Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Nürtingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 155-446216
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Nürtingen
Die Stadt Nürtingen schreibt Dienstleistungen auf städtischen Flächen in 2 Losen aus, Laufzeiten der Lose: 10 Jahre
Wartehallen z. T. mit City-Light-Vitrinen, City-Light-Poster-Vitrinen, digitale Anlagen
Nürtingen
Übernahme und werbliche Nutzung von 4 verglasten Wartehallen mit CLP Vitrinen, 1 verglasten Wartehalle,
6 CLP Vitrinen doppelseitig beleuchtet. Der Übernahmepreis beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich ges.
Umsatzsteuer. Die Anlagen sind zu renovieren. Der Konzessionsnehmer kann zusätzlich weitere bis zu 10 CLP
Vitrinen doppelseitig, statisch, bis zu 2 digitalen Werbeträger/Screens im 18/1 Format oder ähnlich (dCLB) und
bis zu 2 City-Light-Poster/Screens (dCLP) im 4/1 Format errichten.
Eine Erweiterung der Werbeträger-Stückzahlen ist einvernehmlich möglich.
Der Stadt sowie gemeinnützigen Vereinen stehen min. 100 Minuten/Tag je Screen zur Verfügung.
In freien Zeiten können die Stadt und gemeinnützige Vereine die CLP Vitrinen nutzen.
Der Auftragnehmer ist für die Instandhaltung zuständig und trägt die Kosten für die laufende Reinigung der
errichteten Anlagen.
Der Abschluss eines Grünstromtarifes ist verpflichtend.
Von den Bietern werden Angebote sowohl einer umsatzbezogenen Pacht als auch einer Mindestpacht pro Jahr
(auf Basis der o.g. Werbeträgermengen) erwartet.
- Kriterium: Kostenkriterium : Finanzen - Garantie- und Umsatzpacht (80 %) / Gewichtung: 80
- Kriterium: Qualitätskriterium : Werbeträger - Design und Technik (20 %) / Gewichtung: 20
Großflächen, City Star Anlagen, Wartehallen mit Großflächen sowie Plakatsäulen
Nürtingen
Übernahme und werbliche Nutzung von 5 Großflächen beleuchtet, 5 Großflächen unbeleuchtet, 5 Wartehallen
mit Großflächen sowie 21 Plakatsäulen, davon 13 Ganzstellen und 8 Allgemeinstellen. Der Übernahmepreis beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich ges. Umsatzsteuer. Die Anlagen sind bei Bedarf zu renovieren, die Säulen mit
einem Dachkranz neu zu gestalten.
Der Konzessionsnehmer kann zusätzlich bis zu 5 City Star Anlagen, doppelseitig errichten und werblich nutzen.
Eine Erweiterung der Werbeträger-Stückzahlen ist einvernehmlich möglich. In freien Zeiten können die Stadt
sowie gemeinnützige Vereine Werbeanlagen nutzen.
Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich pro Aushangdekade bis zu 8 Plakate je Allgemeinstelle DIN A1 oder
DIN A2 kostenlos anzubringen.
Von den Bietern werden Angebote sowohl einer umsatzbezogenen Pacht als auch einer Mindestpacht pro Jahr
(auf Basis der o.g. Werbeträgermengen) erwartet.
- Kriterium: Kostenkriterium : Finanzen - Garantie- und Umsatzpacht (90 %) / Gewichtung: 90
- Kriterium: Qualitätskriterium : Werbeträger - Design und Technik (10 %) / Gewichtung: 10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Wartehallen z. T. mit City-Light-Vitrinen, City-Light-Poster-Vitrinen, digitale Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50999
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Großflächen, City Star Anlagen, Wartehallen mit Großflächen sowie Plakatsäulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/