EU-weite Ausschreibung des Betriebs von Umschlaganlagen/Wertstoffzentren für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung des Betriebs von Umschlaganlagen/Wertstoffzentren für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Leistung wird in zwei Losen vergeben:
– Los 1: Betrieb einer Umschlaganlage/Wertstoffzentrum im südlichen Kreisgebiet;
– Los 2: Betrieb einer Umschlaganlage/Wertstoffzentrum im nördlichen Kreisgebiet.
Betrieb einer Umschlaganlage/Wertstoffzentrum im südlichen Kreisgebiet
Ennepe-Ruhr-Kreis (südliches Kreisgebiet)
Annahme und Umschlag von Restmüll, Sperrmüll und Bioabfall aus der kommunalen Sammlung der Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm und Sprockhövel sowie Betrieb eines Wertstoffzentrums mit stationärer Problemstoffsammelstelle und Übergabestelle gemäß ElektroG (inkl. teilweiser Verwertung/Entsorgung von Abfällen).
– Vorhaltung und Betrieb einer vom Auftragnehmer im Angebot konkret zu benennenden Umschlaganlage (mit Wertstoffzentrum) im südlichen Kreisgebiet mit den folgenden Leistungen:
– Umschlagleistungen für Abfälle der kreisangehörigen Kommunen (Annahme, Umschlag und Verwiegung von durch die kreisangehörigen Kommunen gesammelten Restmüll und Sperrmüll, Biomüll und Grünabfall).
– Betrieb eines Wertstoffzentrums für den Ennepe-Ruhr-Kreis (Annahme von satzungsgemäß zugelassenen Abfällen und Wertstoffen aus Privathaushalten und Kleingewerbebetrieben (inkl. teilweise Gestellung von Behältern/Containern) sowie Annahme von E-Geräten, Metallen und Problemstoffen der städtischen Bauhöfe);
– Bereitstellung von Stellplätzen für Container von Dritten (u. a. für: Altglascontainer der Dualen Systeme und Container/Behälter für E-Geräte, Altholz, Bauschutt, Kunststoffe, Altmetalle, Altkleider);
– Gebühreneinzug bei Privatanlieferungen und Kleingewerbebetrieben (Namens und im Auftrag des Kreises) für folgende Abfälle: Restmüll, Sperrmüll, Grünabfall, Bauschutt und Altholz (A I – A III und A IV). Die Annahme weiterer Abfall- bzw. Wertstofffraktionen erfolgt gebührenfrei;
– Verwiegung der gebührenpflichtigen Anlieferungen (außer Kleinmengen) und der umgeschlagenen Abfallmengen;
– Betrieb einer stationären Sammelstelle für schadstoffhaltige Abfälle und Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu einem Zwischenlager (Transport (zunächst) bis zum 30.06.2024 zur Remondis Industrieservice GmbH & Co. KG, 42279 Wuppertal);
– Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle gemäß ElektroG;
– Verwertung der Fraktionen CDs/DVDs, Altreifen;
– Transport von Bio-/Grünabfall zur Bioabfallvergärungsanlage in Witten und von PPK zur Umschlaganlage der AHE GmbH in 58300 Wetter (Ruhr).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2031, sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2029 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Betrieb einer Umschlaganlage/Wertstoffzentrum im nördlichen Kreisgebiet
Ennepe-Ruhr-Kreis (nördliches Kreisgebiet)
Annahme und Umschlag von Restmüll, Sperrmüll aus der kommunalen Sammlung der Städte Hattingen, Herdecke, Wetter und Witten, sowie Betrieb eines Wertstoffzentrums mit stationärer Problemstoffsammelstelle und Übergabestelle gemäß ElektroG (inkl. teilweiser Verwertung/Entsorgung von Abfällen).
– Vorhaltung und Betrieb einer vom Auftragnehmer im Angebot konkret zu benennenden Umschlaganlage (mit Wertstoffzentrum) im nördlichen Kreisgebiet mit den folgenden Leistungen:
– Umschlagleistungen für Abfälle der kreisangehörigen Kommunen (Annahme, Umschlag und Verwiegung von durch die kreisangehörigen Kommunen gesammelten Restmüll und Sperrmüll).
– Betrieb eines Wertstoffzentrums für den Ennepe-Ruhr-Kreis (Annahme von satzungsgemäß zugelassenen Abfällen und Wertstoffen aus Privathaushalten und Kleingewerbebetrieben (inkl. teilweise Gestellung von Behältern/Containern) sowie Annahme von E-Geräte, Metallen und Problemstoffen der städtischen Bauhöfe);
– Bereitstellung von Stellplätzen für Container von Dritten (u. a. für: Altglascontainer der Dualen Systeme und Container/Behälter für E-Geräte, Altholz, Bauschutt, Kunststoffe, Altmetalle, Altkleider);
– Gebühreneinzug bei Privatanlieferungen und Kleingewerbebetrieben (Namens und im Auftrag des Kreises) für folgende Abfälle: Restmüll, Sperrmüll, Bauschutt und Altholz (A I – A III und A IV). Die Annahme weiterer Abfall- bzw. Wertstofffraktionen erfolgt gebührenfrei;
– Verwiegung der gebührenpflichtigen Anlieferungen (außer Kleinmengen) und der umgeschlagenen Abfallmengen;
– Betrieb einer stationären Sammelstelle für schadstoffhaltige Abfälle und Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu einem Zwischenlager (Transport (zunächst) bis zum 30.06.2024 zur Remondis Industrieservice GmbH & Co. KG, 42279 Wuppertal);
– Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle gemäß ElektroG;
– Verwertung der Fraktionen CDs/DVDs, Altreifen;
– Transport von PPK zur Umschlaganlage der AHE GmbH in 58300 Wetter (Ruhr).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag für die Teilleistung des Wertstoffzentrums verlängert sich bis zum 31.12.2031, sofern der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2029 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
– Weitere Angaben zum Leistungszeitraum für die Umschlagleistungen sind Ziffer II.2.14) zu entnehmen.
– Zu Ziffer II.2.7): Die zu vergebenden Umschlagleistungen sind abweichend vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 (zwei Jahre) zu erbringen. Der Vertragszeitraum für diese Teilleistung (Umschlag) verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027), sofern diese Teilleistung nicht spätestens bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Bankerklärung zur Stellung der geforderten Bürgschaft/-en auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft/-en im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Nutzungsnachweis für den Standort der jeweils vorgesehenen Anlage.
Der Standort muss sich in Los 1 im Gebiet der Städte Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm oder Sprockhövel befinden und eine Mindestfläche von 8.500 qm aufweisen.
Der Standort muss sich in Los 2 im Gebiet der Städte Hattingen, Herdecke, Wetter oder Witten befinden und eine Mindestfläche von 8.500 qm aufweisen.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Betrieb einer Umschlaganlage oder Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage für Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01).
Die Referenz ist auch bei Angeboten zu beiden Losen nur einmal vorzulegen.
Lose 1 und 2:
– Nutzungsnachweis für den Standort der jeweils vorgesehenen Anlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Umladestation/ des Standortes ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Nutzungsfähigkeit (inklusive Genehmigungssituation) der Anlage zum Leistungsbeginn ist mit dem Angebot darzulegen.
Der Standort muss sich in Los 1 im Gebiet der Städte Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm oder Sprockhövel befinden und eine Mindestfläche von 8.500 qm aufweisen.
Der Standort muss sich im Los 2 im Gebiet der Städte Hattingen, Herdecke, Wetter oder Witten befinden und eine Mindestfläche von 8.500 qm aufweisen.
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Betrieb einer Umschlaganlage mit einer Umschlagmenge von mind. 15.000 Mg/a Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage für Siedlungsabfälle (ASN 20 03 01) mit mind. 15.000 Mg Durchsatzleistung pro Jahr in den Jahren 2020 bis 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallart und Abfallmenge und Betriebsführungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Die Referenz ist auch bei Angeboten zu beiden Losen nur einmal vorzulegen.
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.