Bahnsteiggrunderneuerung Linie U1 - Roh-/Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2022-0014
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnsteiggrunderneuerung Linie U1 - Roh-/Tiefbau
Bahnsteigverlängerung auf 80 m - Roh-/Tiefbauarbeiten
Los 1
Für die Bahnsteiggrunderneuerung der Stadtbahnlinie U1 werden Bahnsteige von 40 m auf 80 m verlängert.
Im Los 1 sind die Rohbau-/Tiefbauleistungen für die Haltestelle "Schwabenlandhalle" Bestandteil dieser Ausschreibung
Los 2
Für die Bahnsteiggrunderneuerung der Stadtbahnlinie U1 werden Bahnsteige von 40 m auf 80 m verlängert.
Im Los 2 sind die Rohbau-/Tiefbauleistungen für die Haltestelle "Höhenstraße" Bestandteil dieser Ausschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister des Unternehmensstandortes
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist.
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 1, 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung jedes Mitglieds erforderlich.
Erklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt.
Wir stellen entsprechende Formblätter zur Verfügung
Vorlage von mind. 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Baubeginn ab 2018.
Erforderliche Angaben zu den Referenzen:
- Bezeichnung des Objekts
- Name des Auftraggebers
- Netto-Auftragssumme getrennt nach Arge-Anteil und Nachunternehmeranteil
Bürgschaften für Vertragserfüllung und Mängelansprüche gemäß den Angaben in denAusschreibungsunterlagen
Zahlung gemäß § 16 VOB/B
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort undSchrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich dort kostenlos zu registrieren um eine Mitteilung über Änderungen und Neuigkeiten automatisch zu erhalten.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zuerfolgen.
Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscherSprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.