Privatliquidation, offenes Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 20-20 (200) BOC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Abschnitt II: Gegenstand
Privatliquidation, offenes Verfahren
Der Vergabeauftrag bezieht sich auf die Durchführung der gesamten Privatliquidation stationärer, konsiliarischer und ambulanter wahlärztlicher Leistungen für die 12 Fachbereiche und Abteilungen (Akut- und Reha-Versorgung) am genannten Standort. Zusätzlich werden noch Schulungs- und Beratungsleistungen ausgeschrieben.
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH Bürkle-de-la-Camp-Platz 1 44789 Bochum
Der Vergabeauftrag bezieht sich auf die Durchführung der gesamten Privatliquidation stationärer, konsiliarischer und ambulanter wahlärztlicher Leistungen für die 28 Fachbereiche und Abteilungen (Akut- und Reha-Versorgung) am genannten Standort. Zusätzlich werden noch Schulungs- und Beratungsleistungen ausgeschrieben.
zusätzlich zu beauftragende Schulungs- und Beratungsleistungen - 14_Preisblatt, Pos. 4
Abschnitt IV: Verfahren
In einer vorangegangenen Ausschreibung konnte kein Zuschlag erteilt werden. Ein Dienstleister wird dringend benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Privatliquidation, offenes Verfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.pvs-mosel-saar.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6BE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).