Sanierung Gymnasium Heepen, Planungsleistungen Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6091-ex

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7868
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Gymnasium Heepen, Planungsleistungen Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6091-ex
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, das Gymnasium Heepen an seinen zwei Standorten Alter Postweg 37 und Beckerstraße 9-11 umzubauen und zu sanieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden die dafür erforderlichen Leistungen der Objektplanung ausgeschrieben. Die Arbeiten erfolgen an beiden Standorten im laufenden Betrieb, ggfs. auch abschnittsweise. Eine enge Abstimmung der Planungen mit Nutzern und Auftraggeberin ist erforderlich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 419 009.57 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71520000 Bauaufsicht
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Gymnasium Heepen Alter Postweg 37 33719 Bielefeld (Heepen) Zweiter Standort:

Beckerstr. 9-11

33719 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für Sanierung und Umbau der beiden Standorte gibt es eine Machbarkeitsstudie der Schulbauberatung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Es handelt sich dabei nicht um eine fertige Planung. Die Studie ist zu prüfen und einzuarbeiten. Maßgebliches Planungs- und Realisierungsziel ist die weitere Ausarbeitung der in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und den Nutzern erstellten Machbarkeitsstudie bis zur Projektreife mit anschließender baulicher Umsetzung unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorgaben sowie der vorhandenen Gebäudesubstanz. Die anrechenbaren Kosten betragen nach derzeitigem Stand:

Alter Postweg

KG 300 1.095.000 EUR

KG 400 225.000 EUR

Beckerstraße

KG 300 3.612.000 EUR

KG 400 1.425.000 EUR

Zum Standort Alter Postweg:

Der Standort besteht aus:

Gebäude 10 Schulhauptgebäude NGF 6.500 m² 1 BA und 2 BA, BGF 7.300 m²

Gebäude 11 Anbau 1981 NGF 1.100 m² 3 BA, BGF 1.200 m²

Gebäude 40 Toilettenanlage NGF 110 m², BGF 270 m²

Das in 2 Bauabschnitten (1BA L 62,40m / 2BA L 48,00m) errichtete Schulhauptgebäude ist ein dreigeschossiges, längsgerichtetes zweibündiges Gebäude mit einem Längsraster von 4,80 m.

Die Gebäude sind teilunterkellert. Das 1970 errichtete Gebäude wurde in Stahlbetonskelettbauweise aus Element- und Ortbeton errichtet. Die Innenwände bestehen aus Mauerwerk. Die vorgefertigten Sandwich-Fassadenelemente haben außen eine Sichtbetonverkleidung. Auf der obersten Stahlbeton Deckenplatte ist ein belüfteter Kaltdachaufbau mit einer Aufbauhöhe von ca. 50 cm ausgeführt. Im Jahr 1981 wurde ein 3 BA mit einer Länge von 25,00 in gleicher Bauweise realisiert In den Jahren 2005-2008 wurden Sanierungen an Decken, Wänden, Böden sowie an den technischen Installationen durchgeführt.

Zum Standort Beckerstraße:

Der Standort besteht aus:

Gebäude 10, 11 Schulhauptgebäude NGF 3.100 m², BGF 3.700 m²

Gebäude 20 Schulnebengebäude 1980 NGF 2.000 m², BGF 2.300 m²

Gebäude 50 Toilettenanlage NGF 60 m², BGF 80 m²

Das Gebäude 10 ist Baujahr 1965, das Gebäude 11 Baujahr 1981. Die in Mischbauweise errichtet Gebäude bestehen aus Mauerwerksscheiben, Stahlbetondecken- stützen, -unterzügen und -treppen. Die Fensterbrüstungen sind mit Waschbetonvorsatzschale mit einbetonierten Ankerplatten an den Stützen befestigt.

Die Außenwände bestehen aus eine tragenden Innenschale mit einer 15 cm dicken Styropordämmung und einer äußeren 10 cm starken Verblendschale. Die Fensteranlagen sind aus Aluminium mit einer Isolierverglasung gefertigt. Der als belüftetes Kalt Dach konstruierte Dachaufbau mit Wellstegbindern hat einen Konstruktionsaufbau je nach Spannweite von bis zu ca. 85 cm.

Im Jahr 2004 wurden am Schulhauptgebäude die Aluminiumfenster sowie die technischen Installationen teilweise erneuert.

Im Zuge der Mensaumbauten 2008 wurde an diesem Gebäudeteil eine energetische Fassaden- und Dachsanierung durchgeführt, die erhalten bleiben soll.

Für die derzeitige Nutzung durch das GY Heepen im Gebäudeteil 10 wurde im Jahr 2019 die Aula und Cafeteria brandschutztechnisch ertüchtig, sodass eine erweiterte schulische Nutzung ermöglicht werden konnte.

Im Jahr 1980 wurde das Gebäude 20 als Schulnebengebäude realisiert. Seine Sanierung ist als 1. Priorität anzustoßen. Das freistehende, teilunterkellerte Gebäude ist über einen Laubengang mit dem Hauptgebäude verbunden und besitzt eine eigenständige Wärmeversorgung. Die Fensterbrüstungen bestehen aus KSV-Steinen mit einer 8 cm starken Wärmedämmung und vorgehängten Waschbetonfertigteilen. Die Giebelwände aus KSV-Steinen sind mit gleichen Dämmstärken und einer Verblendschale verkleidet. Das Flachdach mit einer Stahlbetondecke hat eine 8 cm starke Wärmedämmung mit einer Kiesschüttung. Das Gebäude ist mit Aluminiumfenstern ausgestattet.

Das Gebäude 10 befindet sich derzeit zum Teil im Schulbetrieb.

Für weitere Informationen wird verwiesen auf die Bieterinformation und die sonstigen Unterlagen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Umgangs mit den besonderen Herausforderungen des Projektes: Intensität der Bauüberwachung, da Sanierung an zwei Standorten (Arbeiten während des laufenden Schulbetriebes, Umzugslogistik, Wegeführung, Kollisionsverkehr zwischen Schul- und Baubetrieb) / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Planungs- und Realisierungsaufgabe in Bezug auf die energetische Qualität / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Planungs- und Realisierungsaufgabe in Bezug auf die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigten pädagogischen Funktionsziele unter Berücksichtigung der baulichen und architektonischen Qualitäten / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Vertragsakzeptanz / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen:

Stufe A LPH 1 Grundlagenermittlung

Stufe B LPH 2 Vorplanung

Stufe C LPH 3 Entwurfsplanung

Stufe D LPH 4 Genehmigungsplanung

Stufe E LPH 5 Ausführungsplanung

Stufe F LPH 6 Vorbereitung der Vergabe

Stufe G LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe

Stufe H LPH 8 Objektüberwachung

Stufe I LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung

Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufen A, B und C. Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 090-247790
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Gymnasium Heepen - Planungsleistungen der Objektplanung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 599 734.57 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 419 009.57 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9T6S

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben zu VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:

"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach

§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022

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