Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutzes und bautechnische Prüfung mit Bauüberwachung zum Neubau des Logistikzentrums Konrad (LoK)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutzes und bautechnische Prüfung mit Bauüberwachung zum Neubau des Logistikzentrums Konrad (LoK)
Sachverständigentätigkeit nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SA-VO 2009) in der gültigen Fassung vom 09.07.2021 für die Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutzes und bautechnischen Prüfung mit Bauüberwachung für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Logistikzentrums Konrad (LoK).
Es sind die nachfolgenden Gebäude auf ihre Standsicherheit hin zu prüfen, in Prüfberichten zur Ausführung freizugeben und die Bauausführung stichprobenartig vor Ort zu überwachen. Im Folgenden wird auf Stand der Vorplanung LP 2 die einzelnen Gebäude näher beschrieben:
B10 Lagergebäude
B10 – Lagergebäude bestehend aus
• B13 – Halle 1,
• B14 – Halle 2,
• B15 – Halle 3,
• B16 – Halle 4,
• B17 – Halle 5,
Abmessungen / Raster / Ausbauraster
Gebäudelänge: 301,60 m
Gebäudebreite: 126,40 m
Rastermaße A – F: 25 m
Rastermaße 1 – 13: 25 m
Höhenniveau / Gebäudehöhe / Geschossigkeit
Höhenniveau: OKFFLoK= NHN +101,20 m
Gebäudehöhe: + 16,30 m
Geschossigkeit: eingeschossig
BRI (Bruttorauminhalt) 670,951 m3
Gebäudeabmessungen: 301,60 m x 126,40 m
Höhe: 17,60 m
• Gebäudeklasse 3
• Sonderbau
• Brandschutztechnische Bewertung erfolgt nach Industriebaurichtlinie, Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in NRW und der LBO NRW
• Die einzelnen Hallenschiffe sind eingenständige Nutzungseinheiten. Die erforderlichen Öffnungen und Verbindungen zwischen den Hallen sind mit geegneten Brandschutzelementen zu versehen
• Technische und elektronische Räume werden brandschutztechnisch nach Vorgaben der Gebäudeklasse in der LBO abgetrennt
Tragwerksplanung
Das Logistikgebäude ist ein in Längsrichtung scheibenstabilisiertes und in Querrichtung rahmenstabilisiertes Bauwerk in Stahlbetonmischbauweise. Die Stahlbetondecke (d = 55 cm) wird auf die in die Gründungsplatte eingespannte mehrschiffige Zweigelenkrahmen (Stahlbetonstützen / Spannbetonbinder) aufgelagert. Zwischenden Stützen werden Innenwände (d = 30 cm) angeordnet. Die Außenwände besitzen aus Gründen des Strahlenschutzes eine Mindestdicke von 85 cm und werden aus Stahlbeton erstellt
Gründungskonzept:
Seitens des Baugrundgutachters werden für die Tiefgründung innengerammte Ortbetonrammpfähle (FRANKIPfähle o.glw.) empfohlen.
B20 Bürogebäude
Abmessungen / Raster / Ausbauraster
Gebäudelänge: 63,20 m
Gebäudebreite: 25,70 m
Rastermaße A – C: 6,25 m
Rastermaße 1 – 6: 6,25 m
Höhenniveau / Gebäudehöhe / Geschossigkeit
Höhenniveau: OKFFLoK= NHN +101,20 m
Gebäudehöhe: + 9,50 m
Geschossigkeit: zweigeschossig
BRI (Bruttorauminhalt): 14.316 m3
Gebäudeabmessungen: 63,20 m x 25,70 m
Höhe: 8,11 m
• Gebäudeklasse 3
• Sonderbau
• Brandschutztechnische Bewertung erfolgt nach der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in NRW und der LBO NRW
• In den Geschossen werden sinnvolle Nutzungseinheiten eingerichtet und nach den Vorgaben der Gebäudeklasse in der LBO abgetrennt
• Technische und elektronische Räume werden brandschutztechnisch nach Vorgaben der Gebäudeklassen in der LBO abgetrennt
Tragwerksplanung
Das Bürogebäude ist ein scheibenstabilisiertes Bauwerk in Stahlbetonmischbauweise. Die Stahlbetondecken werden teilweise auf Unterzügen, teilweise direkt auf Wänden aufgelagert. Besonders im Bereich der Archivräume sind für die Einbindung der Unterzüge in die Wände Lisenen vorgesehen.
Gründungskonzept:
Für das 2-geschossige, nicht unterkellerte Bürogebäude wird entsprechend der Gründungsempfehlung des Baugrundgutachters auch im Hinblick auf den erforderlichen Schutz gegen Vernässung die Gründung als durchgehenden Stahlbetonplatte (Ortbeton) in einer Stärke von ca. 50 cm vorgesehen.
B30 Betriebsgebäude
Abmessungen / Raster / Ausbauraster
Zwischen Achse A bis H und Achse 1 bis 2:
Gebäudelänge: 175,90 m
Gebäudebreite: 13,20 m
Zwischen Achse C bis E und Achse 2 bis 3:
Gebäudelänge: 50,90 m
Gebäudebreite: 18;75 m
Rastermaße A – H: 6,25 m
Rastermaße 1 – 3: 6,25 m
Ausbauraster: 62,5 cm x 62,5 cm
Höhenniveau / Gebäudehöhe / Geschossigkeit Höhenniveau: OKFFLoK= NHN +101,20 m
Gebäudehöhe: + 15,5 m
Geschossigkeit: Zweigeschossig, teilunterkellert BRI (Bruttorauminhalt): 50.550 m3
Gebäudeabmessungen: 150,50 m x 5,50 m, Höhe: 5,00 m
Gebäudeabmessungen: 175,90 m x 13,20 m, Höhe 17,00 m
Gebäudeabmessungen: 18,75 m x 50,90 m, Höhe: 9,00 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutz und stichprobenartige Überwachung der Bauausführung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“