Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: SS221005GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen
Rahmenvereinbarung für die Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(AVV-Nrn. 020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904, 180104, 191212 und 200301)
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit insgesamt 10.000 Mg angenommen.
[Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz, Ausgleichszahlungen oder Mehrkosten des Auftragnehmers sind insofern von vornherein ausgeschlossen.]
Die Ausschreibung erfolgt zwei Losen, je ca. 5.000 Mg:
- Los 1: Jahr 2023
- Los 2: Jahr 2024
Die Leistung kann je Los oder auch gebündelt an einen Bieter vergeben werden.
Die Anlieferung erfolgt i. d. R. unverdichtet über Container, Abfallpresscontainer, Müllsammelfahrzeuge oder Schubböden. Ggf. erforderliche Erklärungen und Analysen, sofern sie den üblichen Anforderungen entsprechen, werden seitens des Auftraggebers kostenfrei geliefert.
Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von ca. 5.000 Mg thermisch verwertbaren Abfällen, AVV-Nrn.:
020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904,
180104, 191212, 200301
für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
GELSENDIENSTE Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von ca. 5.000 Mg thermisch verwertbaren Abfällen, AVV-Nrn.:
020203, 020304, 020601, 150106, 170203, 170904,
180104, 191212, 200301
für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Die Leistung kann je Los vergeben werden. Alle Lose können an einen Bieter vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme von thermisch verwertbaren Abfällen für das Jahr 2023 und 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DCEW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html