10739 IT-Consulting und IT-Entwicklung für die Abteilung Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 2.4-22-B-10739
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10739 IT-Consulting und IT-Entwicklung für die Abteilung Gesundheit
Stärkung und Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt und besonders im Hinblick auf den Infektionsschutz durch die Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Bedarfsgrundlage:
Die Erfahrungen in der Pandemie haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen kann. Dies betrifft insbesondere den Infektionsschutz.
Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Sie hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt und besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren.
Ziel soll es sein, mit einer externen Beratung eine nachhaltige Digitalisierungsstrategie für die Abteilung „Gesundheit“ der Kreisverwaltung Gütersloh zu entwickeln und in einem partnerschaftlichen Ansatz die erarbeiteten Maßnahmen in den nächsten 24 Monaten umzusetzen. Dabei soll sich die neu entwickelte Abteilungsstrategie in das Gesamtkonzept der bereits vorhandenen Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung Gütersloh einfügen und sich an vorhandenen Maßgaben orientieren.
Es sollen Visionen und Ziele formuliert werden aus denen Leitplanken und Definitionen abgeleitet werden können. In einer Beratungsphase wird eine Sichtung und Ist-Aufnahme der vorliegenden Bedingungen durchgeführt und anhand der zuvor erarbeiteten Strategie sollen Maßnahmenpakete für die Durchführung von Softwareprojekten erarbeitet werden. Dabei soll bestehende Software bestmöglich integriert und vernetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Bietereignung.
Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Bietereignung.
Auf Verlangen vorzulegen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Bietereignung. Referenzliste über mind 3 vergleichbare Leistungen
Auf Verlangen vorzulegen:
Angabe zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten .
Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt rein digital ohne Bieter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.