Gastdozent*innen: Lernbegleiter*innen im Sifa-Ausbildungslehrgang (AS 14-2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgetem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastdozent*innen: Lernbegleiter*innen im Sifa-Ausbildungslehrgang (AS 14-2022)
5 Gastdozent*innen Lernbegleiter*innen im Sifa-Ausbildungslehrgang Die BG ETEM wird einen Rahmenvertrag abschließen mit fünf Gastdozent*innen bzw. Unternehmen, die Gastdozent*innen zur Verfügung stellen. Es besteht über diese Mindestabnahmemenge innerhalb des Rahmenvertrages keine weitere Abnahmeverpflichtung. Weitere Bedarfe der BG ETEM sind in den Vertragsjahren jedoch möglich.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Bergstraße 26 53902 Bad Münstereifel
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) bietet in der unternehmenseigenen Bildungsstätte in Bad Münstereifel für Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, technische Experten, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Auszubildende, und alle Personengruppen, die sich auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes aus- und fortbilden möchten, Seminare an. Durch den Einsatz vielfältiger Medien werden Lehrinhalte praxisorientiert vermittelt. Im Mittelpunkt der Seminare stehen technische und psychologische Themen, die in Lehrgesprächen, im Dialog und im Erfahrungsaustausch bearbeitet werden.
In diesem Konzept zählt zu den thematischen Angeboten der Ausbildungslehrgang zur Fach-kraft für Arbeitssicherheit (Sifa), der im Auftrag von Unfallversicherungsträgern sowie im freien Angebot realisiert wird. Der erfolgreiche Abschluss des Sifa-Ausbildungs-Lehrgangs ist eine Qualifizierungs-Voraussetzung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Unternehmen.
Die BG ETEM realisiert das entsprechende Ausbildungsangebot mit eigenen personellen Kräften, benötigt darüber hinaus jedoch ab dem 01.08.2023 für neue Ausbildungsgänge externe Dozent*innen als Lernbegleiter*innen in diesem Ausbildungslehrgang.
Das Verständnis des/r Lernbegleiter*in im Sifa-Ausbildungslehrgang ist nicht vergleichbar mit einem üblichen Verständnis von Dozent*innen, sondern entspricht einer Ermöglichungsdidaktik. Dieser Ausbildungslehrgang fokussiert den aktiven Kompetenzerwerb der Lernenden.
Die UA III der Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung der DGUV formuliert in den „Didaktischen Leitlinien für die zukünftige Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“ vier Leitlinien, die als Grundlage für die hier ausgeschriebene externe Dienstleistung der Bildungsstätte dienen:
1. Kompetenzorientierung bei der Gestaltung der Qualifizierung 2. Selbstverantwortliches Lernen durch Orientierung an der Ermöglichungsdidaktik 3. Arbeitsweltbezogene Vorgehensweise als Struktur bestimmendes Merkmal 4. Auswahl von Methoden und Medien, die das aktive, durch den Lerner selbst gesteuertes Lernen unterstützen Diese Leitlinien implizieren eine veränderte Rolle der Lernenden: Die Verantwortung für den eigenen Lernprozess und die Kompetenzentwicklung liegt nun bei ihnen. Die Inhalte werden nicht mehr doziert, sondern müssen von ihnen aktiv erschlossen werden. Auch die Arbeitsweise hat sich verändert: Kooperatives und kollaboratives Lernen in Seminar und SOL lösen die klassische Wissensvermittlung im Lehrvortrag ab.
Die ausschreibungsseitig geforderte Leistung ist gemäß der zitierten Vorlage mit einigen Merkmalen des gewünschten Rollenverständnisses definiert:
• Wechsel vom Verständnis des Lehrenden hin zur Lernbegleitung • statt ausschließlicher Vermittlung von fachlichem Wissen und Fertigkeiten zielgerichtete Unterstützung des Kompetenzerwerbs • Auflösung des Machtgefälles zwischen Lehrenden und Lernenden; es geht bei der Lernbegleitung um einen gemeinsamen Prozess des Lernens auf Augenhöhe • Individuelles Lerninteresse der Lernenden steht im Fokus • Die Lernbegleitung verfügt über einen systematischen Überblick über die Abläufe und Inhalte des Lehrgangs in Form eines „Roten Fadens“ und bietet den Lernenden auf diese Weise Orientierung.
• Methodenauswahl nach dem SPASS-Prinzip: Selbstgesteuerte, produktiv-konstruierende, aktivierende, situationsbezogene und soziale Lernmethoden unterstützen das Lernen mit allen Sinnen und fördern auf diese Weise die individuelle Entwicklung.
• Der kompetenzorientierte Ansatz führt dazu, dass statt der klassischen Leistungsbewertung die individuelle Kompetenzentwicklung und -erfassung der Lernenden im Mittelpunkt steht.
• Begleitung der Lernenden im SOL erfordert einen sicheren Umgang mit der Sifa-Lernwelt auf der Lernplattform.
• Das im Ausbildungsmodell festgelegte Teamteaching mit anderen Lernbegleiter*innen erfordert eine enge Abstimmung vor, während und nach dem Lernprozess und eine kollegiale und unterstützende Haltung gegenüber dem/r Co-Lernbegleiter*in • Die drei Formate Seminar, SOL und Praktikum bedürfen einer guten Schnittstellenarbeit, um möglichst wenig Reibungsverluste in der Lernbegleitung zu erzeugen.
Die hier ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf erforderliche Maßnahmen der Sifa-Lernbegleitung im Bereich des Know-how zu den Formaten o Seminar o SOL und o Praktikum entlang der Bereiche Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Didaktik Sifa-Lernwelt Kompetenzentwicklung und -erfassung in den Lernfeldern LF 1 – 5.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
* Nachweis über eine Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister (nicht älter als 01.01.2022) * Profil Bieterunternehmen/Dozent*in A. Haupttätigkeit B. bei Unternehmen: für die Auftraggeberin zuständige Niederlassung * Eigenerklärung Datenverarbeitung/Verbindlichkeit * Eigenerklärung (Betriebs-)Haftpflicht (Deckungszusage und Deckungssumme) mit mind. 100.000 € für Sach- und 0,5 Mio. für Personenschäden je Schadensfall * Nachweis zum Status bevorzugte Bewerber sofern das Bieterunternehmen diesen Status in Anspruch nimmt Nach den Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind bevorzugte Bewerber Spätaussiedler, Vertriebene, Sowjetzonen-Flüchtlinge, Verfolgte, Evakuierte sowie Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten (Bevorzugten-Richtlinien - öABevR).
* Eigenerklärung zu § 123 und § 124 GWB * Eigenerklärung AentG * Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt * Verpflichtungserklärung Datenschutz * Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 * Eigenerklärung zu den Sozialversicherungen, bei denen die meisten Mitarbeiter:Innen versichert sind
* Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
* Referenzprojekte Aussagefähige Vorstellung vergleichbarer Leistungen für mindestens einen Referenzkunden in den zurückliegenden drei Geschäftsjahren (ab 2019 begonnen) unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistungen, Vertragsdauer sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonkontakt. Mehr als 3 Referenzen haben keine Bedeutung.
* Vorstellung des/r für die BG ETEM vorgesehenen Lernbegleiter*innen (bitte einzeln pro Lernbegleiter*in); die nachfolgenden Positionen sind Mindestanforderungen.
Bei der Angebotsabgabe von Unternehmen mit mehreren Dozent*innen ist das Startteam zu benennen und hierfür tabellarisch pro Person die geforderten Qualifikationen.
Es ist mit dem Angebot zu versichern, dass bei möglichem personellen Wechsel Dozent*innen mit gleicher Qualifikation eingesetzt werden. Die BG ETEM erteilt die Freigabe in jedem einzelnen Fall.
• Namentliche Vorstellung, allgemein (Berufserfahrung, Sprachen, generelle Aus- & Weiterbildung) • Nachweis Ausbildungsabschluss zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis entsprechender fachlicher Kompetenz (z.B.
mehrjährige Berufserfahrung) • Nachweis oder Bereitschaft, den Nachweis bis zum Start der Leistungserbringung über die Qualifizierung zum/r Lernbegleiter*in im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (alle 5 Module gemäß DGUV Qualifizierungskonzept) zu erbringen * Nachweis Berufserfahrung mindestens 3 Jahre * Nachweis a) Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit 3 Jahre (150 Arbeitsstunden pro Jahr) oder b) 500 Lehreinheiten im Bereich Ausbildungslehrgang zur Sifa-Fachkraft innerhalb der letzten 5 Jahre * Sprachkenntnisse: Muttersprache Deutsch oder Niveau C2 gem. Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen * Nachweis mindestens 100 Lehreinheiten als Dozent*in pro Jahr in den zurückliegenden 3 Jahren * Bearbeitung einer Aufgabenstellung aus dem Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit – SOL 4/1 Arbeitssituation „Reinigen von Büroräumen“ / Gewichtung: 70 %
Vorstellung des/r für die BG ETEM vorgesehenen Lernbegleiter*innen (bitte einzeln pro Lernbegleiter*in); die nachfolgenden Positionen sind Mindestanforderungen.
Bei der Angebotsabgabe von Unternehmen mit mehreren Dozent*innen ist das Startteam zu benennen und hierfür tabellarisch pro Person die geforderten Qualifikationen.
Es ist mit dem Angebot zu versichern, dass bei möglichem personellen Wechsel Dozent*innen mit gleicher Qualifikation eingesetzt werden. Die BG ETEM erteilt die Freigabe in jedem einzelnen Fall.
• Namentliche Vorstellung, allgemein (Berufserfahrung, Sprachen, generelle Aus- & Weiterbildung) • Nachweis Ausbildungsabschluss zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Nachweis entsprechender fachlicher Kompetenz (z.B. mehrjährige Berufserfahrung) • Nachweis oder Bereitschaft, den Nachweis bis zum Start der Leistungserbringung über die Qualifizierung zum/r Lernbegleiter*in im Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (alle 5 Module gemäß DGUV Qualifizierungskonzept) zu erbringen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bgetem.de
Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Vergabekammer Rheinland nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabekammer Rheinland, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland