PECVD AL-PEC Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amo.de
Abschnitt II: Gegenstand
PECVD AL-PEC
Zur Bearbeitung eines Forschungsprojektes benötigt die AMO eine PECVD-Depositionsanlage zur Abscheidung von nanokristallinem Graphit.
AMO, Gesellschaft für angewandte Mikro- und Optoelektronik mbH Otto-Blumenthal-Straße 25 52074 Aachen
Zur Bearbeitung eines Forschungsprojektes benötigt die AMO eine PECVD-Depositionsanlage zur Abscheidung von nanokristallinem Graphit, im Weiteren als PECVD-Anlage bezeichnet. Dabei stehen die folgenden Ziele im Vordergrund:
- Die AMO stellt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit hohe Anforderungen an die Qualität der PECVD-Anlage und des damit abgeschiedenen nanokristallinen Graphits.
- Für den Einsatz im laufenden Forschungsprojekt gibt es eine Reihe von erforderlichen Spezifikationen, die das Gerät erfüllen muss. Hierzu wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das PECVD-System sollte so ausgelegt sein, dass es um ein Modul zum Anschluss von bis zu drei Precursoren (Vapour delivery module) erweitert werden kann. Bietet der Bieter ein Solches als Option für das angebotene PECVD-System an, so erhält er 10 Punkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJR6BLQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Folgende Hinweise zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer sind zu beachten:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.