Projekt Integriertes lokales Holznutzungskonzept der Stadt Ettlingen Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe Nr. 2022-055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Integriertes lokales Holznutzungskonzept der Stadt Ettlingen
Forschungs- und Entwicklungsvertrag zum Projekt Integriertes lokales Holznutzungskonzept der Stadt Ettlingen („Moderner mehrgeschossiger Fachwerkbau“ zur Stärkung regionaler Wertschöpfung)
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung eines Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Erarbeitung eines integrierten Holznutzungskonzepts hinsichtlich der städtischen Zielsetzungen Treibhausgasvermeidung sowie regionale Wertschöpfung.
Es soll ein neues, modulares Holzbausystem bis GK IV zur lokal verarbeiteten Laubholznutzung in leimfreier Holzbauweise im Raum Ettlingen entwickelt werden, welches auf unterschiedliche Standorte für bezahlbaren Wohnraum angewendet werden kann und von lokalen Sägewerken und Zimmereien zu verarbeiten ist.
Das Forschungsvorhaben erfordert eine Vereinigung unterschiedlicher und spezieller Expertenkenntnis, um einen realisierbaren Lösungsweg dieser Aufgabenstellung zu erarbeiten.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
3. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU- Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Nachweis zu folgenden Qualifikationen durch Vorlage entsprechender Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen usw.:
- Architekt oder Dipl.-Bauingenieur
- Dipl.-Ingenieur oder „Bachelor of Engineering“ bzw. „Master of Engineering“ für Tragwerksplanung (oder vergleichbare Fachrichtung).
- Dipl.-Ingenieur oder „Bachelor of Engineering“ bzw. „Master of Engineering“ für Bauphysik (oder vergleichbare Fachrichtung)
- Zertifizierung / Qualifikation für Ökobilanzierung nach BNB, DGNB oder vergleichbar
- Zertifizierter Projektsteuerer/Projektmamanager oder Nachweis Lehrgänge/Fortbildungen im Bereich Projektsteuerung/Projektmanagement in den Jahren 2018-2022 (Fortbildungsdauer insgesamt mindestens 5 Tage ).
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Kopie).
Eigenerklärung zu Referenzen:
Mindestanforderungen:
- 2 Projekte: Tragwerksplanung von Gebäuden in Holzbauweise mindestens GK IV in Anlehnung an die LBO (Leistungsphasen 1-5)
- 2 Projekte: Erstellung von Lebenszyklusanalysen/Ökobilanzen (LCA) für Betrieb, Instandsetzung und Entsorgung von Gebäuden
- 2 Projekte: Erstellung von Lebenszykluskostenberechnungen (LCC) in Anlehnung an DGNB und BNB
- 2 Projekte: Projektsteuerung mit Vorbereitung und Durchführung von Workshops und Beteiligungsprozessen unter Beteiligung von Fachkreisen, Verbänden, Kommunen und der Öffentlichkeit mit dem Kontext zu Infrastrukturthemen/Hochbauprojekten
Referenzen werden unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
• Es handelt sich um in den Jahren 2018-2022 erbrachte Leistungen;
• Es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Für die vorgenannten Erklärungen ist die Formularsammlung zu verwenden
Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung nach dem LTMG Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal eingestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx