ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59055
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft
Stuttgart-Singen-Grenze D/CH
Der Ausbau der Gäubahn ist unter der laufenden Nummer 23 der neuen Vorhaben des vordringlichen Bedarfs unter der Bezeichnung „Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH“ im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu §1 BSchWAG) gelistet. Das bestehende Gäubahnkonzept wurde weiterentwickelt und durch den neuen „Planfall 040b“ ersetzt. Der Ausbauumfang umfasst folgende Maßnahmen:
• „Zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen Neubaustrecke (NBS) – Böblingen-Goldberg („Gäubahntunnel“ - nunmehr "Pfaffensteigtunnel"), Vmax = 160 km/h, Länge 12 km
• Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen durch Linienverbesserungen
• Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen auf Vmax = 160 km/h
• Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz, Vmax = 160 km/h, Streckenverkürzung um 2,4 km, Bestandstrecke wird aufgelassen
• Zweigleisiger Ausbau Sulz – Epfendorf, Länge 17 km, Profilerweiterung des Sulzer Tunnels auf P/C 400, Umverlegung der B14 im Bereich nördlich Oberndorf – Altoberndorf (Straßentunnel, Länge 3 km)
• Zweigleisiger Ausbau Rietheim – Tuttlingen, Länge 8 km
• Neubau Singener Kurve inkl. Anpassung Haltepunkt (Hp) Landesgartenschau, Länge 1,5 km
• Profilerweiterung von 5 Tunneln auf P/C 400“
Die Maßnahme ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord beschreibt den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg („zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen NBS – Böblingen- Goldberg („Gäubahntunnel“), vmax = 160 km/h, Länge 12 km“). Dazu zählen der o. g. Pfaffensteigtunnel (ehemals Gäubahntunnel) sowie der Ausbau der Bestandsstrecke 4860 zwischen der Anbindung des Pfaffensteigtunnels (ca. km 22,1) an die Strecke 4860 und dem Haltepunkt Goldberg (ca. km 24,3) auf Vmax = 160 km/h.
Gegenstand dieses Auftrags sind sachverständige Gutachterleistungen in Bezug auf Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Die wesentlichen Aufgaben des Auftragnehmers ergeben sich aus den ausgeschriebenen Leistungen und beziehen sich auf gutachterliche Leistungen hinsichtlich Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft im gesamten Bereich des Abschnittes.
Die Vergabeunterlagen (einschl. Leistungsbilder) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.