Fernwärmetrasse Düsseldorf Süd (Anschluss eines Chemiestandortes) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-053-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netz-duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmetrasse Düsseldorf Süd (Anschluss eines Chemiestandortes)
Tief-, Straßen- und Rohrbauarbeiten nach AGFW-Regelwerk, inklusive der Lieferung des Kunststoffmantelrohrsystems für den Anschluss eines Chemiestandortes an das Fernwärmenetz in Düsseldorf-Süd. Fertigstellung der Trasse bis spätestens 31.12.2023.
Bauabschnitt 1
Düsseldorf
Herstellung einer Ferwärmetrasse im Stadtgebiet von Düsseldorf von Benrodestraße über Schöne Aussicht bis Bonnerstraße.
1250m Trasse DN350
progress.NRW
Bauabschnitt 2
Düsseldorf
Herstellung einer Fernwärmetrasse im Stadtgebiet von Düsseldorf entlang der Bonner Straße.
1200m Trasse DN350; 1x Querung Bahngleise (Grabenlose Verlegung)
progress.NRW
Bauabschnitt 3
Düsseldorf
Herstellen einer Fernwärmetrasse im Stadtgebiet Düsseldorf von der Bonner Str. über Am Langen Weiher und Ritastraße bis zum Werksgelände der Henkel AG & Co. KGaA.
830m Trasse DN350, 470m Trasse DN400, 3x Straßenbahnquerung (Grabenlose Verlegung)
progress.NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fernwärmetrasse Düsseldorf Süd: Anschluss eines Chemiestandortes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Teilnahmeverfahren gilt auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungs- oder Teilnahmeverfahren der Stadtwerke Düsseldorf AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehung mit der Stadtwerke Düsseldorf AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen
hohen Bekanntheitsgradbesitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitende Unterlagen vorgelegt haben.
Für die Bieterauswahl wird geprüft, ob der Bewerber/die Bietergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß "Teilnahmebedigungen" geeignet erscheint, die zu vergebenen Lieferungen und Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft
zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht oder stützt, hat er/sie mit dem Teilnahmeantragnachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich
zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durchentsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen (vgl. § 47 SektVO).
Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieterversendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Zum Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung liegen dem Auftraggeber noch nicht die erforderlichen
Gremienbeschlüsse für die Erweiterung des Fernwärmenetzes "Fernwärmetrasse Düsseldorf Süd (Anschluss eines Chemiestandortes)" vor. Das Vergabeverfahren erfolgt daher unter dem Vorbehalt,
dass die erforderlichen Gremienbeschlüsse erteilt werden.
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV).
Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Z6BLD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.