Planungsleistung Freianlagen Opeltrasse LP 4-9 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00468_ÖTVhV_67
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Freianlagen Opeltrasse LP 4-9
Freianlagenplanung für die Opeltrasse in Bochum
Stadtgebiet Bochum - Opeltrasse- Bochum
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die weitere Planung des Opel-Radweges, Leistungsphasen 4-9 der gültigen HOAI. Dabei soll die ca. 4,1 km lange Stecke zu einem Fuß- und Radweg ausgebaut
und entsprechende Zufahrten zu dem vorhandenen Springorum-Radweg
sowie dem Parkway EmscherRuhr hergestellt werden. Das Ziel ist es an die bisherige Planung der ARGE Opeltrasse c/o Landschaft planen + bauen NRW GmbH anzuknüpfen und zu vertiefen.
Punktbewertung gemäß Matrix
60 % Referenzen
25 % Qualifikation der Projektleitung und Stellvertretung
5 % durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz
10 % Mitarbeiterzahlen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzvererfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt, ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (2 und 3) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt worden. (Hinweis: bei Aufträgen ab 30.000 EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein).
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungs-beiträgen wird nachgekommen.
Es werden keine Arbeitskräfte illegal beschäftigt.
Die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes werden beachtet.
Eine Eintragung in einem Berufsregister (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte) liegt vor.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Nachweis über mindestens zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestanforderungen:
Referenz Nr. 1: Es handelt sich um eine Freianlagenleistung, die in die Honorarzone II oder höher eingeordnet ist.- Die LPH 9 des Leistungsbildes Freianlagen wurde nach dem 01.01.2017 abgeschlossen (Fertigstellung=Abschluss der LPH 9).
Referenz Nr. 2: Für die Bewertung der Referenz Nr. 2 gelten folgende Mindestanforderungen:- Es handelt sich um eine Freianlagenleistung, die in die Honorarzone II oder höher eingeordnet ist.- Die LPH 9 des Leistungsbildes Freianlagen wurde nach dem 01.01.2017 abgeschlossen (Fertigstellung=Abschluss der LPH 9).
Nachweis über Qualifikation der Projektverantwortlichen: abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landespflege / Landschaftsarchitektur oder vergleichbarer Abschluss durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom- oder Masterzeugnis gem. § 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV für Freianlagenplanung.
Angabe des Jahresgesamtumsatzes der Jahre 2019 - 2021
Angabe der Mitarbeiteranzahl der Jahre 2019 - 2021
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden: 5.000.000,00 EUR,
Sonstige Schäden: 5.000.000,00 EUR) ist von allen Mitgliedern der Bürogemeinschaft als Anlage beizufügen. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung keine ausreichende Deckungszusage des Versicherers vorliegt, ist die Abgabe einer Eigenerklärung der Bewerber über die Absicht zum Abschluss einer geeigneten Versicherung ausreichend. Der Nachweis ist in diesem Falle unverzüglich nach Auftragserteilung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 22.12.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Nachforderungen etc. im Sinne der Vergabeverordnung werden vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYWG6W3CRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).