Fortsetzung der Planungs- und Dokumentationsleistungen für das BGZ Zwischenlager Grohnde (TBD) in 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fortsetzung der Planungs- und Dokumentationsleistungen für das BGZ Zwischenlager Grohnde (TBD) in 2023
Einsatz eines Messtechnikers (Systemspezialist) für die selbstständige Durchführung der Planungs- und Dokumentationsleistungen für das BGZ Zwischenlager Grohnde (BGZ-KWG)
Fortsetzung der selbstständigen Bearbeitung von Prozessschritten gemäß KWG-Fachanweisung 62 resultierend aus Instandhaltung und Modifikation in leittechnischen Einrichtungen der Sachgebiete Prozessmesstechnik, Gebäudeleittechnik sowie Strahlungs- und Aktivitätsüberwachung
Emmerthal
Diese beinhaltet:
- Begleitung und Vorbereitung des Ä/I-Verfahrens
- Dokumentationsbearbeitung der E- und leittechnischen Anlagendokumentation
- Konfigurationsmanagement
- Datenpflege Messkreisdokumentation (MKB)
- Datenpflege Anschlusskennblatt (AKB)
- Montageplanungen inkl. Vorbereitung von Arbeitsaufträgen
- Bearbeitung/Pflege Betriebshandbuch (BHB)
- Bearbeitung/Pflege Prüfhandbuch
Die beschriebenen Tätigkeiten werden in Abstimmung mit der BGZ/KWG im leit- und elektrotechnischen Dokumentationsbüro (LED) des Kernkraftwerkes Grohnde erbracht. Des Weiteren umfasst die Beauftragung Unterstützungsleistungen bei Instandhaltungstätigkeiten in den
genannten Sachgebieten im Standortzwischenlager auf Anforderung der BGZ
Optionale Verlängerung für 2024 möglich
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma Westinghouse bearbeitet seit vielen Jahren für die PreussenElektra am Kraftwerk Grohnde selbstständig diverse Arbeitsaufträge (Änderungsanzeigen, WKP én). Sie ist in der Fachabteilung des Kraftwerks eingesetzt und bearbeitet dort zur Hälfte die Änderungsanzeigen vom Kraftwerk und der BGZ. Hinsichlich der noch bestehenden Verpflechtung zwischen dem Kraftwerk und dem Zwischenlager sind gemeinsame Änderungsanzeigen zu erstellen, so dass nur auf die Westinghouse, als Auftragnehmer der PreussenElektra, zurückgegriffen werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und Dokumentationsleistungen Zwischenlager Grohnde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“