Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kall - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 65 12 37 - 01 / 700-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kall
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kall - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kall.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Das zur Verfügung stehende Grundstück wird bisher als Grünfläche genutzt und weist ein Gefälle auf, dass in Nord-Süd Richtung ein Höhenunterschied von ca. 7,50 m ausbildet.
Angestrebt wird ein innovatives und nachhaltiges Gebäude als Werkstatt-/Industriebau mit wartungsarmen Materialien und Konstruktionen sowie einer klar gegliederten Gebäudestruktur. Dabei sind gleichrangig Wirtschaftlichkeit, Funktionstüchtigkeit und Flexibilität als entscheidende Kriterien zu berücksichtigen. Insbesondere ist eine nachhaltige Bauweise mit innovativer und regenerativer Gebäudetechnik zu betrachten.
Das Ziel besteht darin, durch den Neubau der Feuerwache funktionale und organisatorische Strukturen zu verbessern.
Die Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 7.880 m².
Die Neubaufläche für die Feuerwache inklusive der vorgesehenen Erweiterungsfläche beläuft sich auf ca. 3.000 m² BGF.
Die Gesamtkosten werden auf ca. 10,21 Mio. EUR brutto für die KG 200-700 geschätzt.
Im vorliegenden VgV-Verfahren werden die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude (Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) vergeben.
Termine
Start der Planung: Dezember 2022
Übergabe Gebäude: Dezember 2024
Gemeinde Kall 53925 Kall
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
Objektplanung Gebäude (vgl. Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
Der Planerauftrag wird stufenweise beaufragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise.
1. Stufe: Leistungsphasen 1-3 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
2. Stufe: Leistungsphase 4 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
3. Stufe: Leistungsphase 5 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
4. Stufe: Leistungsphasen 6-7 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
5. Stufe: Leistungsphase 8 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
6. Stufe: Leistungsphase 9 (gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI)
Im Verfahren ergibt sich vorraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 01.08.2022
- Bietergespräche Anfang September 2022
- Zuschlag Anfang Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.echtermeyerfietz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY4Y3MT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.