VgV Eigenenergieversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 1-230967-P07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://eglv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Eigenenergieversorgung
Teil 1: Errichtung einer Photovoltaikanlage
-Technische Ausrüstung - HOAI § 55 bzw. Anlage 15 - Lph 1 - 9 -Elektrotechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen.
-Landschaftspflegerischer Begleitplan - HOAI § 26 bzw. Anlage 9 - Lph 1 - 4
Teil 2: Optimierung des Energieverbrauchs
-Technische Ausrüstung - HOAI § 55 bzw. Anlage 15 -Lph 1 - 9 -Elektrotechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besonderer Leistungen.
-Erstellen eines Energiespeicherkonzepts
Essen, Dortmund
Ist-Situation Kläranlage Dortmund-Deusen
Die Kläranlage Dortmund-Deusen liegt im Dortmunder Norden im Stadtteil Deusen. Im Zuge der Planungen zur Umgestaltung des Emschergebietes wurde die Kläranlage auf eine Bemessungsgröße von 705.000 EW und einen hydraulischen Durchsatz von 4,5 m3/s überplant und zwischen 2007 und 2009 um eine dritte Belebungsstraße erweitert.
Die Kläranlage verfügt über einen 2.500 m3 fassenden Gasbehälter, 3 BHKWs mit je 450 kW Leistung und ein BHKW (als Zusatzaggregat) mit ca. 626 kW Leistung sowie 2 Heizkessel mit Öl oder Faulgasbetrieb.
Der Gesamtenergiebedarf an elektrischer Energie betrug im Jahr 2021: 19.498.059 kWh, von denen 8.461.108 kWh durch Eigenenergieerzeugung gedeckt werden konnten.
Durch die derzeitige Errichtung einer 4. Reinigungsstufe ist mit einem Anstieg des Energiebedarfs zu rechnen, der in der Planung zu berücksichtigen ist.
Geplante Maßnahmen
Teil 1: Errichtung einer Photovoltaikanlage
Geplant ist, auf den Flachdächern der Kläranlage, den vorhandenen Freiflächen sowie oberhalb der von Abwasser durchflossenen Belebungsbecken, eine Photovoltaikanlage zu errichten (siehe Übersichtsplan Anlage 1-1).
Folgende Flächen sind angedacht:
• Dachflächen (Flachdach): ca. 850 m2
• Freiflächen (teilweise bepflanzt): ca. 20.500 m2
• Belebungsbecken: ca. 12.000 m2
Die Gesamt-Anlage soll eine Leistung von mindestens 1,5 MWp (Megawatt Peak) aufweisen. Die optimale Leistung ist im Rahmen der Planung zu bestimmen. Die Auswirkung aktueller Bauprojekte (u.a. Errichtung 4. Reinigungsstufe), die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie die mögliche Errichtung bzw. Nutzung von Energiespeichertechnologien ist bei der Auslegung zu berücksichtigen.
Teil 2: Optimierung des Energieverbrauchs
a) Überprüfung und Optimierung des Energiemesskonzeptes
b) Optimierung der Fahrweise der BHKWs
c) Überprüfung des Potenzials von Energiespeichern (Batteriespeicher und Speicherung in Form von Faulgas) zur Speicherung etwaiger überschüssiger Energie
Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Standorten von Industrieanlagen oder Infrastruktureinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren (seit 2017) abgeschlossen oder bearbeitet wurden; Gewichtung: 60 %
Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Optimierung des Energieverbrauchs auf Kläranlagen, die in den letzten fünf Jahren (seit 2017) abgeschlossen oder bearbeitet wurden; Gewichtung: 40 %
Je Kriterium werden maximal 5 Referenzen gewertet. Es findet eine vergleichende Wertung statt. 5 Wertungspunkte werden vergeben, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern sehr überzeugend sind, 4 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern überzeugend sind, 3 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern durchschnittlich sind, 2 Wertungspunkte, wenn die Leistungen im Vergleich zu mehreren Mitbewerbern weniger überzeugend und 1 Wertungspunkt, wenn die Leistungen im Vergleich zu allen Mitbewerbern nicht überzeugend sind.
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 500 Punkte. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Die ersten 3 bis 5 Bewerber in der Reihenfolge werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen.
Teil 1: Errichtung einer Photovoltaikanlage
• Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 bzw. Anlage 15, Lph 5 - 9 Elektrotechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besondere Leistungen
Teil 2: Optimierung des Energieverbrauchs
• Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 bzw. Anlage 15, Lph 5 - 9 Elektrotechnik; Grundleistungen inkl. ergänzender besondere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
• in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
• in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
• in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber am Vergabeverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die nachbenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur Fachkunde sind die Ausführungen in Ziffer III.1.2 und III.1.3 zu beachten.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der nachbenannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Zudem sind Erklärungen zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Fachkunde gemäß dem in III.1.2 und III.1.3 genannten Anforderungen einzureichen.
Hierzu ist das Bewerberformular mit dem Projekttitel: „Kläranlage Dortmund-Deusen - Eigenenergieversorgung“ zu verwenden. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Dienstleistungserbringers und seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
Hierzu ist der Bewerbungsbogen mit dem Projekttitel: „Kläranlage Dortmund-Deusen - Eigenenergieversorgung“ zu verwenden. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Nachforderungen bleiben vorbehalten.
Folgende Erklärungen sind mit der Bewerbung einzureichen:
1. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der von dem Dienstleistungserbringer in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf alle Niederlassungen sowie der bearbeitenden Niederlassung).
2. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (Standardsoftware, fachspezifische Software, etc.) der Dienstleistungserbringer für die Dienstleistung verfügen wird.
3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität.
4. Angabe des Auftragsanteils für den der Dienstleistungserbringer möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt. Soweit sich der Bewerber auf die Eignung seiner Nachunternehmer berufen möchte, gelten die vorstehenden Hinweise
5. Angabe, aus der die technische Leitung für die anzubietenden Leistungen hervor geht (Projektbezogenes Organigramm mit Benennung der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter)
6. Lebensläufe der Personen aus dem Organigramm unter Punkt 5; Nachweis der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen
7. Referenzen
Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Standorten von Industrieanlagen oder Infrastruktureinrichtungen, die in den letzten fünf Jahren (seit 2017) abgeschlossen oder bearbeitet wurden
Referenzen des Bewerbers zu vergleichbaren Projekten der Optimierung des Energieverbrauchs auf Kläranlagen, die in den letzten fünf Jahren (seit 2017) abgeschlossen oder bearbeitet wurden
Siehe Leistungsbeschreibung Pkt. 9
Auf den Auftrag findet das Tariftreuegesetz NRW Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist, soweit.
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nch § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]