Beschaffung von Bewachungsleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige städtische Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: VOL 232-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Bewachungsleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige städtische Einrichtungen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab dem 1. März 2023 die stationäre Bewachung einer bzw. mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte sowie der zugehörigen Grundstücke und hält optional Personal vor, welches im Bedarfsfall zusätzlich Streifendienste und andere Bedarfe (z.B. Sondereinsätze bei Veranstaltungen und Events) an weiteren städtischen Einrichtungen auf (kurzfristigen Abruf) der Auftraggeberin durchführt.
Stationäre Bewachung "WAM" und optionales Abrufkontingent
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Hauptort der Ausführung:
Gemeinschaftsunterkunft "WAM", Burgstraße 59a, 50226 Frechen; Sonstige städtische Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrag.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin ab dem 1. März 2023 die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft "WAM" einschließlich des Geländes, auf dem sich die Unterkunft befindet (stationäre Bewachung). Zudem hält er für den Bedarfsfall der Auftraggeberin personelle Kapazitäten für zusätzliche Streifendienste bzw. andere Bewachungsbedarfe an weiteren städtischen Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrags "WAM" vor (optionales Abrufkontingent).
Die Laufzeit dieses Vertrags verlängert sich jeweils um zwölf Monate, sofern dieser Vertrags nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der jeweilige Vertrags endet spätestens am 28. Februar 2027.
Stationäre Bewachung "Sibylla" und optionales Abrufkontingent
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Hauptort der Ausführung:
Gemeinschaftsunterkunft "Sibylla", Dürener Straße 92, 50226 Frechen;
Sonstige städtische Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrag.
Der Auftragnehmer übernimmt ab dem 1. März 2023 für die Auftraggeberin die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft "Sibylla" einschließlich des Geländes, auf dem sich die Unterkunft befindet (stationäre Bewachung). Zudem hält er für den Bedarfsfall der Auftraggeberin personelle Kapazitäten für zusätzliche Streifendienste bzw. andere Bewachungsbedarfe an weiteren städtischen Einrichtungen gemäß Leistungsbeschreibung und Bewachungsvertrags "Sibylla" vor (optionales Abrufkontingent).
Die Laufzeit dieses Vertrags verlängert sich jeweils um zwölf Monate, sofern dieser Vertrags nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 28. Februar 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
In Form von Eigenerklärung:
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(3) Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
(4) Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erlaubnis gemäß § 34a GewO
Für vorstehende Erklärungen soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) verwendet werden
(5) Erklärung zum Nichtbestehen eines Russlandsbezugs
Für vorstehende Erklärung soll die "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen:
(6) Kopie der Erlaubnis gemäß § 34a GewO
(7) Kopie eines Handelsregisterauszugs oder eines Registerauszugs gleichwertiger Art nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In Form von Eigenerklärungen:
(1) Die Umsätze des Bieterunternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Bewachungsleistungen vergleichbar sind.
Mindestbedingung: Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung von mindestens EUR 2.500.000,00 netto.
Für vorstehende Erklärung soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) verwendet werden
In Form von Fremdnachweisen:
(2) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken jeweils mit Deckungssummen nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Mindestbedingungen:
Die Deckungssummen der Versicherungen müssen sich mindestens auf folgende Beträge je Versicherungsjahr zweifach maximiert belaufen:
- Personenschäden: EUR 2.500.000,00
- Sachschäden: EUR 2,500.000,00
- Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz: EUR 250.000,00
- Vermögensschäden aufgrund Schlüsselverlustes und des Austauschs von Schließsystemen: EUR 250.000,00
- Abhandenkommen bewachter Sachen: EUR 250.000,00
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
- einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. entsprechenden Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers in Kopie, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. entsprechender Versicherungen mit dem Bieter bereit ist.
(3) Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mindestbedingungen:
- Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Bewachungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung von mindestens EUR 2.500.000,00 netto.
- Die Deckungssummen der Versicherungen müssen sich mindestens auf folgende Beträge je Versicherungsjahr zweifach maximiert belaufen:
- Personenschäden:EUR 2.500.000,00
- Sachschäden: EUR 2.500.000,00
- Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz: EUR 250.000,00
- Vermögensschäden aufgrund Schlüsselverlustes und des Austauschs von Schließsystemen: EUR 250.000,00
- Abhandenkommen bewachter Sachen: EUR 250.000,00
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
- einer unterschriebene Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. entsprechenden Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und
- die Erklärung eines Versicherers in Kopie, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. entsprechender Versicherungen mit dem Bieter bereit ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In Form von Eigenerklärungen:
(1) Referenzen über früher ausgeführte Aufträge im Bereich der Bewachung von Unterkünften für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unter Nennung der erbrachten wesentlichen Leistungen, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts sowie des Empfängers (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer).
Mindestbedingungen:
- mindestens 3 Referenzen,
- über Bewachungsdienste von Unterkünften für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge,
- jeweils über einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von zwölf Monaten,
- wobei dieser Leistungszeitraum jeweils vollständig innerhalb der letzten drei Jahre zurück gerechnet ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung liegen muss.
Für vorstehende Erklärungen soll das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) verwendet werden. Soweit die Bieter mehr Referenzen abgeben möchte als das "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Anlage 4) hierfür Felder vorsieht, kann dies unter Übernahme der entsprechenden Gliederung auf gesonderter Anlage erfolgen.
In Form von Fremdnachweisen:
(2) Nachweis eines gültigen Zertifikates oder re-Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen gemäß DIN 77200 oder gleichwertig.
Der Nachweis ist mittels Kopie der Originalurkunde zu erbringen. Soweit ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit darzulegen. Hierfür sind Eigenerklärungen und Fremdnachweise zugelassen.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mindestbedingungen geeigneter Referenzen:
- mindestens 3 Referenzen,
- über Bewachungsdienste von Unterkünften für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge,
- jeweils über einen zusammenhängenden Leistungszeitraum von zwölf Monaten,
- wobei dieser Leistungszeitraum jeweils vollständig innerhalb der letzten drei Jahre zurück gerechnet ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung liegen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Büro 219
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte "Formblatt für Bietergemeinschaften" (Anlage 6) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen Fremdnachweise nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu ist/sind diese bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des "Formblatts Eignungsleihe" (Anlage 8) zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Anlage 8a) einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise dem Angebot beizufügen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner(ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft das "Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 16) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot vorzulegen.
Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im "Formblatt Einbeziehung von Unterauftragnehmern" (Anlage 7) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 7 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und das "Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (Anlage 7a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Unterauftragnehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 7 die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 7a,nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Anterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt mittels Anlage 16.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDBQD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html