Schülerbeförderung-Schülertransporte 01.08.2023 - 31.07.2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 40.05-2022-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moenchengladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung-Schülertransporte 01.08.2023 - 31.07.2027
Schülerbeförderung - Schülertransporte zwischen Wohnung und Schule bzw. Unterrichtsort - für die Jahre 01.08.2023 - 31.07.2027.
Schülerbeförderung für verschiedene Schulen
Fachbereich Schule und Sport Voltastraße 2 41061 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach
Transport von 10 Schüler, von 10 Anschriften -gemäß Vorgabe Leistungsverzeichnis- zu verschiedenen Schulen im Stadtgebiet und zurück:
- Förderschulzentrum Nord
- Förderzentrum Süd
- Förderzentrum Süd - Auslagerung
- Gemeinschaftshauptschule Dohr
(Stand Oktober 2022) Schülerzahlen können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ändern.
Die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung sind wie folgt festgelegt:
50% Preis
30% Qualität (durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge = 15 %, Personalqualifikation = 15 %),
20% umweltbezogene Eigenschaften (CO²-Ausstoß)
Wertungsschema:
Es können insgesamt maximal 1.000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 500 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis, 300 Punkte auf die Qualität und 200 Punkte auf die Umwelteigenschaften.
1) Preis (50 % / 500 Punkte):
Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
2) Qualität (30 % / 300 Punkte):
300 Punkte (je 150 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt mit folgenden Wertungsstufen:
- durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (150 Punkte)
Die volle Punktzahl erhalten Bietende bei einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von ? 1 Jahr; 120 Punkte bei > 1 und ? 2 Jahre; 90 Punkte bei > 2 und ? 3 Jahre; 60 Punkte bei > 3 und ? 4 Jahre und 30 Punkte bei > 4 und ? 5 Jahre. Null Punkte erhalten Angebote mit einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von > 5 und ? 6 Jahre.
- Personalqualifikation (150 Punkte)
Für aktuelle Kurse sind maximal 100 Punkte zu erzielen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Kurs aktuell sein soll.
Die volle Punktzahl (100 Punkte) erhalten Bietende, die mindestens 6 sinnvolle Kurse nachweisen können, 80 Punkte bei 5 Kursen, 60 Punkte bei 4 Kursen, 40 Punkte bei 3 Kursen, 20 Punkte bei 2 Kursen, 0 Punkte bei 1 Kurs oder weniger.
Weitere 50 Punkte werden für die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen im Verhältnis zur Gesamtangestelltenzahl vergeben (Beispielsweise 100 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 50 Punkte; 75 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 37,50 Punkte etc.).
3) Umwelteigenschaften (20 % / 200 Punkte):
- CO²-Ausstoß (200 Punkte)
Als Grundlage werden hier die CO²-Emissionen in kg je 100 km als Vergleichswert angesetzt.
Dieses Wertungskriterium wird mit maximal 200 Punkte für die Umwelteigenschaften vergeben. Grundsätzlich sollten CO²-Werte in den eingereichten Unterlagen zu den Fahrzeugen angegeben sein. Sofern keine Werte vorliegen, werden anhand der festgelegten Formel ein CO²-Wert errechnet und eingesetzt. Hier nach werden alle CO² Ausstoßdaten der eingesetzten Fahrzeuge einer/eines Bietenden in der Gesamtheit als Wert ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Durchschnittswert wird auf die folgenden Wertungsstufen angewandt.:
0,00 - 6,50 = 200 Punkte; 6,51 - 12,00 = 175 Punkte; 12,01 - 16,00 = 150 Punkte; 16,00 - 22 = 125 Punkte; 22,01 - 25,00 = 100 Punkte; 25,01 - 30,00 = 75 Punkte; 30,01 - 35,00 = 50 Punkte; 35,01+ = 0 Punkte.
Schülerbeförderung Förderschule Dahlener Straße
Fachbereich Schule und Sport Voltastraße 2 41061 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach
Transport von 121 Schüler, von 121 Anschriften -gemäß Vorgabe Leistungsverzeichnis- zu Förderschule Dahlener Straße 172, 41239 Mönchengladbach und zurück.
(Stand Oktober 2022) Schülerzahlen können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ändern.
Die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung sind wie folgt festgelegt:
50% Preis
30% Qualität (durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge = 15 %, Personalqualifikation = 15 %),
20% umweltbezogene Eigenschaften (CO²-Ausstoß)
Wertungsschema:
Es können insgesamt maximal 1.000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 500 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis, 300 Punkte auf die Qualität und 200 Punkte auf die Umwelteigenschaften.
1) Preis (50 % / 500 Punkte):
Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
2) Qualität (30 % / 300 Punkte):
300 Punkte (je 150 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt mit folgenden Wertungsstufen:
- durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (150 Punkte)
Die volle Punktzahl erhalten Bietende bei einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von ? 1 Jahr; 120 Punkte bei > 1 und ? 2 Jahre; 90 Punkte bei > 2 und ? 3 Jahre; 60 Punkte bei > 3 und ? 4 Jahre und 30 Punkte bei > 4 und ? 5 Jahre. Null Punkte erhalten Angebote mit einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von > 5 und ? 6 Jahre.
- Personalqualifikation (150 Punkte)
Für aktuelle Kurse sind maximal 100 Punkte zu erzielen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Kurs aktuell sein soll.
Die volle Punktzahl (100 Punkte) erhalten Bietende, die mindestens 6 sinnvolle Kurse nachweisen können, 80 Punkte bei 5 Kursen, 60 Punkte bei 4 Kursen, 40 Punkte bei 3 Kursen, 20 Punkte bei 2 Kursen, 0 Punkte bei 1 Kurs oder weniger.
Weitere 50 Punkte werden für die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen im Verhältnis zur Gesamtangestelltenzahl vergeben (Beispielsweise 100 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 50 Punkte; 75 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 37,50 Punkte etc.).
3) Umwelteigenschaften (20 % / 200 Punkte):
- CO²-Ausstoß (200 Punkte)
Als Grundlage werden hier die CO²-Emissionen in kg je 100 km als Vergleichswert angesetzt.
Dieses Wertungskriterium wird mit maximal 200 Punkte für die Umwelteigenschaften vergeben. Grundsätzlich sollten CO²-Werte in den eingereichten Unterlagen zu den Fahrzeugen angegeben sein. Sofern keine Werte vorliegen, werden anhand der festgelegten Formel ein CO²-Wert errechnet und eingesetzt. Hier nach werden alle CO² Ausstoßdaten der eingesetzten Fahrzeuge einer/eines Bietenden in der Gesamtheit als Wert ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Durchschnittswert wird auf die folgenden Wertungsstufen angewandt.:
0,00 - 6,50 = 200 Punkte; 6,51 - 12,00 = 175 Punkte; 12,01 - 16,00 = 150 Punkte; 16,00 - 22 = 125 Punkte; 22,01 - 25,00 = 100 Punkte; 25,01 - 30,00 = 75 Punkte; 30,01 - 35,00 = 50 Punkte; 35,01+ = 0 Punkte.
Schülerbeförderung Förderschule Herman-van-Veen
Fachbereich Schule und Sport Voltastraße 2 41061 Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach
Transport von 113 Schüler/-innen von 113 Anschriften zur Förderschule Herman-van-Veen, Voigtshofer Allee 27, 41189 Mönchengladbach und zurück.
(Stand Oktober 2022) Schülerzahlen können sich vor Beginn und während des Vertragszeitraumes ändern.
Die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung sind wie folgt festgelegt:
50% Preis
30% Qualität (durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge = 15 %, Personalqualifikation = 15 %),
20% umweltbezogene Eigenschaften (CO²-Ausstoß)
Wertungsschema:
Es können insgesamt maximal 1.000 Punkte vergeben werden. Hierauf entfallen 500 Punkte gemäß den Wertungskriterien auf den Preis, 300 Punkte auf die Qualität und 200 Punkte auf die Umwelteigenschaften.
1) Preis (50 % / 500 Punkte):
Die volle Punktzahl für den Preis erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis. Null Punkte erhält ein Angebot mit dem doppelten oder einem höheren Angebotspreis als der günstigste Bieter. Dazwischen erfolgt eine lineare Verteilung der Punkte.
2) Qualität (30 % / 300 Punkte):
300 Punkte (je 150 pro Kriterium) werden für die Qualität vergeben. Die Bewertung erfolgt mit folgenden Wertungsstufen:
- durchschnittliches Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge (150 Punkte)
Die volle Punktzahl erhalten Bietende bei einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von ? 1 Jahr; 120 Punkte bei > 1 und ? 2 Jahre; 90 Punkte bei > 2 und ? 3 Jahre; 60 Punkte bei > 3 und ? 4 Jahre und 30 Punkte bei > 4 und ? 5 Jahre. Null Punkte erhalten Angebote mit einem durchschnittlichen Gesamtalter der eingesetzten Fahrzeuge von > 5 und ? 6 Jahre.
- Personalqualifikation (150 Punkte)
Für aktuelle Kurse sind maximal 100 Punkte zu erzielen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zumindest ein Kurs aktuell sein soll.
Die volle Punktzahl (100 Punkte) erhalten Bietende, die mindestens 6 sinnvolle Kurse nachweisen können, 80 Punkte bei 5 Kursen, 60 Punkte bei 4 Kursen, 40 Punkte bei 3 Kursen, 20 Punkte bei 2 Kursen, 0 Punkte bei 1 Kurs oder weniger.
Weitere 50 Punkte werden für die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen im Verhältnis zur Gesamtangestelltenzahl vergeben (Beispielsweise 100 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 50 Punkte; 75 % festangestellte Mitarbeiter*innen = 37,50 Punkte etc.).
3) Umwelteigenschaften (20 % / 200 Punkte):
- CO²-Ausstoß (200 Punkte)
Als Grundlage werden hier die CO²-Emissionen in kg je 100 km als Vergleichswert angesetzt.
Dieses Wertungskriterium wird mit maximal 200 Punkte für die Umwelteigenschaften vergeben. Grundsätzlich sollten CO²-Werte in den eingereichten Unterlagen zu den Fahrzeugen angegeben sein. Sofern keine Werte vorliegen, werden anhand der festgelegten Formel ein CO²-Wert errechnet und eingesetzt. Hier nach werden alle CO² Ausstoßdaten der eingesetzten Fahrzeuge einer/eines Bietenden in der Gesamtheit als Wert ermittelt und ein Durchschnittswert errechnet. Der Durchschnittswert wird auf die folgenden Wertungsstufen angewandt.:
0,00 - 6,50 = 200 Punkte; 6,51 - 12,00 = 175 Punkte; 12,01 - 16,00 = 150 Punkte; 16,00 - 22 = 125 Punkte; 22,01 - 25,00 = 100 Punkte; 25,01 - 30,00 = 75 Punkte; 30,01 - 35,00 = 50 Punkte; 35,01+ = 0 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über Ausschlussgründe, gewerberechtliche
Voraussetzungen, Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der
vom Finanzamt und der nicht vom Finanzamt erhobenen
Steuern, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung - Formular 521 EU
- Eigenerklärung (Anlage 1) mit u. A. folgenden Angaben:
a) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
b) jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre
c) Erklärung, dass ausschließlich zuverlässige und geeignete Fahrer
im Rahmen der Schülerbeförderung eingesetzt werden, die
insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die über gute Ortskenntnisse verfügen
- die die deutsche Sprache fließend beherrschen
d) Referenzliste (vergleichbarer Aufträge, sofern nicht bereits für die
Stadt Mönchengladbach tätig).
e) Angaben zum Fuhrpark u. a. CO2 Ausstoß
f) Angaben zum eingesetzten Personal, insbesondere
Beschäftigungsverhältnis und Qualifikationen.
g) Namensliste der Fahrer, die bei der Schülerbeförderung eingesetzt
werden sollen, sofern schon im Unternehmen beschäftigt. Dieser
Namensliste ist eine Bestätigung beizufügen, dass alle
Fahrer*innen und Begleitpersonen ein "Erweitertes
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 a BZRG"
des Bundeszentralregisters beantragt haben.
- Ergänzende Unterlagen:
a) aktueller Auszug aus dem Handelsregister (insbesondere muss die
Benennung von Geschäftsführer und/oder Gesellschafter enthalten
sein). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug
des bei ihnen üblichen Registers vorzulegen. Die Bieter mit der
Rechtsform eines "eingetragenen Vereins" sind gehalten, einen
Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen, aus dem die
Vertretungsberechtigten des Vereins zu ersehen sind.
b) aktueller Nachweis Haftpflichtversicherung.
c) für jede Fahrkraft ein aktueller Auszug* aus dem
Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes.
d) für jede Fahrkraft eine Kopie der Fahrerlaubnis und ggfls. der
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ausländische Bieter/innen
haben die entsprechenden Erlaubnisse ihres Landes vorzulegen.
e) Prüfbescheinigungen und -protokolle der letzten
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung für alle der von Ihnen
aufgelisteten Fahrzeuge. Ausländische Bieter haben die
entsprechenden Bescheinigungen gem. der bei ihnen geltenden
Vorschriften vorzulegen.
f) Übergabe der Urkalkulation - die Auskömmlichkeit des Angebots
muss nachvollziehbar zu entnehmen sein.
g) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte,
sind die genannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses
Unternehmen nach besonderer Aufforderung einzureichen.
- Alternativ besteht nach § 50 der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) die Möglichkeit, die
oben näher bezeichneten Nachweise auch über die neue
"europäische einheitliche Eigenerklärung" (EEE) [ siehe
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de ] einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vmp-rheinland.de
Eröffnung durch:
Stadtverwaltung, Fachbereich Organisation u. IT, Vergabestelle FB 10
Wilhelm-Strauß-Straße 50-52
41236 Mönchengladbach
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.
Das bedeutet, dass Anfragen und Angebote, die schriftlich, per Fax, telefonisch oder mittels eMail erfolgen, zurück gewiesen werden.
Fristende für Bieterfragen: 16.01.2023, 24:00 Uhr
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0DB7K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/
10 Kalendertage Rügefrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
15 Kalendertage Einreichungsfrist für den Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/