Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Holzbauarbeiten Bauphase I Referenznummer der Bekanntmachung: 12/771.31.1.100.9.11-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport.de/E95128625
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Holzbauarbeiten Bauphase I
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Holzbauarbeiten für die erste Phase der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
Erneuerung des Ganzjahresstützpunkt Maulbronn durch den Neubau von Fahrzeughallen in Mischbauweise Holz-Stahlbeton.
Die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme erfolgt in 2 Abschnitten. Weitere Hallen, Kanalabschnitte und Hofflächen folgen in der 2. Bauphase, welche separat ausgeschrieben werden.
75433 Maulbronn, Talweg 10
Im Zuge der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis sollen zur Ausführung der Holzbauarbeiten folgende Leistungen im Zuge der Bauphase 1 erbracht werden:
Konstruktionsvollholz KVH-NSi - tragend und nicht tragend ca.65 m³,
BS-Holz, Fichte, GL 28c ca. 130 m³,
Abbund tragende und nicht tragende Bauteile Holztafelwände ca. 2.400 m,
Abbund tragende Bauteile Dachkonstruktion 2.300 m,
Dreischichtig verleimte Massivholzplatte für statisch konstruktive Anwendungen als aussteifende Dachscheibe Stärke 30 mm ca. 1.750 m²,
Stahlträger Unterzug ca. 10.500 t,
senkrechte Fassaden Schalbretter mit Wechselfalzprofil ca. 1100m²,
Fichte 3-schicht-Platte, Wandverkleidung ca. 750m²
Ergänzung zu II.2.7) Laufzeit / Flexibler Baubeginn:
Nach II.2.7) liegt der Beginn der Holzbauarbeiten auf der Baustelle grundsätzlich in der KW 20/2023. Der Auftragnehmer kann mit den Arbeiten auf der Baustelle jedoch auch bis zu 4 Wochen früher oder später beginnen. Dabei ist folgendes zu beachten:
1. Zwischenziel: Die Dachfläche muss durch die Notabdichtung nach 9 Arbeitswochen regendicht sein (Planung Folgegewerke).
2. Die Bauzeit sollte unabhängig vom Startzeitpunkt 16 Wochen nicht überschreiten.
3. Das Aufmaß des Rohbaus kann ab KW 10/2023 stattfinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidation anhängig ist
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt
- Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge ordnungsgemäß bezahlt wurden
- mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Die Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen ist obligatorisch (voraussichtlich wöchentlich).
- Auf der Baustelle sind die jeweils aktuellen Hygienestandards für das Baugewerbe einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland