BLB AC(BUND)/Aachen/WB 7164 Donnerberg Kaserne/Neubau Wärmeerzeugungsanlage (WEA), Wärmetechnische Hausstationen (WH), Wärmeversorgungsnetz (WVN) und Erneuerung der Gebäudeautomation/Generalplanerleistungen/005-22-00171_CI Referenznummer der Bekanntmachung: 005-22-00171
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC(BUND)/Aachen/WB 7164 Donnerberg Kaserne/Neubau Wärmeerzeugungsanlage (WEA), Wärmetechnische Hausstationen (WH), Wärmeversorgungsnetz (WVN) und Erneuerung der Gebäudeautomation/Generalplanerleistungen/005-22-00171_CI
In der Liegenschaft Donnerberg-Kaserne ist die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung durch abgängige Braunkohle-Kesselanlage, Anlagenperipherie, ein wesentlicher Teil des Wärmeversorgungsnetzes (WVN) und sämtliche Wärmetechnischen Hausstationen (WH) nicht sichergestellt.
Die laufenden bzw. anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen führen dazu, dass eine Neukonzeptionierung des Wärmeversorgungsnetzes (WVN) und sämtlicher Wärmetechnischer Hausstationen (WH) notwendig wird.
Die Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und des EEWärmeG mit einem wesentlichen Anteil an Erneuerbaren Energien sind Voraussetzungen bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme. Die zuverlässige, bedarfsgerechte, zukunftssichere und gesetzeskonforme Wärmeversorgung gilt in der Liegenschaft sicherzustellen
Ebenso ergeben sich für den Standort Donnerberg Kaserne in den nächsten Jahren vielschichtige Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der vorzuhaltenden Gebäudebestände. Die Datenübertragung der Gebäudeautomation soll über ein neues Netz eingerichtet werden. Hierzu soll ein neuer Liegenschaftszugangsknotenpunkt installiert werden. Von dort werden die Gebäude sternförmig angebunden. Zusätzlich dazu sind Interimsmaßnahmen bei Abriss der Gebäude mit Knotenpunkten notwendig.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Donnerberg Kaserne Birkengangstraße 140 52249 Eschweile
Leistungen Generalplanung:
Planungsleistungen und Leistungsbilder in den Leistungsphasen 2 bis 8 sind zu erbringen:
- Ingenieurbauwerke
- TGA Anlagengruppe 1-5 und 8
- Trassenplanung
siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit Vertragsschluss beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BFT Planung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bft-planung.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYW7V9VB5N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
entsprechend der Regelungen in
§ 160 GWB