Errichtung eines Verbindungsgebäudes zwischen Engelshaus und Museum, Engelsstr. 10, VE 15 Schreinerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B-0417-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2025630
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.arriba-net.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.wuppertal.arriba-net.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Verbindungsgebäudes zwischen Engelshaus und Museum, Engelsstr. 10, VE 15 Schreinerarbeiten
Herstellung und Einbau von Innentüren, Empfangstheke, Einbauschränken und WC-Trennwänden
Wuppertal
7 Stck. Innentüren
1 Stck. Empfangstheke
4 Stck. Einbauschränke
1 Stck. Schließfachschrank (Stahlblech)
2 Stck. WC-Trennwandanlagen
50 qm Wandverkleidungen
u.w.
Auf Anforderung sind innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Unterlagen/ Nachweise nachzureichen:
- Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Mit dem Angebot ist die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 15 Schreinerarbeiten, Errichtung eines Verbindungsgebäudes zwischen Engelshaus und Museum, Engelsstr. 10,
Ort: 48683 Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die vollständig ausgefüllte Bietererklärung einreichen. Darin sind – neben bereits unter III. aufgeführten Erklärungen folgende weitere Eigenerklärungen abzugeben:
• Erklärung „Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“
• Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“
• Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
• Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen inkl. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage A zur Bietererklärung, bei Bietergemeinschaften einzureichen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft);
• Erklärung zur Berufsgenossenschaft
• bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B zur Bietererklärung)
Auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung sind folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Alle oder Teile der unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung andere Unternehmen, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
• Gleichwertigkeitsnachweise (z.B. Produktdatenblätter) für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, die den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und bei denen nicht das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt sondern eine Alternative angeboten wird.
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
Telefon: +49 2025630
Fax: [gelöscht]