Neuausschreibung Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_18_002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Forstpflanzen und die Bestandesbegründung, bedarfsweise inklusive der Pflanzung sowie teilweise zur Lieferung und Anbringung von Einzelschutz. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV über die Dauer von bis zu vier Jahren.
Im Landeseigenen Forstbetrieb von Wald und Holz NRW sind regelmäßig Bestandes-begründungsmaßnahmen (Anpflanzungen von Gehölzen) - derzeit maßgeblich im Rahmen von Wiederaufforstungen der in den letzten Jahren entstandenen Kalamitätsflächen, jedoch auch begründet durch das Erfordernis des Umbaus bestehender Waldbestände in standortgerechte, klimaresistente Mischwälder - erforderlich. Auch die Erstaufforstung bisher unbewaldeter Flächen findet zur Mehrung des Waldanteils statt.
Aktuell wie auch in den kommenden Jahrzehnten wird die Bestandesbegründung einen Schwerpunkt der betrieblichen Aktivitäten im Staatswald darstellen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen im Bereich der Bestandesbegründung liegt bei rd. 3,5 Mio. EUR.
Wald und Holz NRW beabsichtigt die Vergabe von Einzelaufträgen zur Lieferung von Forstpflanzen. Optional kann der Auftraggeber die Pflanzung mit abfragen, wenn und soweit der Betrieb des Auftragnehmers darauf eingestellt ist. Optional wird auch die Lieferung und Anbringung von Einzelschutz mit beauftragt.
Die Vergabe dieser Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe).
2. Eigenerklärung, dass es sich bei dem Bieter um einen produzierenden Betrieb im Sinne des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) handelt. Als produzierende Betriebe gelten nach dem FoVG solche Betriebe, die einer Vor-Ort-Kontrolle Pflicht eines zuständigen Kontrollbeamten unterliegen. Die Eigenerklärung ist mit Angabe der Betriebsnummer unter Verwendung des Vordrucks 3 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Antikorruption und Antiterror sowie zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Die Eigenerklärung ist vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter Verwendung des Vordrucks 2 - Eigenerklärungen zu erbringen.
4. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und - soweit ihm diese bereits bekannt sind - die vorgesehenen Nachunternehmer benennen (Tabelle in Vordruck 1 - Angebotsschreiben).
5. Wenn und soweit ein Bieter sich auf die Fachkunde oder die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe gem. § 47 VgV berufen möchten, ist zusätzlich eine Nachunternehmererklärung unter Verwendung des Vordrucks 5 - Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer und für die Eignungsleihe mit dem Angebot einzureichen. Jeder für die Eignung benannte Nachunternehmer muss außerdem einen ausgefüllten Vordruck 2 - Eigenerklärungen abgeben.
6. Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung gemäß dem Vordruck 4 - Bietergemeinschaftserklärung vorliegt, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch haften und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ihre Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Änderungen in der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften sowie die Neuaufnahme von Mitgliedern in eine bestehende Bietergemeinschaft sind vergaberechtlich unzulässig.
7. Eigeneklärung zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Die Eigenerklärung ist vom Bieter und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unter Verwendung des Vordrucks 6 zu erbringen.
1. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflichtversicherung.
2. Angabe Umsatz mit dem Verkauf von Forstpflanzen aus eigener Produktion und der Pflanzung von Forstpflanzen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
zu 1.: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über eine Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro bestehen, die pro Versicherungsjahr jeweils mindestens 2-fach zur Verfügung stehen muss, und für die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechterhalten wird. Die Deckungssumme für Vermögensschäden muss mindestens 500 Tsd. Euro betragen.
Die Deckungssumme der Versicherung für Umweltschäden muss mindestens 2 Mio. Euro betragen.
zu 2. Mindestkriterium für die Eignungsprüfung ist, dass der Umsatz, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit dem Verkauf von Forstpflanzen aus eigener Produktion und der Pflanzung von Forstpflanzen erzielt wurde, mindestens 200 Tsd. Euro netto pro Geschäftsjahr beträgt.
1. Anteil der vom Bieter selbst produzierten Forstpflanzen an den vom Bieter insgesamt verkauften Forstpflanzen in Prozent.
2. Projektverantwortliche/r bzw. Hauptansprechpartner/in.
3. Eigenerklärung Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel.
zu 1.: der Anteil der vom Bieter selbst produzierten Forstpflanzen an den vom Bieter in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils insgesamt verkauften Forstpflanzen muss in jedem Geschäftsjahr mindestens 60 % betragen haben. Es gelten auch Pflanzen, die im Auftrag des Bieters mit eigenem Saatgut in Lohnanzucht gegeben wurden.
zu 2.: Der/die vom Bieter vorgesehene Projektverantwortliche bzw. Hauptansprechpartner/in verfügt über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Forstwirtschaft oder über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur/zum Gärtnermeister/in oder über den erfolgreichen Abschluss eines vergleichbaren Studiums/einer vergleichbaren Ausbildung für den Bereich Gartenbau.
zu 3.: Für mindestens eine/n im Betrieb des Bieters angestellte/n Arbeitnehmer/in liegt ein Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers").
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6YDNZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.