Schülerbeförderung-Schülertransporte 01.08.2023 - 31.07.2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 40.05-2022-011

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moenchengladbach.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD0DB7K/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD0DB7K
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung-Schülertransporte 01.08.2023 - 31.07.2027

Referenznummer der Bekanntmachung: 40.05-2022-011
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schülerbeförderung - Schülertransporte zwischen Wohnung und Schule bzw. Unterrichtsort - für die Jahre 01.08.2023 - 31.07.2027.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung für verschiedene Schulen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Fachbereich Schule und Sport Voltastraße 2 41061 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport von 10 Schüler, von 10 Anschriften -gemäß Vorgabe Leistungsverzeichnis- zu verschiedenen Schulen im Stadtgebiet und zurück:

- Förderschulzentrum Nord

- Förderzentrum Süd

- Förderzentrum Süd - Auslagerung

- Gemeinschaftshauptschule Dohr

(Stand Oktober 2022) Schülerzahlen können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ändern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Umwelteigenschaften / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung sind wie folgt festgelegt:

50% Preis

30% Qualität (durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge = 15 %, Personalqualifikation = 15 %),

20% umweltbezogene Eigenschaften (CO²-Ausstoß)

Wertungsschema:

Es können insgesamt maximal 1.000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 500 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis, 300 Punkte auf die Qualität und 200 Punkte auf die Umwelteigenschaften.

1) Preis (50 % / 500 Punkte):

Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.

2) Qualität (30 % / 300 Punkte):

300 Punkte (je 150 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt mit folgenden Wertungsstufen:

- durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (150 Punkte)

Die volle Punktzahl erhalten Bietende bei einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von ? 1 Jahr; 120 Punkte bei > 1 und ? 2 Jahre; 90 Punkte bei > 2 und ? 3 Jahre; 60 Punkte bei > 3 und ? 4 Jahre und 30 Punkte bei > 4 und ? 5 Jahre. Null Punkte erhalten Angebote mit einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von > 5 und ? 6 Jahre.

- Personalqualifikation (150 Punkte)

Für aktuelle Kurse sind maximal 100 Punkte zu erzielen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Kurs aktuell sein soll.

Die volle Punktzahl (100 Punkte) erhalten Bietende, die mindestens 6 sinnvolle Kurse nachweisen können, 80 Punkte bei 5 Kursen, 60 Punkte bei 4 Kursen, 40 Punkte bei 3 Kursen, 20 Punkte bei 2 Kursen, 0 Punkte bei 1 Kurs oder weniger.

Weitere 50 Punkte werden für die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen im Verhältnis zur Gesamtangestelltenzahl vergeben (Beispielsweise 100 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 50 Punkte; 75 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 37,50 Punkte etc.).

3) Umwelteigenschaften (20 % / 200 Punkte):

- CO²-Ausstoß (200 Punkte)

Als Grundlage werden hier die CO²-Emissionen in kg je 100 km als Vergleichswert angesetzt.

Dieses Wertungskriterium wird mit maximal 200 Punkte für die Umwelteigenschaften vergeben. Grundsätzlich sollten CO²-Werte in den eingereichten Unterlagen zu den Fahrzeugen angegeben sein. Sofern keine Werte vorliegen, werden anhand der festgelegten Formel ein CO²-Wert errechnet und eingesetzt. Hier nach werden alle CO² Ausstoßdaten der eingesetzten Fahrzeuge einer/eines Bietenden in der Gesamtheit als Wert ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Durchschnittswert wird auf die folgenden Wertungsstufen angewandt.:

0,00 - 6,50 = 200 Punkte; 6,51 - 12,00 = 175 Punkte; 12,01 - 16,00 = 150 Punkte; 16,00 - 22 = 125 Punkte; 22,01 - 25,00 = 100 Punkte; 25,01 - 30,00 = 75 Punkte; 30,01 - 35,00 = 50 Punkte; 35,01+ = 0 Punkte.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung Förderschule Dahlener Straße

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Fachbereich Schule und Sport Voltastraße 2 41061 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport von 121 Schüler, von 121 Anschriften -gemäß Vorgabe Leistungsverzeichnis- zu Förderschule Dahlener Straße 172, 41239 Mönchengladbach und zurück.

(Stand Oktober 2022) Schülerzahlen können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ändern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Umwelteigenschaften / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung sind wie folgt festgelegt:

50% Preis

30% Qualität (durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge = 15 %, Personalqualifikation = 15 %),

20% umweltbezogene Eigenschaften (CO²-Ausstoß)

Wertungsschema:

Es können insgesamt maximal 1.000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 500 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis, 300 Punkte auf die Qualität und 200 Punkte auf die Umwelteigenschaften.

1) Preis (50 % / 500 Punkte):

Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.

2) Qualität (30 % / 300 Punkte):

300 Punkte (je 150 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt mit folgenden Wertungsstufen:

- durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (150 Punkte)

Die volle Punktzahl erhalten Bietende bei einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von ? 1 Jahr; 120 Punkte bei > 1 und ? 2 Jahre; 90 Punkte bei > 2 und ? 3 Jahre; 60 Punkte bei > 3 und ? 4 Jahre und 30 Punkte bei > 4 und ? 5 Jahre. Null Punkte erhalten Angebote mit einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von > 5 und ? 6 Jahre.

- Personalqualifikation (150 Punkte)

Für aktuelle Kurse sind maximal 100 Punkte zu erzielen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Kurs aktuell sein soll.

Die volle Punktzahl (100 Punkte) erhalten Bietende, die mindestens 6 sinnvolle Kurse nachweisen können, 80 Punkte bei 5 Kursen, 60 Punkte bei 4 Kursen, 40 Punkte bei 3 Kursen, 20 Punkte bei 2 Kursen, 0 Punkte bei 1 Kurs oder weniger.

Weitere 50 Punkte werden für die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen im Verhältnis zur Gesamtangestelltenzahl vergeben (Beispielsweise 100 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 50 Punkte; 75 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 37,50 Punkte etc.).

3) Umwelteigenschaften (20 % / 200 Punkte):

- CO²-Ausstoß (200 Punkte)

Als Grundlage werden hier die CO²-Emissionen in kg je 100 km als Vergleichswert angesetzt.

Dieses Wertungskriterium wird mit maximal 200 Punkte für die Umwelteigenschaften vergeben. Grundsätzlich sollten CO²-Werte in den eingereichten Unterlagen zu den Fahrzeugen angegeben sein. Sofern keine Werte vorliegen, werden anhand der festgelegten Formel ein CO²-Wert errechnet und eingesetzt. Hier nach werden alle CO² Ausstoßdaten der eingesetzten Fahrzeuge einer/eines Bietenden in der Gesamtheit als Wert ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Durchschnittswert wird auf die folgenden Wertungsstufen angewandt.:

0,00 - 6,50 = 200 Punkte; 6,51 - 12,00 = 175 Punkte; 12,01 - 16,00 = 150 Punkte; 16,00 - 22 = 125 Punkte; 22,01 - 25,00 = 100 Punkte; 25,01 - 30,00 = 75 Punkte; 30,01 - 35,00 = 50 Punkte; 35,01+ = 0 Punkte.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung Förderschule Herman-van-Veen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Fachbereich Schule und Sport Voltastraße 2 41061 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport von 113 Schüler/-innen von 113 Anschriften zur Förderschule Herman-van-Veen, Voigtshofer Allee 27, 41189 Mönchengladbach und zurück.

(Stand Oktober 2022) Schülerzahlen können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ändern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Umwelteigenschaften / Gewichtung: 20 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung sind wie folgt festgelegt:

50% Preis

30% Qualität (durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge = 15 %, Personalqualifikation = 15 %),

20% umweltbezogene Eigenschaften (CO²-Ausstoß)

Wertungsschema:

Es können insgesamt maximal 1.000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 500 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis, 300 Punkte auf die Qualität und 200 Punkte auf die Umwelteigenschaften.

1) Preis (50 % / 500 Punkte):

Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.

2) Qualität (30 % / 300 Punkte):

300 Punkte (je 150 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt mit folgenden Wertungsstufen:

- durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (150 Punkte)

Die volle Punktzahl erhalten Bietende bei einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von ? 1 Jahr; 120 Punkte bei > 1 und ? 2 Jahre; 90 Punkte bei > 2 und ? 3 Jahre; 60 Punkte bei > 3 und ? 4 Jahre und 30 Punkte bei > 4 und ? 5 Jahre. Null Punkte erhalten Angebote mit einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von > 5 und ? 6 Jahre.

- Personalqualifikation (150 Punkte)

Für aktuelle Kurse sind maximal 100 Punkte zu erzielen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Kurs aktuell sein soll.

Die volle Punktzahl (100 Punkte) erhalten Bietende, die mindestens 6 sinnvolle Kurse nachweisen können, 80 Punkte bei 5 Kursen, 60 Punkte bei 4 Kursen, 40 Punkte bei 3 Kursen, 20 Punkte bei 2 Kursen, 0 Punkte bei 1 Kurs oder weniger.

Weitere 50 Punkte werden für die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen im Verhältnis zur Gesamtangestelltenzahl vergeben (Beispielsweise 100 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 50 Punkte; 75 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 37,50 Punkte etc.).

3) Umwelteigenschaften (20 % / 200 Punkte):

- CO²-Ausstoß (200 Punkte)

Als Grundlage werden hier die CO²-Emissionen in kg je 100 km als Vergleichswert angesetzt.

Dieses Wertungskriterium wird mit maximal 200 Punkte für die Umwelteigenschaften vergeben. Grundsätzlich sollten CO²-Werte in den eingereichten Unterlagen zu den Fahrzeugen angegeben sein. Sofern keine Werte vorliegen, werden anhand der festgelegten Formel ein CO²-Wert errechnet und eingesetzt. Hier nach werden alle CO² Ausstoßdaten der eingesetzten Fahrzeuge einer/eines Bietenden in der Gesamtheit als Wert ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Durchschnittswert wird auf die folgenden Wertungsstufen angewandt.:

0,00 - 6,50 = 200 Punkte; 6,51 - 12,00 = 175 Punkte; 12,01 - 16,00 = 150 Punkte; 16,00 - 22 = 125 Punkte; 22,01 - 25,00 = 100 Punkte; 25,01 - 30,00 = 75 Punkte; 30,01 - 35,00 = 50 Punkte; 35,01+ = 0 Punkte.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung über Ausschlussgründe, gewerberechtliche

Voraussetzungen, Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der

vom Finanzamt und der nicht vom Finanzamt erhobenen

Steuern, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung - Formular 521 EU

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung (Anlage 1) mit u. A. folgenden Angaben:

a) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

b) jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre

c) Erklärung, dass ausschließlich zuverlässige und geeignete Fahrer

im Rahmen der Schülerbeförderung eingesetzt werden, die

insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

- die über gute Ortskenntnisse verfügen

- die die deutsche Sprache fließend beherrschen

d) Referenzliste (vergleichbarer Aufträge, sofern nicht bereits für die

Stadt Mönchengladbach tätig).

e) Angaben zum Fuhrpark u. a. CO2 Ausstoß

f) Angaben zum eingesetzten Personal, insbesondere

Beschäftigungsverhältnis und Qualifikationen.

g) Namensliste der Fahrer, die bei der Schülerbeförderung eingesetzt

werden sollen, sofern schon im Unternehmen beschäftigt. Dieser

Namensliste ist eine Bestätigung beizufügen, dass alle

Fahrer*innen und Begleitpersonen ein "Erweitertes

Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 a BZRG"

des Bundeszentralregisters beantragt haben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Ergänzende Unterlagen:

a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (insbesondere muss die

Benennung von Geschäftsführer und/oder Gesellschafter enthalten

sein). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug

des bei ihnen üblichen Registers vorzulegen. Die Bieter mit der

Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" sind gehalten, einen

Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen, aus dem die

Vertretungsberechtigten des Vereins zu ersehen sind.

b) aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung.

c) für jede Fahrkraft ein aktueller Auszug* aus dem

Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes.

d) für jede Fahrkraft eine Kopie der Fahrerlaubnis und ggfls. der

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ausländische Bieter/innen

haben die entsprechenden Erlaubnisse ihres Landes vorzulegen.

e) Prüfbescheinigungen und -protokolle der letzten

Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung für alle der von Ihnen

aufgelisteten Fahrzeuge. Ausländische Bieter haben die

entsprechenden Bescheinigungen gem. der bei ihnen geltenden

Vorschriften vorzulegen.

f) Übergabe der Urkalkulation - die Auskömmlichkeit des Angebots

muss nachvollziehbar zu entnehmen sein.

g) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis seiner

wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit

auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte,

sind die genannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses

Unternehmen nach besonderer Aufforderung einzureichen.

- Alternativ besteht nach § 50 der Verordnung über die Vergabe

öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) die Möglichkeit, die

oben näher bezeichneten Nachweise auch über die neue

"europäische einheitliche Eigenerklärung" (EEE) [ siehe

https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de ] einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/01/2023
Ortszeit: 12:00
Ort:

Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vmp-rheinland.de

Eröffnung durch:

Stadtverwaltung, Fachbereich Organisation u. IT, Vergabestelle FB 10

Wilhelm-Strauß-Straße 50-52

41236 Mönchengladbach

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.

Das bedeutet, dass Anfragen und Angebote, die schriftlich, per Fax, telefonisch oder mittels eMail erfolgen, zurück gewiesen werden.

Fristende für Bieterfragen: 16.01.2023, 24:00 Uhr

Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0DB7K

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

10 Kalendertage Rügefrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

15 Kalendertage Einreichungsfrist für den Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2022

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Ense
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Erkrath
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Erwitte
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Geilenkirchen
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Gelsenkirchen
Gescher
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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
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Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
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Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
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Jüchen
Jülich
Jülich
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Kalletal
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Kierspe
Kirchhundem
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Korschenbroich
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Kreuzau
Kreuztal
Kürten
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Meschede
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Mettmann
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Möhnesee
Mönchengladbach
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