Planungsleistungen für den Neubau des Gleichrichterunterwerkes Südwest-Stadion Ludwigshafen Referenznummer der Bekanntmachung: 256-22-E17
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau des Gleichrichterunterwerkes Südwest-Stadion Ludwigshafen
Planungsleistungen gemäß HOAI 2021, Abschnitt 2 technische Ausrüstung, §55, Leistungsphasen 1, 3 und 5-8
Um die Fahrstromversorgung für die Stadtbahnstrecke Richtung Mannheim, Ludwigshafen Oggersheim sowie Richtung Ludwigshafen Hauptbahnhof sicherzustellen wird ein Gleichrichterunterwerk benötigt. Das Gleichrichterunterwerk soll am Süd-West-Stadion in Ludwigshafen erbaut werden.
Die Gleichrichterunterwerkstechnik soll in einem Betonfertiggebäude untergebracht werden.
Die Technik besteht aus einer Mittelspannungsschalteinrichtung, einem Bahnstromtransformator, einem Bahngleichrichter, einer Gleichrichterbedienung welche gleichzeitig als Rückleiterfeld dient, vier Streckenabgangsfelder, einer Niederspannungshauptverteilung, eine Batterieanlage mit Ladegleichrichter, einem Eigenbedarfstransformator und einer Fernwirksteuerung.
Für dieses Gebäude müssen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1,3 und 5-8 durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Neubau des Gleichrichterunterwerkes Südwest-Stadion Ludwigshafen
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 28.10.2022, 12 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.