TGA-Fachplanung - Erweiterung der Hermannschule Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1084-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYW7XN4YYB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYW7XN4YYB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

TGA-Fachplanung - Erweiterung der Hermannschule Münster

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1084-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Hermannschule im Stadtteil Schützenhof zur vollen Dreizügigkeit. Neue pädagogische Anforderungen und ein stark angestiegener Bedarf der Betreuung im offenen Ganztag haben dazu geführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten am Schulstandort nicht mehr ausreichen und für eine volle Dreizügigkeit ausgebaut werden müssen. Insbesondere die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Ausbaustandards für die Betreuung im offenen Ganztag fehlen am Standort der Schule und sollen nun geschaffen werden.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.

Die Schule wird derzeit über einen bestehenden Gasbrennwertkessel versorgt. Eine geeignete Wärmeversorgung sowohl für den Neubau als auch den Bestand ist Teil der Planungsaufgabe. Die aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind hierbei zu beachten.

Die Schulerweiterung soll über den vorhandenen Trinkwasseranschluss der Schule versorgt und der Trinkwasserverteiler entsprechend erweitert bzw. erneuert werden.

Die Stromversorgung erfolgt ebenfalls aus dem Bestand. Die EDV Ausstattung erfolgt gemäß Standards der Stadt Münster. Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist für den gesamten Schulstandort nachzurüsten. Weiterhin soll eine PV-Anlage auf den Dachflächen installiert werden.

Eine barrierefreie Erschließung, auch des Bestandes, soll über eine neue Aufzugsanlage erfolgen. Hier ist in Abstimmung mit dem anderweitig beauftragten Architekten und der Tragwerksplanung ein geeigneter Standort zu erarbeiten.

Die Gebäudeautomation am gesamten Schulstandort soll erneuert werden.

Die Architektenleistungen für das Vorhaben waren Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013 und sollen in Kürze an einen der Preisträger vergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 265 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
71316000 Beratung in der Fernmeldetechnik
71321200 Heizungsplanung
71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation
71321400 Beratung im Bereich Belüftung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Münster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme "Erweiterung der Hermannschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).

Zum Leistungsumfang zählen neben den Grundleistungen auch einzelne, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen.

Zusätzliche Angaben

Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 265 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:

1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45%), Unterkriterien:

1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 15%):

a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.

b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).

c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.

d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.

e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.

1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) oder eine vergleichbare Einrichtung, z. B. ein Seminargebäude einer Hochschule oder ein KiTa-Gebäude (Gewicht 5%).

1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 10%).

1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%).

1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).

2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:

2.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 10%):

a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.

b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).

c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.

d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 200.000 EUR ohne MwSt.

e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.

2.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand der Referenz war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) oder eine vergleichbare Einrichtung, z. B. ein Seminargebäude einer Hochschule oder ein KiTa-Gebäude (Gewicht 5%).

2.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Bauausführung des Vorhabens fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 10%).

2.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%).

2.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).

3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:

3.1) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);

3.2) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);

3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);

3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschlussals Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).

4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:

4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);

4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:

1. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.

b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).

c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.

d) Die Summe der Baukosten für die KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 250.000 EUR ohne MwSt.

e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.

2. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.

b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).

c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.

d) Die Summe der Baukosten für die KG 440 und 450 (entspr. DIN 276) des Vorhabens betrug mind. 200.000 EUR ohne MwSt.

e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.01.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.01.2018.

3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt für folgende Berufsgruppen:

3.1) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;

3.2) Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;

3.3) Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;

3.4) Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.

Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die zu den Ziffern 1 und 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche jeweils genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1 bis 5 des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 8 bereits die Fertigstellung aller Ausführungsleistungen für die jeweilige Anlagengruppe, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung für die entsprechende Anlagengruppe verstanden wird.

Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.

Außerdem darf auch die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.

Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.

Einzureichende Unterlagen:

- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- 523 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYW7XN4YYB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022

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Gütersloh
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Hagen
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Hallenberg
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Halver
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Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Wipperfürth
Witten
Wülfrath
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Würselen
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