorgenden Prozessen entlastet werden. Im Weiteren sollen die unternehmensinternen Prozesse optimiert und die-se mittels einer Softwarelösung bestmöglich digital unterstützt werden.
Die zu beschaffende Lösung soll dabei eine Lizenzlaufzeit von drei Jahren, beginnend am Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems, besitzen sowie weitere Verlängerungsoptionen.
Als zentrales Element unterstützt das Portal unter anderem das Behandlungsmanagement, das Aufnahme- und Entlassmanagement und die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Zu diesem Ziel soll eine höhere Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens und eine Verbesserung der Patientenversorgung erfolgen. So ist eine vorgeplante Einweisung möglich und sowohl das Terminmanagement, als auch das Über-weisungsmanagement erfolgt direkt im Patientenportal, sodass die Patienten keine Papierunterlagen zur Behandlung mitbringen müssen. Die Online-Überweisungsscheine, sowie die hochgeladenen Behandlungsunterlagen sind bereits im Portal hinterlegt. Das Patienten-portal soll ortsunabhängig einen zentralen, elektronischen Zugang zu Ressourcen aus verschiedenen Quellen ermöglichen. Das Patientenportal soll einen Überblick über verfügbare Informationen und den personalisierten Zugriff gewähren. Es soll dazu dienen, Prozessabläufe zu optimieren unter Berücksichtigung der Informationssicherheit. Es muss ermöglichen, dass die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer dynamisch generiert und angepasst werden.
Die Integration verschiedenster Anwendungen, wie eMail, Push-Nachrichten, spielen eine entscheidende Rolle. Daten aus verschiedensten Systemen müssen im- und exportiert werden können und so einen vollständigen Überblick gewähren. Benutzerverwaltung und Rollenverteilung sind Voraussetzung. Sämtliche aktuellen IT-Sicherheitsnormen müssen er-füllt werden.
Großer Wert wird gelegt auf die Integration zum Clinical Data Repository (kurz CDR). Daten aus dem KIS werden automatisch ins CDR übertragen und importierte Daten externer Leistungserbringer können ins CDR übernommen werden. Mit dem CDR will die medius KLINIKEN das Konzept "Single Point of Truth" umsetzen. Das Patientenportal des Anbieters muss sich dementsprechend an die vorgegebene Systemlandschaft anpassen. Das betrifft nicht nur die Einrichtung der Schnittstelle, sondern auch Wartung und Pflege. Schnittstellen entwickeln sich mit der Zeit weiter. Mit jedem Update kann sich die Schnitt-stellen-Spezifikation ändern. Daher muss der Anbieter nach jedem Release überprüfen, ob der Datenaustausch noch einwandfrei funktioniert und gegebenenfalls nachbessern.
Alle erfassten Daten müssen strukturiert zur Verfügung stehen, um sie auch in nachgelagerten Prozessschritten sowie für die Patient*innen nach dem Aufenthalt in gesetzlich geforderter Form verfügbar zu machen.
Die Lösung muss sich in die bestehende und sich fortwährend weiterentwickelnde System-landschaft mittels FHIR-Schnittstellen einfügen und die Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes hinsichtlich Interoperabilität erfüllen. Ein zentraler Bestandteil der zukünftigen Systemlandschaft wird ein Clinical Data Repository sein, welches strukturiert mit den Daten des Patientenportals gefüllt werden soll. Anzubieten ist die Lösung als on-premise-Lösung.
fünf einjährige Verlängerungsoptionen
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand folgender Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Durchschnittlicher Jahresumsatz von vergleichbare Leistungen der vergangenen drei Geschäftsjahre im deutsch-sprachigen Raum (max. 200 Punkte)
Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im vergleichbaren Bereich im deutschsprachigen Raum in den vergangenen drei Geschäftsjahre (max. 100 Punkte)
Referenzen (max. 700 Punkte)
Im Einzelnen:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (WL) - Bewertung des durchschnittlichen jährli-chen Umsatzes von vergleichbare Leistungen der vergangenen drei Geschäftsjahre im deutschsprachigen Raum
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz von vergleichbare Leistungen der vergangenen drei Geschäftsjahre im deutschsprachigen Raum über [Betrag gelöscht] Euro 200 Punkte
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz von vergleichbare Leistungen der vergangenen drei Geschäftsjahre im deutschsprachigen Raum über [Betrag gelöscht] Euro 150 Punkte
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz von vergleichbare Leistungen der vergangenen drei Geschäftsjahre im deutschsprachigen Raum über [Betrag gelöscht] Euro 100 Punkte
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz von vergleichbare Leistungen der vergangenen drei Geschäftsjahre im deutschsprachigen Raum über [Betrag gelöscht] Euro 50 Punkte
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (WL) - Bewertung der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl im vergleichbaren Bereich in den vergangenen drei Geschäftsjahren im deutschsprachigen Raum
Durchschnittlicher Mitarbeiteranzahl im vergleichbaren Bereich im deutschsprachigen Raum in den vergangenen drei Geschäftsjahre über 100 Mitarbeiter 100 Punkte
Durchschnittlicher Mitarbeiteranzahl im vergleichbaren Bereich im deutschsprachigen Raum in den vergangenen drei Geschäftsjahre über 75 Mitarbeiter 75 Punkte
Durchschnittlicher Mitarbeiteranzahl im vergleichbaren Bereich im deutschsprachigen Raum in den vergangenen drei Geschäftsjahre über 50 Mitarbeiter 50 Punkte
Durchschnittlicher Mitarbeiteranzahl im vergleichbaren Bereich im deutschsprachigen Raum in den vergangenen drei Geschäftsjahre über 25 Mitarbeiter 25 Punkte
Referenzen
Im Rahmen der Referenzbewertung werden die Referenzen hinsichtlich Ihrer Qualität und Vergleichbarkeit bewertet. Die Bewertung erfolgt je Referenz. Diese werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und die so ermittelte Punktzahl addiert.
Die Bewertung
sehr gute Qualität und Vergleichbarkeit: 100 % der maximal erreichbaren Punkte
gute Qualität und Vergleichbarkeit: 80 % der maximal erreichbaren Punkte
befriedigende Qualität und Vergleichbarkeit: 60 % der maximal erreichbaren Punkte
ausreichende Qualität und Vergleichbarkeit: 40 % der maximal erreichbaren Punkte
mangelhafte Qualität und Vergleichbarkeit: 20 % der maximal erreichbaren Punkte
ungenügende Qualität und Vergleichbarkeit: 0 Punkte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens EUR 2 Mio. für Sachschäden und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe abgeschlossen wird
(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte und weiterer Mitarbeiter in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über realisierte (abgeschlossene) Referenzprojekte mit der Projektsprache Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem im Zusammenhang mit einem Clinical Data Repository, sowie die erfolgreiche Anbindung von Systemen über HL7 FHIR, nachgewiesen wurden (Fertigstellung frühestens 1.1.2019).
Eigenerklärung über mindestens drei realisierte (abgeschlossene) Referenzprojekte mit der Projektsprache Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher etc.) nachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank, sowie die erfolgreiche Anbindung von Systemen über HL7 FHIR, nachgewiesen wurden (Fertigstellung frühestens 1.1.2019).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6M06
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.