Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck
Die Landwirtschaftskammer NRW betreibt in Münster-Wolbeck das Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft und unterhält dort einen Kantinenbetrieb mit Cook & Hold Angebot. Mit dieser Ausschreibung wurde für den Kantinenbetrieb ein Auftragnehmer für die Mittagsverpflegung von Montag bis Donnerstag gesucht.
Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck Münsterstraße 62/68 48167 Münster
Die zu liefernde Mittagsverpflegung findet das Jahr über montags bis donnerstags statt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage und die Tage zwischen Weihnachten und Silvester (24.12.-01.01.). Zudem kommt es je nach Lage der Feiertage zu verkürzten Wochen, in denen nur eine verkürzte tageweise Verpflegung stattfindet.
Der Auftragnehmer stellt für Montag bis Donnerstag zudem eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter - nach Möglichkeit die Fahrerin / den Fahrer - für die Aufbereitung und Austeilung der Speisen. Die Einsatzzeit der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters des Auftragnehmers findet nur zur Stoßzeit bei der Essensausgabe inklusive der Lieferung und Aufbereitung von 11:45 Uhr bis 12:45 Uhr statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kantinenverpflegung im Bildungszentrum Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMVDNS1
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GBW).