Planung einer innerstädtischen Grünfläche mit Pumptrack und Kleinspielfeld Stadtgarten am Kulturhaus in Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-52
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung einer innerstädtischen Grünfläche mit Pumptrack und Kleinspielfeld Stadtgarten am Kulturhaus in Lüdenscheid
Planungsleistung für die innenstädtische Grünfläche "Stadtgarten am Kulturhaus" ausgeschrieben in Anlehnung an die HOAI LP 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die LP 1 bis LP 5.
Stadt Lüdenscheid Sauerfelder Straße 58507 Lüdenscheid Planungsleistung wird für den Stadtgarten am Kulturhaus in Lüdenscheid ausgeschrieben.
Es wird eine Planungsleistung für die innenstädtische Grünfläche "Stadtgarten am Kulturhaus" ausgeschrieben in Anlehnung an die HOAI LP 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die LP 1 bis LP 5.
Es soll ein Gesamtkonzept erstellt werden, das verschiedene Nutzungsansprüche und Anforderungen von Bürgern der Stadt Lüdenscheid in einer harmonischen Gestaltung vereinten. So soll in die innerstädtische Grünfläche ein Pumptrack integriert werden und das Kleinspielfeld aufgewertet werden. Auf Grundlage der durchgeführten Bürgerbefragung wurde ein Aufgabenkatalog erstellt, wonach der Stadtgarten weiterhin als eine "grüne Lunge" der Stadt bleiben und mit verschiedenen Bereichen, Ebenen zum Verweilen ausgestaltet werden soll. Eine neue aufeinander abgestimmte Anordnung von Aktiv- (Sport) und Ruhebereichen ist gewünscht. Attraktive Sitzgelegenheiten mit entsprechenden Müllsammelbehältern sollen in allen Bereichen zum Aufenthalt einladen. Ein Beleuchtungskonzept soll die neue Gesamtplanung unterstützen und die Aufenthaltsqualität, sowohl in den "grünen Ruhebereichen", als auch in den aktiven Sportbereichen (Pumptrack und Kleinspielfeld, z. B. mit LED-Beleuchtung) steigern. Für die in den Sommermonaten stattfindenden Musikveranstaltungen ist eine Fläche für das Aufstellen einer Bühne notwendig. Zu der Bühne muss Platz für Sitzmöglichkeiten der Zuschauer berücksichtigt werden. Zugang zu Stromanschlüssen eventuell auch Wasser für diese Veranstaltungen sind notwendig und sollen in der Planung Berücksichtigung finden.
Die Maßnahmen zum Pumptrack und Kleinspielfeld werden im Rahmen des Städtebauförderprogramms mit Landes- und Bundesmitteln gefördert.
Der Auftrag wird stufenweise beauftragt, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 5. Der Auftraggeber behält vor, die Fortsetzung der Leistung einzeln oder Gesamt abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragug besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9T5Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0251/ 411-0
Fax: +49 251/ 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de