Bekanntmachung Wettbewerbsergebniss:Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Entwicklung Schulcampus Gellershagen " in Bielefeld nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV) Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1250-1

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung Wettbewerbsergebniss:Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Entwicklung Schulcampus Gellershagen " in Bielefeld nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1250-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314310 Dienstleistungen für thermische Bauphysik
71313200 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
71313100 Lärmschutzberatung
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45232450 Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen
71530000 Beratung im Bauwesen
71313000 Umwelttechnische Beratung
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, auf dem Grundstück der Sekundarschule Gellershagen, neben der baulichen Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes (Sekundarschule), eine neue Grundschule (ca. 2.800 qm NUF) inklusive einer Einfachsporthalle (ca. 650 qm NUF) sowie eine Dreifachsporthalle (ca. 2.400 qm NUF) zu errichten. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Teilabbruch des Bestandsgebäudes der Sekundarschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von etwa 43 Mio. EUR brutto vorgesehen. Auf die Kostengruppen 300 + 400 entfallen für die Realisierung der Grundschule, der Sporthalle und der Sekundarschule ca. 32,5 Mio. EUR brutto. Das Budget für die Kostengruppe 500 (Freianlagen) beläuft sich auf ca. 1,9 Mio. EUR; es sind ca. 5.500 qm Freianlagen zu planen.

Die Sekundarschule Gellershagen wurde im Jahr 2018 neu gegründet und wurde zu Beginn mit in das Gebäude der Hauptschule Brodhagen integriert, da die Hauptschule keine Eingangsklassen mehr bilden konnte. Seit diesem Zeitpunkt steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich an. Mit dem Auslaufen der Hauptschule im Jahr 2019/20 bietet sich für die Sekundarschule nunmehr der erforderliche Raum, um weiter zu wachsen.

Die Sekundarschule, als Schule des gemeinsamen Lernens im Ganztagsbetrieb, hat die Gebäude der Hauptschule somit vollständig übernommen. Daher entsprechen die baulichen Gegebenheiten nicht der neuen Schulform mit anderen pädagogischen Anforderungen und Bedarfen. Aus diesen Gründen, aber auch aus energetischen Aspekten, beabsichtigt die Stadt eine bauliche Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes. Hierzu soll ein Konzept für die bauliche Erweiterung mit bis zu 3.460 qm NUF und den sich nach Bedarf ergebenen Anpassungsarbeiten in den Bestandgebäuden (ca. 2.400 qm NUF) entwickelt werden.

Da auf dem Gelände ausreichend Fläche zur Verfügung steht, ist es zudem vorgesehen, eine neue Grundschule inklusive einer Einfachsporthalle auf dem Areal zu errichten, auch zur Entlastung der umliegenden Grundschulen. Eine enge Verzahnung der beiden Schulen in inhaltlicher und damit einhergehend auch in baulicher Hinsicht wird als logische, zwingende und notwendige Konsequenz gesehen. Darüber hinaus ist eine Dreifachsporthalle sowohl für die Nutzung durch die Schulen als auch für das Vereinsleben am Standort zu errichten. Hierbei wird eine Nutzfläche von ca. 1.890 qm angestrebt. Wesentlich für die Konzeptionierung des Schulcampus Gellershagen, ist die Positionierung der Baukörper auf dem Grundstück und der Umgang mit dem Bestandsgebäude zur Schaffung eines zukunftsgerichteten Schulcampus.

Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung.

Von der Ausloberin werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Bei der Planung sind daher insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend des "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu berücksichtigen. Dabei ist für die Neubaumaßnahme nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)" ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (d.h. BNB-Silber) vorgegeben.

Dazu wird im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher-freiraumplanerischer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmer aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplaner*innen (gem. § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018) sowie Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Technischen Ausrüstung für Fachplanungsleistungen im Bereich Brandschutz für die Durchführung dieser für Bielefeld inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden.

Folgende Leistungsbildern sollen stufenweise vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung (siehe hierzu auch II.2.13) und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel beauftragt werden:

Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI

Stufe 1: LPH 1 - 5

Stufe 2: LPH 6 - 9

Die Koordination und Integration aller Leistungen im Sinne der Gesamtprojektleitung ist von der Objektplanung Gebäude und Innenräume zu erbringen.

Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI

Stufe 1: LPH 1 - 4

Stufe 2: LPH 5 - 9

Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI

Stufe 1: LPH 1 - 4

Stufe 2: LPH 5 - 9

Jeweils Anlagengruppen:

1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen

2. Wärmeversorgungsanlagen

3. Lufttechnische Anlagen

4. Starkstromanlagen

5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

6. Förderanlagen

7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen

8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken

Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI

Stufe 1: LPH 1 - 4

Stufe 2: LPH 5 - 6

Fachplanung Brandschutz gem. gem. AHO Schriftenreihe 17

Stufe 1: LPH 1 - 4

Stufe 2: LPH 5 - 9

Planungs - und Beratungsleistungen der Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 HOAI 2021 sowie AHO Heft 23 im Anwendungsbereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik (Schallschutz) und Bauakustik

Stufe 1: LPH 1 - 4

Stufe 2: LPH 5 - 9

BNB-Koordinator*in

Der Auftrag umfasst alle notwendigen Leistungen zur Koordination, Prüfung und Dokumentation der Leistungen aller am Projekt fachlich Beteiligten, sowie der Nachweisführung, um das Silberzertifikat für ein Unterrichtsgebäude einschließlich der Sporthalle gemäß BNB UN in der aktuellen Fassung (derzeit 2017) zu erlangen.

Entwässerungs- und Tiefbauarbeiten

Planung der auf dem Grundstück erforderlichen Maßnahmen zur Gebäude- und Grundstücksentwässerung sowie Planung eventuell erforderlicher Tiefbauarbeiten.

Weitere Informationen siehe VI weitere Angaben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

- Umgang mit Bestandsgebäuden, der umgebenden Bebauung und der Fernwirkung

- Qualität der Konzeption hinsichtlich der Einfügung in den Freiraum

- Adressbildung

- Außenraum

- Verkehrliche/logistische Erschließung

GESTALTUNG

- Architektonische Ausdruckskraft

- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit

- Konstruktion, Materialität

- Umgang mit dem Bestandsgebäude

- konzeptionelle Integration der technischen Gebäudeausrüstung

FUNKTION

- Funktionale-architektonische Qualität der Innenräume

- Belichtung, Belüftung

- Erschließung, Anlieferung

- Funktionale Zuordnung

REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT

- Programmerfüllung

- ökologische Ansätze, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz

- Barrierefreiheit

- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb

Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren:

Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:

- Aussagen zur Überarbeitung des Konzeptes 10 %

- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt 15 %

- Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteams (Projektleitung Planung und Bauleitung) 5 %

- Baukosten 10 %

- Honorarforderung 10 %

Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger/eine Preisträgerin oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8. VgV). Es ist beabsichtigt, zunächst nur mit dem Erstplatzierten/der Erstplatzierten zu verhandeln. Sollte sich im Rahmen des Wettbewerbes keine eindeutige Rangfolge ergeben bzw. es keine Übereinkunft mit dem Erstplatzierten geben, werden die Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern aufgenommen.

Die für das Verhandlungsverfahren einzureichenden Unterlagen werden im Rahmen ebendieses benannt. Zudem ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Präsentationstermin (je nach pandemischer Situation ggf. digital) vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 062-164106

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
18/10/2022
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Anzahl der beteiligten KMU: 15
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 0
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 168 067.23 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ56BBH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160

Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022

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