Sanierung Gymnasium Heepen, Planungsleistungen Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6091-ex
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gymnasium Heepen, Planungsleistungen Objektplanung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, das Gymnasium Heepen an seinen zwei Standorten Alter Postweg 37 und Beckerstraße 9-11 umzubauen und zu sanieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden die dafür erforderlichen Leistungen der Objektplanung ausgeschrieben. Die Arbeiten erfolgen an beiden Standorten im laufenden Betrieb, ggfs. auch abschnittsweise. Eine enge Abstimmung der Planungen mit Nutzern und Auftraggeberin ist erforderlich.
Gymnasium Heepen Alter Postweg 37 33719 Bielefeld (Heepen) Zweiter Standort:
Beckerstr. 9-11
33719 Bielefeld
Für Sanierung und Umbau der beiden Standorte gibt es eine Machbarkeitsstudie der Schulbauberatung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Es handelt sich dabei nicht um eine fertige Planung. Die Studie ist zu prüfen und einzuarbeiten. Maßgebliches Planungs- und Realisierungsziel ist die weitere Ausarbeitung der in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und den Nutzern erstellten Machbarkeitsstudie bis zur Projektreife mit anschließender baulicher Umsetzung unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben sowie der vorhandenen Gebäudesubstanz. Die anrechenbaren Kosten betragen nach derzeitigem Stand:
Alter Postweg
KG 300 1.095.000 EUR
KG 400 225.000 EUR
Beckerstraße
KG 300 3.612.000 EUR
KG 400 1.425.000 EUR
Zum Standort Alter Postweg:
Der Standort besteht aus:
Gebäude 10 Schulhauptgebäude NGF 6.500 m² 1 BA und 2 BA, BGF 7.300 m²
Gebäude 11 Anbau 1981 NGF 1.100 m² 3 BA, BGF 1.200 m²
Gebäude 40 Toilettenanlage NGF 110 m², BGF 270 m²
Das in 2 Bauabschnitten (1BA L 62,40m / 2BA L 48,00m) errichtete Schulhauptgebäude ist ein dreigeschossiges, längsgerichtetes zweibündiges Gebäude mit einem Längsraster von 4,80 m.
Die Gebäude sind teilunterkellert. Das 1970 errichtete Gebäude wurde in Stahlbetonskelettbauweise aus Element- und Ortbeton errichtet. Die Innenwände bestehen aus Mauerwerk. Die vorgefertigten Sandwich-Fassadenelemente haben außen eine Sichtbetonverkleidung. Auf der obersten Stahlbeton Deckenplatte ist ein belüfteter Kaltdachaufbau mit einer Aufbauhöhe von ca. 50 cm ausgeführt. Im Jahr 1981 wurde ein 3 BA mit einer Länge von 25,00 in gleicher Bauweise realisiert In den Jahren 2005-2008 wurden Sanierungen an Decken, Wänden, Böden sowie an den technischen Installationen durchgeführt.
Zum Standort Beckerstraße:
Der Standort besteht aus:
Gebäude 10, 11 Schulhauptgebäude NGF 3.100 m², BGF 3.700 m²
Gebäude 20 Schulnebengebäude 1980 NGF 2.000 m², BGF 2.300 m²
Gebäude 50 Toilettenanlage NGF 60 m², BGF 80 m²
Das Gebäude 10 ist Baujahr 1965, das Gebäude 11 Baujahr 1981. Die in Mischbauweise errichtet Gebäude bestehen aus Mauerwerksscheiben, Stahlbetondecken- stützen, -unterzügen und -treppen. Die Fensterbrüstungen sind mit Waschbetonvorsatzschale mit einbetonierten Ankerplatten an den Stützen befestigt.
Die Außenwände bestehen aus eine tragenden Innenschale mit einer 15 cm dicken Styropordämmung und einer äußeren 10 cm starken Verblendschale. Die Fensteranlagen sind aus Aluminium mit einer Isolierverglasung gefertigt. Der als belüftetes Kalt Dach konstruierte Dachaufbau mit Wellstegbindern hat einen Konstruktionsaufbau je nach Spannweite von bis zu ca. 85 cm.
Im Jahr 2004 wurden am Schulhauptgebäude die Aluminiumfenster sowie die technischen Installationen teilweise erneuert.
Im Zuge der Mensaumbauten 2008 wurde an diesem Gebäudeteil eine energetische Fassaden- und Dachsanierung durchgeführt, die erhalten bleiben soll.
Für die derzeitige Nutzung durch das GY Heepen im Gebäudeteil 10 wurde im Jahr 2019 die Aula und Cafeteria brandschutztechnisch ertüchtig, sodass eine erweiterte schulische Nutzung ermöglicht werden konnte.
Im Jahr 1980 wurde das Gebäude 20 als Schulnebengebäude realisiert. Seine Sanierung ist als 1. Priorität anzustoßen. Das freistehende, teilunterkellerte Gebäude ist über einen Laubengang mit dem Hauptgebäude verbunden und besitzt eine eigenständige Wärmeversorgung. Die Fensterbrüstungen bestehen aus KSV-Steinen mit einer 8 cm starken Wärmedämmung und vorgehängten Waschbetonfertigteilen. Die Giebelwände aus KSV-Steinen sind mit gleichen Dämmstärken und einer Verblendschale verkleidet. Das Flachdach mit einer Stahlbetondecke hat eine 8 cm starke Wärmedämmung mit einer Kiesschüttung. Das Gebäude ist mit Aluminiumfenstern ausgestattet.
Das Gebäude 10 befindet sich derzeit zum Teil im Schulbetrieb.
Für weitere Informationen wird verwiesen auf die Bieterinformation und die sonstigen Unterlagen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen:
Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung
Stufe B LPH 2 Vorplanung
Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung
Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung
Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung
Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe H LPH 8 Objektüberwachung
Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufen A, B und C. Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Gymnasium Heepen - Planungsleistungen der Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9T6S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben zu VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."