Klinikum Herford AöR, Beschaffung/Lieferung von Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VGV-N-TN-KH 3/2022 ZV 100/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Herford AöR, Beschaffung/Lieferung von Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung
Klinikum Herford AöR, Beschaffung/Lieferung von Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung (Rahmenvereinbarung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Klinikum Herford AöR, Beschaffung/Lieferung von Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung (Rahmenvertrag): Das Klinikum Herford beabsichtigt die Anschaffung von 63 Ultraschalldiagnosegeräten in Form eines Rahmenvertrages, für die Diagnose und Therapie von Patienten/innen über alle medizinischen Fachbereiche hinweg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.