Oracle Business Critical Assistance für das BKA - Vertragsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.15 - 0384/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oracle Business Critical Assistance für das BKA - Vertragsverlängerung
Oracle ACS Vertragsverlängerung
Wiesbaden
Vertragsverlängerung Oracle ACS vom 01.10.2022 bis 30.09.2023
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das BKA betreibt ein komplexes, hochverfügbares Speichernetzwerk des Herstellers Oracle. Vereinbarte Service Level Agreements bezüglich Service und Support können in der geforderten Ausprägung nur vom Hersteller selbst angeboten werden. Insbesondere ist es nötig einen direkten Zugriff auf Experten zu haben, die das System nicht nur umfangreich kennen, sondern auch autorisiert sind auf Quellcodeebene Fehlerbehebungen und Anpassungen am Speichersystem vornehmen zu können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oracle Business Critical Assistance für das BKA - Vertragsverlängerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.