10700 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1.4K-22-J-10700
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
10700 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Gütersloh - Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagarbeiten für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes am Kreishausstandort Gütersloh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bodenbeläge werden auf neu eingebrachte Estriche ( größtenteils beheizt) und auf
Hohlraum -/ Doppelböden verlegt. Teppichbelag und Linoleum liegen auf beheizten Zementestrichen, einem Hohlraumboden aus Calciumsulfatplatten bzw. Calciumsulfatestrich und in Randbereich der Büros auf einer Calciumsulfat - Doppelbodenplatte ( d= 40 mm ), wie in den Positionen beschrieben.
Vor der Belegung der Estrichflächen ist der Trocknungsgrad nach DIN zu kontrollieren. Es sind Messprotokolle der Prüfungen anzulegen, die der Bauleitung des Auftraggebers zeitnah vorzulegen sind.
Die Belegung erfolgt dann in Absprache und nach Freigabe durch die Bauleitung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind nach Aufforderung zur
Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der
Industrie- und Handwerkskammer
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über 1. den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu der von einem anderen Unternehmen überlassenen Eignung. Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind
nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: 1. die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über
1) die Ausführung vergleichbarer Leistungen;
2) das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderliche Arbeitskräfte;
3) Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Sollte das
Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen:
1) 3 Referenzen;
2) Angabe der Anzahl der in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert
nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" ohne Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind im Internet unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link (OWL-Vergabeportal) frei zugänglich abrufbar.
Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bewerbern nur im Internet auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nicht registrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich im OWL-Vergabeportal veröffentlicht werden.
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Ihr Angebot müssen Sie daher in das v. g. Vergabeportal einstellen (siehe dazu auch Datei „01_Hinweise_zur_Handhabung bzw. 01_Hinweise und Nachweisliste ").
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.