FE 77.0611/2022 - Führung der Straßenbahn in Stadtstraßen mit und ohne räumliche Trennung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0611/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0611/2022 - Führung der Straßenbahn in Stadtstraßen mit und ohne räumliche Trennung
FE 77.0611/2022 - Führung der Straßenbahn in Stadtstraßen mit und ohne räumliche Trennung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die Führung der Straßenbahn in Stadtstraßen ist auf der Fahrbahn mit und ohne räumliche Trennung möglich. Eine räumliche Trennung ist durch die Abgrenzung mit Fahrstreifenbegrenzungen oder mit Borden möglich. Strecken ohne räumliche Trennung, sondern straßenbündigem Bahnkörper, bergen das Risiko, dass es durch Interaktionen zwischen dem ÖPNV und MIV auf der gemeinsamen Fläche zu großen Fahrzeitstreuungen kommen kann. Diese führen unter Umständen beim ÖPNV zu Akzeptanz- und Nachfrageverlusten.
Beim Betrieb im Mischverkehr bietet es sich im Hinblick auf einen möglichst ungestörten Verkehrsablauf an, eine zeitliche Separierung der Verkehrsarten auf der gemeinsam genutzten Fahrbahn zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch eine intelligente LSA-Steuerung erreicht werden, sodass eine Zeitlücke geschaffen wird, die es der Straßenbahn ermöglicht, als Pulkführer in einen straßenbündigen Abschnitt einzufahren. Ziel ist es dabei, eine ähnliche Betriebsqualität wie bei einem besonderen Bahnkörper zu erreichen.
Ziel des Forschungsprojekts ist es, Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie die Führung im Mischverkehr optimiert werden kann.
Im Rahmen des Projekts sind die Ergebnisse für ein Handbuch mit regelsetzendem Charakter für Kommunen, Verkehrsunternehmen und Ingenieurbüros aufzubereiten. Dieses soll auf der BASt-Homepage zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Daneben sind Textbausteine zu formulieren, die bei der Weiterentwicklung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), der Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) und des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) von den entsprechenden Gremien der FGSV berücksichtigt werden können.
Die Erkenntnisse, die durch dieses Forschungsprojekt gewonnen werden und die in das Handbuch einfließenden Maßnahmen sollen große Fahrtzeitstreuungen beim ÖPNV und die damit verbundenen negativen Auswirkungen reduzieren.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Verkehrsdatenerhebungen - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zum Verkehrsablauf - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2).
Nr. 3: Erfahrungen bei der Erarbeitung von technischen Regelwerken des Straßenwesens oder deren Textbausteinen - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3).
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung der Projektleitung und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.