KA Nesselwörth/KA Obere Zaber - Entwässerung (Los2), Abtransport und Klärschlammverwertung 2023-2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bietigheim-Bissingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
KA Nesselwörth/KA Obere Zaber - Entwässerung (Los2), Abtransport und Klärschlammverwertung 2023-2024
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Nesselwörth (Los1) sowie Entwässerung, Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Obere Zaber (Los2)
KA Nesselwörth - Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm
Kläranlage Nesselwörth, 74321 Bietigheim-Bissingen
Abtransport und thermische Verwertung von rd. 8.000 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm mit rd. 25 % TR für die Laufzeit von zwei Jahren.
KA Obere Zaber - Mobile Entwässerung, Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entwässertem Klärschlamm
Kläranlage Obere Zaber, 74363 Güglingen-Frauenzimmern
Mobile Entwässerung, Abtransport und thermische Verwertung von rd. 10.000 m³/a Klärschlamm zur Entwässerung (3 % TS) und rd. 1.000 t/a MEKS (28 % TS) für die Laufzeit von zwei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abtransport und thermische Verwertung von mechanisch entw. Klärschlamm KA Nesselwörth
Ort: Sachsenheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwässerung und Abtransport von Klärschlamm zur thermischen Verwertung KA Obere Zaber
Ort: Sachsenheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen.
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/