Sanierung Aggerdeich in Troisdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22093 e VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Aggerdeich in Troisdorf
Der Hochwasserschutzdeich an der Agger soll saniert (ca. 2.600m) und verlängert (ca. 160m) werden, so dass er einem Bemessungshochwasser HQ 200 (sog. 200-jährliches Hochwasser) bei 1m Freibord standhalten kann.
Die Sanierung des Aggerdeichs soll auf einer Länge von ca. 1.900m in Form eines Erddeichs mit integrierter Spundwand durchgeführt werden.
Die Sanierung der restlichen Bereiche sowie die Verlängerung sollen als konventioneller Dreizonenerddeich erfolgen.
Stadt Troisdorf 53840 Troisdorf
Die Stadt Troisdorf ist zuständig für den bestehenden Agger-Hochwasserschutzdeich über eine Länge von ca. 2,750 km vom Aggerwehr in Troisdorf - Friedrich Wilhelmshütte bis zur Taubengasse in Troisdorf.
Im Rahmen der Ertüchtigung soll der Deich von Station 0+000 km bis Station ~2+750 km und der Neubau von Station ~2+750 km bis Station ~2+910 km an die Anforderungen eines 200-jährlichen Hochwassers angepasst werden.
Die geschätzten Kosten der Baumaßnahme exklusive der Planungsleistungen beträgt 8.500 000 EUR/netto.
Benötigt werden folgende Fachplanungs- und Beratungsleistungen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI Lph. 2* - 9 i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5),
- Tragwerksplanung inkl. Standsicherheitsnachweisen gemäß §§ 51 ff. HOAI Lph. 1* - 6 i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2),
- Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI Lph. 2* - 9 i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3),
- Baugrundbeurteilung gemäß Anlage 1, Ziff. 1.3 HOAI,
- Vermessungsleistungen gemäß Anlage 1, Ziff. 1.4 HOAI,
- Prüfingenieurleistungen,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV,
- Kampfmittelsondierung / Kampfmittelräumung gemäß BFR KMR,
- Immissionsschutzbeauftragter,
- Erstellung Deichbuch,
- Örtliche Bauüberwachung,
- ggf. weitere Besondere Leistungen
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen (Lph. 2 bis 5 / 6, 7 / 8, 9 und Örtliche Bauüberwachung) in Abhängigkeit der Fördermittelgewährung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen/Leistungen. Ein Anspruch auf Mehrvergütung in Folge der Nichtübertragung weiterer Leistungsphasen/Leistungen wird ausgeschlossen.
*Aufgrund bereits erbrachter Vorleistungen wird keine vollständige Erbringung der Leistungsphasen 2, 3 und 4 bei den Objektplanungen sowie der Technischen Ausrüstung bzw. 1 bis 4 bei der Tragwerksplanung erforderlich sein, jedoch können Rückgriffe auf diese Leistungsphasen notwendig werden.
Siehe III.1.2) und III.1.3).
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren, werden die Teilnehmer per Losentscheid unter Aufsicht eines Juristen / einer Juristin ermittelt.
Die voraussichtliche Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis mindestens von einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung gemäß § 44 ff. VgV zu tragen: entweder durch Listeneintragung in einer Ingenieurkammer oder durch Vorliegen der hierfür erforderlichen Mindestqualifkationen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Jahresumsatz für Leistungen in den Fachplanungen nach §§ 41, 51 ff. HOAI in 2019, 2020 und 2021 (auf 100.000 EUR gerundet);
der Jahresumsatz im Mittel 2019 bis 2021 wird nach folgendem Schlüssel bewertet:
-> von 2 bis 5 Mio. EURO = 1 Punkt
-> von 5 bis 10 Mio. EURO = 2 Punkte
-> ab 10 Mio. EURO = 3 Punkte
(Gewichtung: 10)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeitbeschäftigte) inkl. der Führungskräfte in 2019, 2020 und 2021 (Teilzeitstellen können auf Vollzeitstellen addiert werden); die Mitarbeiteranzahl im Mittel 2019 bis 2021 wird nach folgendem Schlüssel bewertet:
-> 5 bis 50 Mitarbeiter = 1 Punkt
-> 51 bis 100 Mitarbeiter = 2 Punkte
-> ab 101 Mitarbeiter = 3 Punkte
(Gewichtung: 10)
- Referenzen vergleichbarer Projekten bzgl. der Kostenhöhe:
-> ein Projekt mit Baukosten von 2,0 Mio. EUR netto bis 5,0 Mio. EUR netto = 1 Punkt
-> ein Projekt mit Baukosten von über 5,0 Mio. EUR netto bis 8,0 Mio. EUR netto = 2 Punkte
-> ein Projekt mit Baukosten von über 8,0 Mio. EUR netto = 3 Punkte
(Gewichtung: 20)
- Referenzen vergleichbarer Projekte bzgl. der technischen Ausführung:
-> drei Projekte bzgl. der Sanierung eines Hochwasserschutzdeiches oder Stützwänden an Gewässer 1. oder 2. Ordnung unter Erbringung der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke = 4 Punkte je vollwertiger Referenz; sonst keine Punkte
(Gewichtung: 20)
- Berufserfahrung / Vorstellung des vorgesehenen Projektteams:
-> Projektleiter mindestens 10 Jahre = 2 Punkte
-> Stellvertreter Projektleiter mindestens 5 Jahre = 2 Punkte
-> Vorstellung Projektteam mittels Organigramm = 2 Punkte
(Gewichtung: 20)
- Nachweis Kompetenzen:
-> zwei Referenzen bzgl. Zusammenarbeit mit DB an ICE-Strecken = 2 Punkte
-> zwei Referenzen bzgl. Beleuchtungsplanung an Flussläufen oder Bahnstrecken = 2 Punkte
(Gewichtung: 10)
- Nachweis Technische Ausrüstung:
-> Einsatz eines Geoinformationssystems (GIS) = 2 Punkte
-> Einsatz einer Drohne für Fotodokumentation und Bauablauffolge = 2 Punkte
(Gewichtung: 10)
- Die Referenzen müssen über mindestens 5 Leistungsphasen nach HOAI beauftragt sein und die 5 Leistungsphasen müssen vollständig abgeschlossen worden sein.
- Die Referenzobjekte dürfen nicht vor dem 01.01.2015 in Betrieb genommen worden sein.
- Vergleichbar ist ein Projekt nur bei Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen:
-> Baukosten von mindestens 2,0 Mio. EURO netto
-> Sanierung Hochwasserschutzdeich oder Stützwände an Gewässer 1. oder 2. Ordnung
-> Erbringung der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
- Berufserfahrung Projektleiter mindestens 10 Jahre
- Berufserfahrung Stellvertreter Projektleiter mindestens 5 Jahre
§ 75 Abs. 2 VgV: Berufsqualifikation Ingenieur oder Beratender Ingenieur
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu den wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
- Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung über eine Weitergabe von Auftragsteilen an Nachunternehmer (soweit
vorhanden)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit Deckungssummen in Höhe von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 5.000.000 EUR für sonstige Schäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen oder finale Angebote abzufordern.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Fördermittelgebers. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DB56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.