Energetische Sanierung und Erweiterung des Radsportforums Kaarst Büttgen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sportforum-kaarst.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Fördermittelempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Trägerverein Sportanlage

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Sanierung und Erweiterung des Radsportforums Kaarst Büttgen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben werden Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Erweiterung des Bauvorhabens Radsportforum/Radhalle Büttgen.

Die geplante Maßnahme umfasst drei Bauteile:

• Bauteil A – Radsportforum mit Neubau/ Anbau • Bauteil B – Hotel mit Anbau und • Bauteil C - Gymnastikhalle Die zwischen 1971 und 1979 erbaute Radsportbahn und -halle mit Internat / Hotel und Gymnastikhalle soll saniert werden. Ziel der Sanierung ist zum einen die Modernisierung / Zukunftsfähigkeit, zum anderen aber auch die energetische und technische Sanierung unter wirtschaftlichen Aspekten. Es ist mit dem Nutzer ein schlüssiges und modernes Raumprogramm zu erstellen, welches Grundlage der Planung wird.

Die Planung und Umsetzung der Halle sollte insbesondere Punkte des Reglements des internationalen Radsportverbandes berücksichtigen, damit die Halle entsprechend wettbewerbsfähig ist. Hierzu zählen als Beispiel die Herstellung einer inneren Sicherheitszone mit Balustrade, die Erreichung optimaler Trainingstemperaturen (minimal ca. 22-23 Grad, optional zu betrachten bis minimal 26 Grad), Berücksichtigung von Beleuchtung von 1.000 Lux, sowie Standorte der Einrichtung für die Offiziellen sowie technische Ausstattungen. Der geplante Umbau umfasst insbesondere das Dach der Radsporthalle, das gem. vorliegender Begutachtungen Mängel aufweist.

Im Hinblick auf die (in Teilen) energetische Sanierung ist die Fassade zu überplanen.

Der vorhandene Zugang zwischen Gastronomie / Hotel und Radhalle erfolgt über eine Untertunnelung in der Südkurve. Diese Untertunnelung ist nicht barrierefrei. Ein barrierefreier Zugang zur Bahnmitte erfolgt zurzeit über die Zugänge Tribüne und eine Überquerung der Radbahn. Vor dem Hintergrund „Sicherheit im Sport“ ist diese Lösung zu überplanen, wobei ein weiterer Zugang über einen Anbau mit Untertunnelung der Radbahn in der Nordkurve zunächst gewünscht aber nicht festgeschrieben ist.

Neue Räume, die ein Anbau schaffen könnte, sind im Raumprogramm zu erfassen. Es ist beim Neubau zu berücksichtigen, dass in der Nachbarschaft eine Schule gebaut wird. Es sind verschiedene Varianten und alternative Standorte zu denken.

Der Zugang zur Gastronomie und dem Hotel ist ebenfalls nicht barrierefrei und soll durch einen Außenaufzug / Anbau erschlossen werden. Dieser wäre im östlichen Teil des Hotels denkbar. Auch dies ist gemäß Bebauungsplan zu prüfen. Die Struktur des Hotels mit Gastronomie und Zimmern bleibt erhalten, es sollten durch den Anbau vier neue behindertengerechte Zimmer entstehen.

In der Lösungsentwicklung ist der Brandschutz zu berücksichtigen. Ausführungen haben in Teilen noch Bestandsschutz (natürliche Rauchabzugsanlage über Dachkuppeln), bei einer Sanierung wird dieser entfallen. Es ist ein neues Brandschutzkonzept erforderlich, welches auch Räume, die nicht Teil der Planung sind, einbezieht.

Ziel ist es, mit Ende der LPH 2 ein schlüssiges Konzept mit einer belastbaren Kostenschätzung (Ebene 1) zu erhalten, welche unter anderem Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte sein wird.

In den der Ausschreibung informativ bereits beigefügten Raumbüchern werden die Räume des Gesamtobjekts Hotel / Gastronomie, Radsporthalle und Gymnastikhalle erfasst und beschrieben. Der Bestandsaufnahme liegt eine Begehung aller Räume und einer sichtbaren Begutachtung zu Grunde. Eine vollständige intensive Begutachtung ist in den LPH 1 als Grund- wie auch als besondere Leistung verankert. Aufgrund des Alters der Gebäude und der steten Renovierung von verschiedensten Bereichen, die aber nicht planerisch erfasst sind, ist eine ausführliche technische Bestandsaufnahme zwingend. Diese umfasst die Prüfung sämtlicher Grundleitungen Elektro und Sanitär und deren Dokumentation, sofern vorhandene (ebenfalls zur Verfügung gestellte) Gutachten hierzu nicht ausreichen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die bestehende Brandmeldeanlage durch die Erweiterung noch den Anforderungen entspricht. Die Dokumentation ist Grundlage der weiteren Planung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Hauptort der Ausführung:

Kaarst-Büttgen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AG beabsichtigt, folgende Leistungen im Rahmen der Generalplanung zu vergeben.

• Objektplanung • Planung Technische Gebäudeausrüstung • Tragwerksplanung incl. Tragwerksprüfung Radrennbahn • Tiefbauplanung • Bauphysik • Freianlagenplanung • Vermessungsleistungen • Brandschutzfachplanung • SiGeKo Ggf. wird das Planungsteam durch weitere Fachberater ergänzt. Ist der AN der Ansicht, dass weitergehende Fachplanungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, so hat er dies dem AG rechtzeitig anzukündigen.

Das Sportforum legt Wert auf eine nachhaltige Baumaßnahme unter Berücksichtigung energieeffizienter Bauweisen und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Es ist ein Bauwerk anzustreben, das eine möglichst ausgeglichene Energiebilanz aufweist. Darüber hinaus ist dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit unter dem Gesichtspunkt geringer Wartungs- und Erhaltungskosten Rechnung zu tragen.

Sind über die vom AG bereitzustellenden Unterlagen und Informationen hinaus weitere Auskünfte erforderlich, hat der AN diese vom AG unverzüglich und in schriftlicher Form anzufordern. Ebenso hat der AN den AG regelmäßig über den Stand des Projektes zu informieren. Insbesondere sind dem AG alle Entwicklungen, die das Erreichen des in der Auftragsaufgabenstellung beschriebenen Projektziels gefährden, unverzüglich mitzuteilen.

Der AN hat alle für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Auskünfte und Unterlagen so rechtzeitig beim AG und den anderen Beteiligten anzufordern, dass keine Beeinträchtigung des Projektablaufes entsteht.

Der AN ist ebenso verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern bzw. weiterzuleiten, dass diese ihre Leistung ordnungsgemäß erbringen können.

Zu den Grundleistungen des AN gehört die Erarbeitung von alternativen Planungsvorschlägen, die eine Erreichung der Projektziele sicherstellen.

Durch den AN sind in regelmäßigen Abständen, mindestens 14-tägig, bei Bedarf entsprechend öfter, Besprechungen zu organisieren und zu leiten. Das Ergebnis aus den Besprechungen ist durch den AN zu protokollieren und zu verteilen. Die Protokolle sind unverzüglich an den definierten Verteilerkreis zu versenden, spätestens nach 3 Arbeitstagen. Der benannte Projektleiter Planung hat die Besprechungen zu führen.

Der Projektleiter Planung darf ausschließlich aus wichtigen Gründen und nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden.

Weitere Planungsbesprechungen, die seitens des AN durchgeführt werden, sind ebenfalls durch den AN zu protokollieren.

Seitens des AN ist ein aktives Änderungsmanagement durchzuführen. Etwaige Änderungswünsche sind in einem Formular des AG zu erfassen, planerisch und preislich zu bewerten und nach Entscheidung durch den AG in einer fortlaufenden Liste zu führen.

Als Planungsgrundlagen werden vom AG folgende Unterlagen bereitgestellt:

• Raumbücher Flächenprogramm und Bestandsanalysen zu den zu planenden Räumen • Vorhandene Bestandsaufnahmen, Stellungnahmen und Gutachten Gegenstand der Ausschreibung sind die beschriebenen Generalplanerleistungen für die Leistungsphase 1-9 nach HOAI nebst besonderen Leistungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem an dieser Stelle noch rein informatorisch beigefügten Preisblatt je Bauteil.

Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Zunächst werden die Generalplanerleistungen in allen genannten Planungsdisziplinen für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise, für einzelne Fachdisziplinen oder gesamt – seitens des Auftraggebers optional abgerufen werden. Die Bewerber werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen die Gremien der Beteiligten darüber entscheiden werden, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Dies hängt auch maßgeblich von Entscheidungen des Fördermittelgebers ab, wobei die Vergabestelle bei ordnungsgemäßer Vorabprognose davon ausgeht, dass die gewünschten Förderungen erfolgen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (50 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (50 %).

Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 50 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 50 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.

Die Bieter sind in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, wobei zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI gemäß Auftragssoll vergeben werden. Die Leistungsphasen 3-9 werden optional ausgeschrieben.

Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 50 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 50 Punkte zu erreichen.

Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (10 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.

Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in der „Checkliste Leistungsfähigkeit“ benannten verantwortlichen Personen für • die Projektleitung und • stellvertretende Projektleitung und • Planungsleitung Objektplanung (ggf. Personenidentität möglich) und • Planungsleitung TGA (ggf. Personenidentität möglich) zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich ist. Dies gilt nicht bei Personenidentität.

Etwaige Vertreter (z.B. Geschäftsführer o.ä.), die im Auftragsfall die Ausführung nicht übernehmen, können nicht bewertet werden, da ansonsten die Auftragsbezogenheit nicht gegeben wäre. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es für die Wertung relevant sein kann, dass – sofern mehrere Verantwortliche benannt sein sollten – alle Verantwortlichen im Rahmen der Präsentation vortragen, damit die Vergabestelle einen Eindruck von den beteiligten Personen erlangen kann.

ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.

Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekannt gemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.

Auf das Erstangebot wird ohne weitere Verhandlungen nicht der Zuschlag erteilt.

Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle. Der Abruf weiterer Stufen setzt u.U. auch weitere Bewilligungen durch den Fördermittelgeber voraus.

Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:

Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.

Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform eingereicht werden.

Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),

• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“),

• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“) mit dort geforderten Nachweisen • mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),

• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.

Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.

Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von sechs Kalendertagen nachfordern.

Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.

Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-465715
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41069
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

Franz-Josef Kallen Olympiastraße 5 41564 Kaarst Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Franz-Josef Kallen Olympiastraße 5 41564 Kaarst Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.

b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Empfänger von personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregistergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbewerbsregis-tergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermessen der Vergabestelle.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft:

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung:

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung:

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Recht auf Widerspruch:

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber als e.V. kein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 1-3 GWB ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/11/2022

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