FE 02.0465/2022 - Bevorrechtigung des Radverkehrs an Landstraßenknotenpunkten ohne LSA Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 02.0465/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0465/2022 - Bevorrechtigung des Radverkehrs an Landstraßenknotenpunkten ohne LSA
FE 02.0465/2022 - Bevorrechtigung des Radverkehrs an Landstraßenknotenpunkten ohne LSA
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Im Jahr 2020 verunglückten in Deutschland außerorts 11.874 Radfahrende. Im Vergleich zu Unfällen innerorts, liegt bei Unfällen mit Radverkehrsbeteiligung außerorts eine erheblich höhere Unfallschwere vor.
Im Projekt „Führung des Radverkehrs an Landstraßen“ (Heft V 330, BASt, 2020) wurde bereits die Führung des Radverkehrs an Landstraßen hinsichtlich einer Verbesserung der Sicherheit untersucht. Rund die Hälfte aller damals betrachteten Unfälle geschah an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten mit einem maßgeblichen Anteil von Einbiegen-/Kreuzen-Unfällen. Besonders auffällig waren an nichtsignalisierten Knotenpunkten diejenigen, an denen der Radverkehr bevorrechtigt über z. T. roteingefärbte, nicht abgesetzte Furten geführt wurde. Eine detaillierte Ursachenanalyse konnte jedoch im Rahmen des Projektes nicht durchgeführt werden.
Im Zuge von wichtigen Radverkehrsverbindungen wird aber zunehmend die bevorrechtigte Führung über untergeordnete Knotenpunktarme gefordert. Aktuell enthalten bereits die im Jahr 2021 veröffentlichten Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) mit Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen zwei Standards, die außerorts eine Bevorrechtigung des Radverkehrs oder planfreie Querungen vorsehen. Vertiefte Kenntnisse zu den Einsatzbedingungen und Gestaltungsmerkmalen von verkehrssicheren bevorrechtigten Führungen unter Berücksichtigung der Verkehrs- bzw. Verbindungsqualität liegen jedoch für den Außerortsbereich, wie zuvor aufgezeigt, noch nicht ausreichend vor.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die Empfehlungen der aktuellen Regelwerke zur Führung des Radverkehrs an nichtsignalisierten Knotenpunkten von Landstraßen geprüft werden. Ziel des Projektes ist, grundsätzliche Einsatzbedingungen sowie maßgebende Gestaltungsmerkmale für den Einsatz einer bevorrechtigter Radverkehrsführung an Landstraßenknotenpunkten abzuleiten.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Verkehrserhebungen, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2)
- Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Befragungen im Bereich Verkehrssicherheit, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3)
- Erfahrungen bei der Planung oder Auditierung von Radverkehrsanlagen auf Basis aktueller Regelwerke in der Praxis, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 4)
- Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung, nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeitenden, mit namentlicher Nennung der projektleitenden Person und der Hauptbearbeitenden (Eigenerklärung 1)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.