Tischlerarbeiten Einbauten Schmiedestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0615
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Einbauten Schmiedestraße
Tischlerarbeiten Einbauten
Schmiedestraße, Düsseldorf
Einbauschränke aus Holzwerkstoffen mit Eichenfurnier-Oberflächen (3 St.) Sitzauflage für ca. 300 Personen Sporthallentribüne Teeküchen Verwaltung (2 St.) Sitztreppenanlage auf Betonfertigteile mit Geländer Thekenkiosk mit Rollladen und Nischenverkleidungen Wand und Deckenverkleidung für Aula mit Brandschutzqualität inklusive Spiegel Holztüren für die Aula Wand und Deckenverkleidungen Vitrine Bt. Z Türanlagen Aula Wand und Deckenverkleidungen an den Zugängen zu den Bauteilen und zu den Umkleiden in UG Bemusterung Brandschutzqualität gemäß Anforderungen /schwer entflammbar, nicht brennbar). Oberflächenqualitäten HPL, CPL, Eichenfurnier
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischlerarbeiten Einbauten Schmiedestraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmallenberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 57392
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.