H041 Bauweichen Referenznummer der Bekanntmachung: 271-22-E17
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
H041 Bauweichen
Beschaffung von 2 Bauweichen samt Anschlussschienen
Lieferung der Weichen und Schienen incl. Schwellen und Befestigungsmaterial für diese Bauweichen. Die Schienenteilungs- und Biegepläne sowie Konstruktionspläne sind ebenfalls Bestandteil des Lieferumfangs.
Beschaffung von 2 Bauweichen samt Anschlussschienen
Lieferung der Weichen und Schienen incl. Schwellen und Befestigungsmaterial für diese Bauweichen. Die Schienenteilungs- und Biegepläne sowie Konstruktionspläne sind ebenfalls Bestandteil des Lieferumfangs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Bestätigung und Nachweis der folgenden Erklärungen gegeben:
- Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen
- Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit
- Erklärungen zur wirtschaftlichen Lage
- Allgemeine Erklärungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärungen zu Nachweisen
Die Eignung ist mit Eintragungen in der Erklärungen zur wirtschaftlichen Lage nachzuweisen.
Diese beinhaltet:
— Erklärung, über dem Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
— Erklärung, über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Erklärung, dass weder über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt noch eröffnet wurde.
— Erklärung, dass der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Fragestellt, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (§21Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern.
Bieter haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Formblatt „B.VIII.1. - Eigenerklärung Referenzen“ vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Erklärung über Leistungen, der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.