Planung Gleichrichterunterwerk Betriebshof Käfertal Referenznummer der Bekanntmachung: 277-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Gleichrichterunterwerk Betriebshof Käfertal
Planungsleistung technische Ausrüstung Leistungsphase 1, 3 und 5-8 für den Neubau von drei Gleichrichterunterwerken am Betriebshof Käfertal
Im Zuge der Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Käfertal werden die beiden alten
Gleichrichterunterwerke durch drei neue Gleichrichterunterwerke ersetzt, welche den Anforderungen
einer ausreichenden Bahnenergieversorgung und den aktuell gültigen Normen und Vorschriften
entspricht.
Die Gleichrichterunterwerkstechnik soll in zwei Betonfertiggebäude untergebracht werden.
Die Technik für die Streckenunterwerke besteht je aus einer Mittelspannungsschalteinrichtung, einem,
beziehungsweise zwei Bahnstromtransformatoren und Bahngleichrichtern, einer Gleichrichterbedienung
welche gleichzeitig als Rückleiterfeld dient, fünf, beziehungsweise vier Streckenabgangsfeldern, einer
Niederspannungshauptverteilung, einer Batterieanlage mit Ladegleichrichter, einem
Eigenbedarfstransformator und einer Fernwirksteuerung.
Das Betriebshofunterwerk wird in das Gebäude eines Streckenunterwerks integriert. Die Technik besteht
aus einem Bahnstromtransformator, einem Bahngleichrichter, einer Gleichrichterbedienung welche
gleichzeitig als Rückleiterfeld dient und einem Streckenabgangsfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Gleichrichterunterwerk Betriebshof Käfertal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.