Ingenieurleistung Objektplanung, Erweiterungsneubau Stadtarchiv Neuss Referenznummer der Bekanntmachung: 65-22-84-E44222625
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Objektplanung, Erweiterungsneubau Stadtarchiv Neuss
Ingenieurleistung Objektplanung: Für die Maßnahme wird ein Planer für die Leistungsphasen 1-9 benötigt. Um die Maßnahme zu planen und die Ausführung zu koordinieren, überwachen, etc.
Neuss
Ingenieurleistung Objektplanung: Für die Maßnahme wird ein Planer für die Leistungsphasen 1-9 benötigt. Um die Maßnahme zu planen und die Ausführung zu koordinieren, überwachen, etc
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistung Objektplanung, Erweiterungsneubau Stadtarchiv Neuss
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.banz-riecks.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis 25.07.2022 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).