TGA-Fachplanung - Erweiterung der Hermannschule Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1084-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Fachplanung - Erweiterung der Hermannschule Münster
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Hermannschule im Stadtteil Schützenhof zur vollen Dreizügigkeit. Neue pädagogische Anforderungen und ein stark angestiegener Bedarf der Betreuung im offenen Ganztag haben dazu geführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten am Schulstandort nicht mehr ausreichen und für eine volle Dreizügigkeit ausgebaut werden müssen. Insbesondere die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Ausbaustandards für die Betreuung im offenen Ganztag fehlen am Standort der Schule und sollen nun geschaffen werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Die Schule wird derzeit über einen bestehenden Gasbrennwertkessel versorgt. Eine geeignete Wärmeversorgung sowohl für den Neubau als auch den Bestand ist Teil der Planungsaufgabe. Die aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind hierbei zu beachten.
Die Schulerweiterung soll über den vorhandenen Trinkwasseranschluss der Schule versorgt und der Trinkwasserverteiler entsprechend erweitert bzw. erneuert werden.
Die Stromversorgung erfolgt ebenfalls aus dem Bestand. Die EDV Ausstattung erfolgt gemäß Standards der Stadt Münster. Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist für den gesamten Schulstandort nachzurüsten. Weiterhin soll eine PV-Anlage auf den Dachflächen installiert werden.
Eine barrierefreie Erschließung, auch des Bestandes, soll über eine neue Aufzugsanlage erfolgen. Hier ist in Abstimmung mit dem anderweitig beauftragten Architekten und der Tragwerksplanung ein geeigneter Standort zu erarbeiten.
Die Gebäudeautomation am gesamten Schulstandort soll erneuert werden.
Die Architektenleistungen für das Vorhaben waren Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013 und sollen in Kürze an einen der Preisträger vergeben werden.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme "Erweiterung der Hermannschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen neben den Grundleistungen auch einzelne, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen.
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) oder eine vergleichbare Einrichtung, z. B. ein Seminargebäude einer Hochschule oder ein KiTa-Gebäude (Gewicht 5%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 10%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).
2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 200.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.
2.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) oder eine vergleichbare Einrichtung, z. B. ein Seminargebäude einer Hochschule oder ein KiTa-Gebäude (Gewicht 5%).
2.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Bauausführung des Vorhabens fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 10%).
2.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%).
2.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.2) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);
3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschlussals Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.
2. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 200.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt für folgende Berufsgruppen:
3.1) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.2) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.3) Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.4) Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu den Ziffern 1 und 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche jeweils genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1 bis 5 des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 8 bereits die Fertigstellung aller Ausführungsleistungen für die jeweilige Anlagengruppe, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung für die entsprechende Anlagengruppe verstanden wird.
Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Einzureichende Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYW7XN4YYB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html